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1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

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1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Kaiserslautern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2020 bis zum 07.12.2020

Rumpfgeschäftsjahr 1. September bis 7.Dezember 2020

Anhang für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss zum Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020 der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern (nachfolgend kurz „FCK KGaA“ oder „Gesellschaft“), wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG sowie der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Persönlich haftende Gesellschafterin der FCK KGaA ist die 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Kaiserslautern, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die FCK KGaA wird im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB Nr. 32550 geführt.

Die Gesellschaft ist am 5. Juli 2018 durch Ausgliederung zur Neugründung gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 125, 135 ff. UmwG entstanden. Im Rahmen der Ausgliederung wurden die dem auszugliedernden Teilbetrieb „Profifußball“ zugehörigen und im Ausgliederungsplan aufgeführten materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, Forderungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten sowie sämtliche Arbeitsverhältnisse und sonstigen vertraglichen und gesetzlichen – auch öffentlich-rechtlichen – Schuldverhältnisse und sonstigen Rechtsverhältnisse aller Art aus dem 1. FC Kaiserslautern e.V., Kaiserslautern (nachfolgend kurz „FCK e.V.“), ausgegliedert und als Gesamtheit auf die FCK KGaA gegen Gewährung von Anteilsrechten übertragen. Schuldrechtlich erfolgte die Ausgliederung mit Rückwirkung zum 1. Januar 2018 („Ausgliederungszeitpunkt“).

Insolvenzverfahren

Am 15. Juni 2020 stellte die Gesellschaft, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Soeren Oliver Voigt, beim Amtsgericht Kaiserslautern den Antrag, über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen (Aktenzeichen 1 IN 68/​20). Das Amtsgericht Kaiserslautern ordnete mit Beschluss vom 15. Juni 2020 die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2020 in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt.

In Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung am 1. September 2020 endet das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft am vorhergehenden Tag aufgrund der allgemeinen Regelungen der §§ 238 ff. HGB bzw. §§ 155 ff. InsO; entsprechend ist ein Rumpfwirtschaftsjahr zu bilden.

Am 29. Oktober 2020 hat die Gläubigerversammlung den Insolvenzplan vom 22. September 2020 angenommen. Dieser sieht eine Planquote von 4% vor. Dies führt nach Absatz 2.2.3 des Insolvenzplans dazu, dass die Gläubiger der Gesellschaft auf 96% ihrer Forderungen verzichten und die Gesellschaft sodann weitestgehend entschuldet ist.

Das Verfahren in Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 7. Dezember 2020 gemäß § 258 Abs. 1 InsO wieder aufgehoben. Folglich endet auch auf diesen Tag ein Rumpfwirtschaftsjahr (BGH-Beschluss vom 15. Juli 2010 – IX ZB 229/​07), so dass ein Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020 aufzustellen ist.

Nach Aufhebung des Verfahrens gelten wieder die satzungsgemäß verankerten Vorschriften, so dass das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft wieder zum 30. Juni endet. Daraus resultiert ein drittes Rumpfwirtschaftsjahr für die Zeit vom 8. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021.

In Folge der Aufhebung der Insolvenz in Eigenverwaltung unter dem o.a. Datum firmiert die Gesellschaft fortan nicht mehr mit dem Zusatz „i.I.“; darüber hinaus gelten sodann die allgemeinen Vorschriften zur Rechnungslegung. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den nachfolgenden Abschnitt.

Annahme der Fortführungsfähigkeit der Unternehmenstätigkeit

Der vorliegende Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020 ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung („Going Concern“) aufgestellt worden. Basis hierfür ist die auf Grundlage der aktuellen Liquiditätsplanung der Gesellschaft im Detailplanungszeitraum von einem Jahr durchgängig verfügbare Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit.

Wir verweisen wegen der planimmanenten Unsicherheiten sowie wegen der durch die COVID19-Krise hervorgerufenen Anpassungen der Rahmenbedingungen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen, auf das Kapital IV. des Lageberichts („finanzielle Risiken“).

Eingeschränkte Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr

Wir weisen gemäß § 265 Abs. 1 HGB darauf hin, dass die Angaben im vorliegenden Abschluss in Folge der insolvenzbedingten Rumpfwirtschaftsjahre (siehe oben) nur eingeschränkt mit denen des Vorjahres zu vergleichen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das im Zuge der o.a. Ausgliederung entstandene Markennutzungsrecht wird über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben.

Der ebenfalls im Rahmen der Ausgliederung entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben.

