Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines ⚠️ Betrugswarnung: Thermomix-Gewinnspiel
Allgemeines

⚠️ Betrugswarnung: Thermomix-Gewinnspiel

Teilen

Immer raffiniertere Maschen von Betrügern sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher immer häufiger Opfer von Online-Fallen werden. Aktuell warnt das Portal „Watchlist Internet“ vor einem besonders dreisten Fall: Ein gefälschtes Gewinnspiel lockt mit einem Thermomix von Vorwerk – doch wer mitmacht, tappt in eine teure Abofalle.

Thermomix angeblich für 2 Euro – dahinter steckt Betrug

Die Betrugsmasche kursiert derzeit in Form von Werbeanzeigen im Netz. Die vermeintliche Aktion gibt vor, Vorwerk habe Partnerschaften mit Vertriebspartnern beendet und verlose daher die „letzten Thermomix TM6-Geräte“ für nur 2 Euro. Dieser Betrag sei angeblich lediglich für den Versand gedacht.

Die Betrugsseiten wirken dabei täuschend echt: Das Vorwerk-Logo wird missbraucht, es gibt gefälschte Nutzerbewertungen und eine professionelle Gestaltung. Nach dem Ausfüllen eines simplen Fragebogens setzen die Betrüger ihre Opfer unter Zeitdruck – angeblich bleiben nur zwei Minuten, um persönliche Daten und Kreditkartendetails einzugeben.

Versteckte Kosten: So läuft die Abofalle ab

Tatsächlich gibt es das beworbene Gewinnspiel von Vorwerk nicht. Mit der Eingabe der Zahlungsdaten schließt man unwissentlich ein Probeabo ab. Nach drei Tagen wird dieses automatisch zu einem kostenpflichtigen Abonnement umgewandelt, das alle 14 Tage mit 53,99 Euro zu Buche schlägt – ohne je einen Thermomix zu erhalten.

So sollten Betroffene jetzt handeln

  • Kündigen Sie das Abo sofort schriftlich.
  • Fordern Sie eine Rückerstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge.
  • Weisen Sie den Anbieter auf die Täuschung hin und erklären Sie den Vertrag für nichtig.
  • Kontaktieren Sie Ihre Bank und lassen Sie sich beraten – möglicherweise sollten Sie Ihre Kreditkarte sperren lassen.
  • Erstatten Sie im Zweifelsfall Anzeige bei der Polizei.

Experten warnen: Vorsicht vor Zeitdruck und angeblichen Gewinnversprechen

Verbraucherschützer raten generell zur Vorsicht bei Gewinnspielen, die hohe Sachpreise wie Smartphones oder Haushaltsgeräte versprechen – vor allem, wenn persönliche oder finanzielle Daten abgefragt werden. Besonders alarmierend ist, wenn Nutzer unter Zeitdruck gesetzt werden oder die Seiten keine offiziellen Unternehmensadressen angeben.

Möchtest du, dass ich noch eine knackige Headline und einen kurzen Teaser für eine Webseite dazuformuliere?

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Muss ein Rechtsanwalt einem Unternehmen eine „Anfrage“ übermitteln bevor er über das Unternehmen einen kritischen Artikel erfasst?

Das ist eine sehr interessante und durchaus relevante Frage – besonders im...

Allgemeines

Handelskrieg reloaded? – EU erwägt Gegenmaßnahmen gegen Trumps neue Zölle

Die transatlantischen Beziehungen erleben derzeit eine neue Eiszeit. Mit der Ankündigung drastischer...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema Finanzbildung in Deutschland

„Wer seine Finanzen versteht, kann sich besser schützen“ Redaktion: Frau Bontschev, die...

Allgemeines

Insolvenz: Leben am Park GmbH

37 IN 41/25 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Leben...