Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS
"Saxum"
Leer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012
bis zum 31.12.2012
Bilanz zum
31. Dezember 2012
AKTIVA
|
EUR |
31.12.2012 EUR
|
31.12.2011 EUR
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A. Anlagevermögen: |
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Sachanlagen |
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105.313,00 |
168.393,00 |
B. Umlaufvermögen: |
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I. Vorräte |
19.202,37 |
|
12.777,40 |
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.379,84 |
|
42.810,35 |
III. Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.645,87 |
|
151.043,86 |
|
90.228,08 |
90.228,08 |
206.631,61 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
|
7.035,29 |
14.480,34 |
D. Durch Entnahmen entstandenes
negatives Kapital |
|
94.636,09 |
107.356,18 |
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297.212,46
|
496.861,13 |
PASSIVA
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|
EUR |
31.12.2012 EUR
|
31.12.2011 EUR
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A. Eigenkapital: |
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I. Kapitalanteil der
Komplementärin |
0,00 |
|
0,00 |
II. Kapitalanteile der
Kommanditisten |
0,00 |
|
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
B. Rückstellungen |
|
178.627,67 |
181.090,00 |
C. Verbindlichkeiten |
|
118.584,79 |
315.771,13 |
|
|
297.212,46 |
496.861,13 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2012
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft &
Co. gemäß § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB
wurden bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wurde die Bilanz um die Posten
Forderungen gegen Gesellschafter und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach dem Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da
der Geschäftsleitung trotz der aktuellen schwierigen Marktlage bis
zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung
keine fundierten Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu einem Zeitpunkt innerhalb der
nächsten zwölf Monate nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.
Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen angesetzt. Der Bilanzansatz betrifft nur noch den
anzusetzenden Schrottwert des Schiffes,
der in Anlehnung an steuerliche Vorschriften ermittelt wurde.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten (in
der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Werten
angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.
Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten erfasst.
Bereits gezahlte zukünftige Geschäftsjahre betreffende
Aufwendungen werden unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Der Posten
wird in der Rechnungsperiode aufgelöst,
in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden
in Höhe des Erfüllungsbetrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und
ungewissen Verbindlichkeiten
abzudecken.
In den Steuerrückstellungen wird aufgrund einer geänderten
Auffassung der Finanzverwaltung
(BMF-Schreiben vom 31.10.2008 zu § 5a EStG) eine
Gewerbesteuerrückstellung (TEuro 164)
unter Berücksichtigung der gesamten Unterschiedsbeträge gem. § 5a
Abs. 4 EStG ausgewiesen.
Hinsichtlich der grundsätzlich nach BilMoG durchzuführenden
Abzinsung langfristiger Rückstellungen
wurde von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2
EGHGB Gebrauch gemacht. Die Überdeckung
aufgrund nicht aufgelöster Rückstellungen
beträgt TEuro 76.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währungen lautende Posten werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr finden abweichend
von den dargestellten
Bewertungsmethoden das Anschaffungskosten- und das
Realisationsprinzip keine Anwendung,
d.h. die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
erfolgt bei diesen Posten unabhängig
vom Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Eigenkapital
Die am Bilanzstichtag im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB
eingetragenen Hafteinlagen sind gemäß §
172 Abs. 4 HGB wegen erfolgter Liquiditätsauszahlungen und
Belastungen der Kapitalkonten mit
anrechenbarer Kapitalertragsteuer einschließlich des darauf
entfallenden Solidaritätszuschlages in Höhe von
Euro 1.078.293,10 nicht geleistet.
Insoweit ist die Haftung der Kommanditisten wieder aufgelebt.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren Besicherung
sind dem folgenden
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
|
Entwicklung des
Bilanzpostens |
Bilanzposten
Verbindlichkeiten |
Stand 01.01.2012 Euro
|
Zugang (+) Minderung
(-) Euro |
Stand 31.12.2012 Euro
|
insgesamt |
315.771,13 |
- 197.186,34 |
118.584,79 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit |
Sicherheiten |
Bilanzposten
Verbindlichkeiten |
bis zu 1 Jahr Euro
|
zwischen 1 und 5 Jahren Euro
|
über 5 Jahren Euro
|
davon gesichert Euro
|
Art der
Sicherheit |
insgesamt |
118.584,79 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
- |
IV. Sonstige Pflichtangaben
Persönlich haftende Gesellschafterin der Firma Briese Schiffahrts
GmbH & Co. KG MS
"Saxum", Leer, ist die Firma Briese Shipmanagement
Beteiligungs GmbH, Leer, mit einem
gezeichneten Kapital von Euro 25.000,00. Diese ist gleichzeitig
alleiniges Geschäftsführungsorgan der
Gesellschaft.
Geschäftsführer der Komplementärin im Geschäftsjahr waren die
Herren:
― |
Prof. Dipl.-Ing. Roelf Briese, Kapitän
und Reeder, Leer |
― |
Dipl.-Ökonom Frank Dreyer, kaufmännischer
Angestellter, Ihlow |
― |
Dipl.-Ing. Dirk Schmidt, technischer
Inspektor, Leer. |
Der Jahresabschluss wurde gem. Protokoll vom 03.09.2013
festgestellt. |