Beide immateriellen Vermögensgegenstände wurden im vorliegenden Abschluss pro rata temporis abgeschrieben.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Unter den Spielerwerten werden die sog. „Ablösesummen“ einschließlich Nebenkosten erfasst; sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrages der jeweiligen Spieler (BFH-Urteil vom 26. August 1992, I R 24/​91) bewertet. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Aufgrund des Kündigungsrechts der Spieler gemäß § 113 InsO wurden alle Spielerwerte zum 30. Juni 2020 außerplanmäßig abgeschrieben. Eine Ausnahme davon bildete die realisierbare Ablösesumme für den Transfer eines Spielers, der nach dem Bilanzstichtag verkauft wurde. Bei diesem erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den vertraglich vereinbarten Verkaufserlös. Zuschreibungen waren im vorliegenden Abschluss in Folge zwischenzeitlicher Änderungen im Spielerkader nicht vorzunehmen.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer im Wesentlichen linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 150,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für geringwertige Anlagegüter von € 150,00 bis € 800,00 wird ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bilanziert. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Liquide Mittel und das Eigenkapital sind zum Nennwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde ebenfalls im Zuge der Ausgliederung des Teilbetriebs „Profifußball“ in Folge der Aktivierung der o.a. immateriellen Vermögensgegenstände erstmals passiviert. Das Nennkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.524.400,00 und ist voll eingezahlt.

Darüber hinaus ist ein Betrag von EUR 3.999.992,00 als zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 445.672,00 geleistete Einlage bereits eingezahlt; der überschießende Betrag wird in Folge der Eintragung der Kapitalerhöhung am 21. Dezember 2020 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr 1 HGB eingestellt. Der Betrag ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen in Höhe von 30,15% (15% Körperschaftsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und 14,35% Gewerbesteuer) bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden in Höhe von EUR 1.454.905 (passive latente Steuern auf das Markennutzungsrecht) verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern auf Basis der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im angehängten Anlagenspiegel dargestellt. Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Spielerwerte in Höhe von TEUR 750 vorgenommen, im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020 waren hingegen keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Spielerwerte zu verzeichnen.

Angaben zu verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft ist an folgendem Unternehmen mit 100 % beteiligt:

TEUR
FCK Gastronomie GmbH, Kaiserslautern
Stammkapital 51
Eigenkapital zum 30. Juni 2020* 131
Jahresergebnis 2019/​2020 -23

* Die FCK Gastronomie GmbH war von der Insolvenz in Eigenverwaltung der Gesellschaft nicht betroffen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Übersicht der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist im folgenden Forderungsspiegel zusammengefasst:

Angaben in TEUR 07.12.2020
Fälligkeit
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 891 0 0
Forderungen aus Transfer 734 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.256 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 1.073 18 0
3.954 18 0
Angaben in TEUR 31.08.2020
Fälligkeit
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 922 0 0
Forderungen aus Transfer 172 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.272 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 408 24 0
2.774 24 0

Liquide Mittel

Von dem am Stichtag ausgewiesenen liquiden Mitteln sind solche in Höhe von TEUR 810 verfügungsbeschränkt. Dieser Betrag wurde kurz vor dem Stichtag auf Anweisung des Sachwalters zum Zwecke der Aufhebung der Insolvenz in Eigenverwaltung auf ein von diesem auf Rechnung der Gesellschaft geführtes Konto zur auf Basis der im Rahmen der Gläubigerversammlung festgelegten quotalen Zahlung in Höhe von 4% der festgestellten Forderungen überwiesen. Die korrespondierenden Auszahlungsbeträge wurden im Sinne einer Bereinigung der Verbindlichkeiten in die sonstigen Rückstellungen umgebucht (siehe nachfolgend).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

TEUR
Berufsgenossenschaft 423
Zahlungsoption aus vertraglicher Vereinbarung mit der Stadionbetreibergesellschaft 471
Zahlung Insolvenzquote 810
Spielervermittler und -berater 221
Ausstehende Eingangsrechnungen 485
Abfindungen für Vertragsauflösungen 300
Urlaubsverpflichtung und Überstunden 118
Rechts-, Beratungs- und Jahresabschluss- sowie Prüfungskosten 520
Übrige 114
3.462

Verbindlichkeiten

Im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestanden Restverbindlichkeiten aus den sog. „Betze-Anleihen“, die grundsätzlich am 1. August 2019 zur Rückzahlung fällig geworden sind (Gesamthöhe TEUR 503). Diese wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans ausgebucht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalteten darüber hinaus ein Darlehen einer Gesellschaft zur Anlage in Spezialfonds in Höhe von TEUR 8.500. Das Darlehen wurde auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der Gesellschaft geschlossen, welcher grundsätzlich eine Laufzeit bis zum Ende der Saison 2025/​2026 besitzt. Die aufgelaufenen Zinsen aus dieser Vereinbarung beliefen sich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf TEUR 1.194. Die entsprechenden Verbindlichkeiten wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans vollständig ausgebucht.

