Vorbemerkungen Der Jahresabschluss der The First Global Motion Pictures Fonds GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2012 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Bestimmungen für Personengesellschaften im Sinne von § 264a Abs. 1 HGB erstellt.Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne von § 264a Abs. 1 in Verbindung mit § 267 Abs.1 HGB.Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß § 265 (2) HGB die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres gegenübergestellt.Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) sind grundsätzlich beachtet worden. Bilanzierung- und BewertungsgrundsätzeDie Bewertung und Bilanzierung erfolgte unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Personengesellschaften im Sinne des § 264 Abs. 1 HGB (§§ 268 bis 274, 277 bis 278 HGB). Sie ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ist beachtet worden.Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.Die Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) sind zu Anschaffungskosten angesetzt.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert. Soweit notwendig, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen worden, so dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragenDie Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.BilanzerläuterungenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Das Eigenkapital wird im Jahresabschluss in der durch § 264c Abs. 2 HGB vorgeschriebenen Gliederung ausgewiesen. Die Differenz zwischen den im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten und den geleisteten Einlagen unter Berücksichtigung der durch Entnahmen wiederauflebenden Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB beträgt 5.792 T€ (Vorjahr: 5.792 T€).Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen fast ausschließlich Verlustübernahmen im Rahmen eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages.Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden zum Bilanzstichtag nichtSonstige PflichtangabenPersönliche haftende Gesellschafterin war im Jahr 2012:GMP 1. Limited, Birmingham/ Großbritannien (Companies House, Cardiff, Nr. 6428718)Stammkapital: £ 100,00Zur Geschäftsführung ist bzw. war ausschließlich die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreitFrankfurt am Main, 28. Februar 2014GMP 1. Limitedgez. Günter ArndtDirector
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.