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1A Immobilien AG/Weissach

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Gegen die auf den Hauptversammlungen vom 21. Juni 2018 zu Punkt 1, 2 und 3 der Tagesordnung gefassten und vom 9. Juli 2018 zu Punkt 1 und 2 gefassten Beschlüsse über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsmitglied Karin Veyhl, der Abberufung von Frau Julia Kubis sowie der Wahl von Frau Birgit Eberhardt zu einem Mitglied des Aufsichtsrates, dem Verzicht auf die Anfechtung der Beschlüsse (alle 21. Juni 2018) sowie der Feststellung der Amtsniederlegung des Herrn Eberhard Walker vom sowie der Wahl von Herrn Tomislav Jurleta zum Mitglied des Aufsichtsrats und dem Verzicht auf die Anfechtung der Beschlüsse (alle 9. Juli 2018), hat die – vermeintliche – Aktionärin REFiCon AG sowie Frau Karin Veyhl, auch Namens des Vorstandes, beide Hamburg, Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage erhoben.

Die Klage ist vor dem Landgericht Stuttgart, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 14/18 KfH anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

 

1A Immobilien AG

– Der Vorstand –

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