Ferner hatte der FCK e.V. der Gesellschaft zur Sicherung der Zulassung am Spielbetrieb der 3. Liga für die Saison 2019/​2020 ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.900 gewährt, welches eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Zinssatz von 5,5% innehatte. Auch diese Verbindlichkeiten wurden im Zuge der Annahme des Insolvenzplans weitestgehend ausgebucht.

Des Weiteren hatte die FCK KGaA über die Crowdlending-Plattform Kapilendo einen durch die Fans finanzierten Kredit in Höhe von TEUR 1.076 aufgenommen. Das Crowdlending hatte eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Festzinssatz von 5,0%. Im Zuge der Annahme des Insolvenzplans fand auch hier eine weitestgehende Ausbuchung statt.

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Angaben in TEUR Restlaufzeit
07.12.2020 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre 31.08.2020
Anleihen 0 0 0 0 503
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 817 817 0 0 2.170
Verbindlichkeiten aus Transfer 89 89 0 0 1.063
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 2.419
Sonstige Verbindlichkeiten 1.317 1.317 0 0 17.289
davon aus Steuern 691 691 0 0 578
2.223 2.223 0 0 23.444
Angaben in TEUR Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre
Anleihen 503 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.170 0 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 953 110 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 519 1.900 0
Sonstige Verbindlichkeiten 7.865 9.424 0
davon aus Steuern 578 0 0
12.010 11.434 0

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen die Pachtaufwendungen aus dem Pacht- und Betreibervertrag mit der Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern (nachfolgend kurz „FWS GmbH“), über die Nutzung des Stadions. Der Pacht- und Betreibervertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2028. Der ursprünglich mit dem FCK e.V. abgeschlossene Pacht- und Betreibervertrag ist mit o.a. Ausgliederung auf die FCK KGaA übergegangen. Mit 2. Nachtragsvereinbarung vom 12. Dezember 2018 zu dem Ursprungsvertrag vom 15. Juni 2015 wurde festgehalten, dass die KGaA in alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingetreten ist und fortan Vertragspartner der FWS GmbH ist.

Im Zuge der Insolvenz der Gesellschaft wurde der Vertrag mit der FWS GmbH im Rahmen einer 3. Nachtragsvereinbarung vom 27. Juli 2020 dahingehend angepasst, dass die Pachtleistungen der Gesellschaft nach Ligazugehörigkeit gestaffelt sind. Für die Spielzeit 2021/​2022 hat die Gesellschaft einen Pachtzins von TEUR 625 zu entrichten, die Höhe in den nachfolgenden Saisons richtet sich nach dem sportlichen Erfolg. Verbleibt die 1. Herren-Fußballmannschaft der Gesellschaft in der Spielzeit 2021/​2022 in der dritten Liga, gilt der genannte Pachtzins auch für diese Saison.

Insgesamt sind die Mindestpachtleistungen von der zukünftigen sportlichen Entwicklung der 1. Herren-Fußballmannschaft der Gesellschaft und der entsprechenden Ligazugehörigkeit sowie ggfs. dem jeweiligen Tabellenplatz in der Abschlusstabelle abhängig; das maximale Risiko aus der Vereinbarung beläuft sich auf 21,6 Mio. EUR. Dabei wurde angenommen, dass ab der Saison 2022/​23 wieder die Mindestpachtleistung in Höhe von 3,2 Mio. EUR aus der Ursprungsvereinbarung mit der FWS GmbH jährlich bis zum Vertragsende anfällt. Abhängig vom sportlichen Erfolg können darüber hinaus Zusatzpachten anfallen.

