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Von der Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Holtermoor" sind die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften & Co. zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wurde die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert.
Die auf Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren Besicherung sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Persönlich haftender Gesellschafter der Firma Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Holtermoor" war zum Bilanzstichtag die Firma Briese Consulting Beteiligungs GmbH, Leer mit
einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00. Diese ist gleichzeitig alleiniges Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft.
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren im Geschäftsjahr und sind bis heute:
Prof. Dipl.-Ing. Roelf Briese, Kapitän und Reeder, Leer
Dipl.-Ökonom Frank Dreyer, kaufmännischer Angestellter, Ihlow
Dipl.-Ing. Dirk Schmidt, technischer Inspektor, Leer
Der Jahresabschluss wurde gem. Protokoll vom 20.05.2013 festgestellt.