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1. Bekanntmachung über die Berufung einer Listennachfolgerin in den 20. Deutschen Bundestag

geralt (CC0), Pixabay
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Der Bundeswahlleiter

1. Bekanntmachung
über die Berufung einer Listennachfolgerin
in den 20. Deutschen Bundestag

Vom 26. Oktober 2021

Gemäß § 84 Absatz 3 der Bundeswahlordnung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 27 der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255) geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Das Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Christian Jung – gewählt über die Landesliste der Freien Demokratischen Partei (FDP) für Baden-Württemberg – hat gemäß § 45 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes der Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg schriftlich erklärt, dass er den Erwerb der Mitgliedschaft im 20. Deutschen Bundestag ablehne.

Gemäß § 48 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes ist als nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Landesliste der FDP für Baden-Württemberg

Frau Claudia Raffelhüschen

von der Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg als gewählt festgestellt worden.

Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes hat Frau Raffelhüschen die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2021 erworben.

Wiesbaden, den 26. Oktober 2021

W/​2000149100-WB4025

Der Bundeswahlleiter

Dr. Georg Thiel

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