Während der Spielzeiten 2007/​2008 bis 2010/​11 hat die FWS GmbH mehrere Forderungsverzichte in Bezug auf Pachtzahlungen gegenüber dem FCK e.V. in Höhe von insgesamt TEUR 5.300 erklärt. Im Gegenzug hat der FCK e.V. durch vertragliche Regelungen in Form sog. Besserungsscheine seine Absicht erklärt, die ursprünglichen Forderungen der FWS GmbH zu begleichen. Durch Vertrag vom 16. Oktober 2012 zwischen der FWS GmbH und dem FCK e.V. wurde vereinbart, dass bereits seitens des FCK e.V. durchgeführte bzw. verbindlich beschlossene Maßnahmen in Höhe von TEUR 3.800 auf die Besserungsscheine angerechnet werden können. Ein Teilbetrag von TEUR 3.300 wurde durch bereits durchgeführte Maßnahmen in Vorjahren seitens der FWS GmbH anerkannt. Eine ausstehende Geldzahlung des Differenzbetrags über TEUR 500 wurde als abgezinste Rückstellung bilanziert und ist an den Aufstieg der 1. Herren-Fußballmannschaft in die 1. Fußballbundesliga geknüpft; spätestens fällig wird die Zahlung mit Beendigung des Pachtvertrages, also am 30. Juni 2028. Passiviert ist der höhere der beiden diskontierten Werte; gegenwärtig wird geprüft, ob diese Leistungsverpflichtung im Zuge der Insolvenz der Gesellschaft erloschen ist.

Somit bleiben TEUR 1.500 an Eventualverbindlichkeiten gegenüber der FWS GmbH aus den Besserungsscheinen bestehen. Zukünftige Investitionen des Vereins in die Infrastruktur des Stadions (z. B.: Ausbau Gastronomie, Logen, Logenturm, Erneuerung Stadionsitze etc.) können gemäß Vereinbarung auf den Betrag von TEUR 1.500 angerechnet werden. Sollten keine Investitionen getätigt werden, besteht die Verpflichtung, nach drei Jahren der Zugehörigkeit zur ersten Bundesliga den Betrag in drei Jahresraten von jeweils TEUR 500 zu zahlen. Spätestens jedoch ist der Betrag mit Beendigung des Pachtvertrages zu entrichten; gegenwärtig wird geprüft, ob diese Investitionsverpflichtung im Zuge der Insolvenz der Gesellschaft erloschen ist.

Daneben bestehen weitere Leasing- und Mietverträge für Geschäftsausstattung und den Fuhrpark des Vereins.

Im Rahmen des Grundstückkaufvertrages „Fröhnerhof“ hat sich der FCK e.V. verpflichtet, Investitionen in das dort ansässige Nachwuchsleistungszentrum in Höhe von mindestens TEUR 3.000 vorzunehmen. Bis zum 30. Juni 2020 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 882 durchgeführt wodurch weiterhin eine Investitionsverpflichtung von TEUR 2.118 besteht. Mit Übergang des Grundstückkaufvertrages und damit des „Fröhnerhofs“ im Zuge der Ausgliederung auf die FCK KGaA ist diese Verpflichtung grundsätzlich auf die Gesellschaft übergegangen; gegenwärtig wird geprüft, ob diese Investitionsverpflichtung im Zuge der Insolvenz der Gesellschaft erloschen ist.

Darüber hinaus haften die Gesellschaft selbst und der FCK e.V. gemäß § 133 Abs. 1 UmwG i.V.m. § 135 Abs.1 UmwG für die Verbindlichkeiten des FCK e.V., die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet worden sind, als Gesamtschuldner. Diese gesamtschuldnerische Haftung für Altverbindlichkeiten wurde im Zuge des Insolvenzplans aufgegriffen und es wurden insb. mit den wesentlichen Gläubigern der Gesellschaft bzw. des Vereins entsprechende Vereinbarungen getroffen. Insofern wird das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen als gering eingestuft.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren.

Umsatzerlöse

In den Umsatzerlösen ist eine Signing Fee in Höhe von TEUR 841 enthalten; diese beruht auf einer Vereinbarung mit dem Vermarkter der Gesellschaft, wonach zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestundete Forderungen des Vermarkters bei entsprechender Vertragsfortführung in eine Signing Fee umgewandelt werden. Alle weiteren Umsatzerlöse wurden entweder stichtagsgenau oder im Wege qualifizierter Schätzung auf den Bilanzstichtag abgegrenzt. Darüber hinaus sind in den Umsatzerlösen Transfer- und Ausbildungsentschädigungen in Höhe von TEUR 1.672 enthalten; diese entfallen im Wesentlichen auf die Transfers der Spieler Florian Pick und Christian Kühlwetter zum 1. FC Heidenheim.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von TEUR 20.611 enthalten. Diese betreffen die Ausbuchung von Verbindlichkeiten im Zuge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der damit verbundenen Umsetzung des Insolvenzplans.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen

In den Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.236 enthalten; diese entfallen vollumfänglich auf Grund und Boden. Im Zuge der Maßnahmen in Durchführung des Insolvenzverfahrens wurde u.a. ein Bodenwertgutachten eines Sachverständigen eingeholt; dieses geht von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung im Zusammenhang mit dem „Fröhnerhof“ aus.

