Erstmals eingetragen im Jahre 2011 dann mit der GmbH nach Düsseldorf umgezogen, somit im HRB Düsseldorf als Neueintragung vermerkt. Eine erste Rumpfbilanz gab es zu Erkrather Zeiten, die allerdings nicht aussagekräftige ist. Nun also bietet man unter 1-2-3 Invest GmbH seine Dienste an. Wobei es hier wohl mehr um ein eigenes Nachrangdarlehen mit sportlichen 30 Millionen Euro als Ziel ist, zumindest der Webseite folgend. Wir raten Anlegern hier zur Vorsicht bei Investitionen, da keine ordentliche Bilanz zu dem Unternehmen vorliegt, welche den wirtschaftlichen Erfolgsnachweis liefert. Quartals- oder Monatsberichte kann man „stricken“ wie man will, sind auch aus unserer Sicht nicht relevant. Theoretisch können sie 3 Quartale lang 3 Millionen im Plus sein, das letzte Quartal dann 5 Millionen im Minus. Nichts ist unmöglich. Gerade bei neuen Marktteilnehmern mit einem Eigenkapital von 23.276,61 Euro Eigenkapital fehlt uns das Überzeugtsein.
Was passiert eigentlich mit den ganzen Nachrangdarlehen wenn das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft tritt und es keine Übergangsregelung gibt. Sofortige Einstellung des Vertriebes und möglicherweise keine Investition aber dafür die Weichkosten => Geld weg!
Wäre doch sicherlich sinnvoll nur noch solche Nachrangdarlehen auswählen, die der kommenden GEsetzeslage entsprechen?