Bei einer Demonstration in Hamburg zwischen Steindamm und Adenauerallee versammelten sich mindestens 1.400 Personen. Zu Beginn der Veranstaltung verlasen die Organisatoren die von der Versammlungsbehörde festgelegten Auflagen in Deutsch und Arabisch. Laut diesen war es untersagt, ein Kalifat in Deutschland zu fordern oder zu befürworten – ein Vorfall, der bereits bei einer früheren Demonstration des Netzwerks für Aufsehen gesorgt hatte.
Die Polizei hatte zudem Gewaltverherrlichung und Aufrufe zu Gewalttaten wie Töten oder Entführen strikt verboten. Äußerungen, die zur Vernichtung des Staates Israel oder seiner Bürger aufriefen, waren ebenfalls untersagt, ebenso wie diskriminierende Rufe oder Darstellungen gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen. Weitere Beschränkungen betrafen das Verbrennen von israelischen Fahnen und geschlechtsspezifische Trennungen während der Demonstration, was zur gemeinsamen Teilnahme von Frauen und Männern führte.
Die Demonstranten reagierten auf die strikten Auflagen, indem einige von ihnen Schilder mit den Aufschriften „zensiert“ und „verboten“ hochhielten. Die Versammlung, die unter dem Motto „Gegen Zensur und Meinungsdiktat“ stand, war auch von Gegendemonstrationen begleitet, bei denen etwa 120 Personen ihre Ablehnung gegenüber einem Kalifat zum Ausdruck brachten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser lobte die strengen Auflagen, die ein sofortiges Eingreifen bei Regelverstößen ermöglichten. Sie betonte, dass ein Verbot von Gruppen wie „Muslim Interaktiv“ nur unter hohen rechtlichen Voraussetzungen möglich sei. Der Jurist Clemens Arzt unterstrich die Bedeutung der Versammlungsfreiheit in Deutschland, zeigte sich jedoch skeptisch bezüglich der rechtlichen Haltbarkeit mancher Auflagen. Er erklärte, dass die Polizei bei Verstößen gegen das Strafrecht einschreiten könne, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse.
Hamburgs Innensenator Andy Grote erklärte, dass ein derartiges Verhalten wie bei der letzten Demonstration nicht geduldet werde und bei Verstößen gegen die Auflagen die Polizei die Versammlung auflösen würde. Er betonte, dass die Politik nicht über dem Recht stehe, und dass die Gruppierung „Muslim Interaktiv“ sich in der Regel noch innerhalb der Rechtsordnung bewege.
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