Sonstige Steuern

Die Aufwendungen für sonstige Steuern beinhalten insbesondere Grund- und Kfz-Steuern.

Sonstige Angaben

Personal

Abteilung 07.12.2020 31.08.2020
Lizenzspielerbereich 50 50
Verwaltung 32 32
Andere Abteilungen 36 36
davon Regionalligakader 17 17
Summe Mitarbeiter am Bilanzstichtag 118 118

Der Verein beschäftigte in der Zeit vom 1. September bis zum 7. Dezember 2020 im Durchschnitt 118 Mitarbeiter (2019/​2020: 116).

Beirat der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA)

Dem Beirat gehören bzw. gehörten folgende Mitglieder an:

Dr. Markus Merk (seit 01.12.2019) Beiratsvorsitzender

Unternehmens- und Business-Coach, Weisenheim am Berg

Rainer Keßler (seit 01.12.2019) stv. Beiratsvorsitzender

Geschäftsführender Gesellschafter, Pirmasens

Martin Weimer (seit 01.12.2019)

Banker, Frankfurt

Fritz Fuchs (seit 07.10.2020)

Privatier, Trier

Christian Bettinger (seit 07.10.2020)

Beteiligungsmanager, München

Prof. Dr. Jörg E. Wilhelm (seit 01.12.2019 bis 03.08.2020)

Rechtsanwalt und Hochschullehrer, Weggis (Schweiz)

Martin Wagner (seit 01.12.2019 bis 30.09.2020)

Unternehmer, Offenburg

Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge.

Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH

Der Geschäftsführung gehörten im Berichtszeitraum an:

Soeren Oliver Voigt (seit 03.12.2019) Geschäftsführer

Dortmund

Gesamtbezüge der Geschäftsführer

Die Angabe über die Bezüge der Geschäftsführer wurde unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 Satz 2 HGB unterlassen.

Aufsichtsrat der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Dem Aufsichtsrat gehören bzw. gehörten folgende Mitglieder an:

Prof. Dr. Peter Theiss (seit 16.10.2019) Aufsichtsratsvorsitzender

Unternehmer, Homburg

Martin Weimer (seit 05.08.2020) stv. Aufsichtsratsvorsitzender

Banker, Frankfurt

Dr. Markus Merk (seit 25.11.2020)

Unternehmens- und Business-Coach, Weisenheim am Berg

Axel Kemmler (seit 25.11.2020)

Geschäftsführender Gesellschafter, Kaiserslautern

Wolfgang Erfurt (seit 27.02.2020)

Geschäftsführender Gesellschafter, Kaiserslautern

Prof. Dr. Jörg E. Wilhelm (von 01.12.2019 bis 03.08.2020)

Rechtsanwalt und Hochschullehrer, Weggis (Schweiz)

Patrick Gregorius (seit 16.10.2019 bis 25.112020)

Direktionsmitglied, Luxembourg-Hesperingen

Die Mitglieder des Aufsichtsrates arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge.

Angaben zum Konsolidierungskreis

Die Gesellschaft erstellt aufgrund verbandsrechtlicher Vorgaben einen handelsrechtlichen Konzernabschluss, in den die 100%ige Tochtergesellschaft FCK Gastronomie GmbH im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird ausschließlich für Lizenzierungszwecke erstellt und beim lizenzgebenden Verband eingereicht; eine Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgt mangels handelsrechtlicher Pflicht zur Konzernrechnungslegung in Folge des Unterschreitens der Größenkriterien des § 293 HGB hingegen nicht. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.

Die Gesellschaft ist ihrerseits eine sowohl in Mehrheitsbesitz des FCK e.V. stehende als auch aufgrund verbandsrechtlicher Vorgaben von ihr beherrschte Tochtergesellschaft. Infolgedessen stellt die Gesellschaft einen Abhängigkeitsbericht auf; wir verweisen diesbezüglich auf die Angaben im Rahmen der Lageberichterstattung.

Pflichtangaben gemäß aktienrechtlicher Bestimmungen

Angaben gem. § 160 AktG

Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich auf EUR 2.524.400,00. Es setzt sich zusammen aus 2.524.400 Stückaktien im Nennwert von je EUR 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. Die kleinste übertragbare Einheit der Aktien ist ein Stück. Die Übertragung unterliegt einem Vorkaufsrecht des FCK e.V. Außerdem besteht laut Satzung ein Zustimmungsvorbehalt (sog. Vinkulierung) der FCK Management GmbH als Komplementärin der Gesellschaft. Danach ist eine Übertragung nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich. Diese darf die Zustimmung bspw. verweigern, wenn weniger als 25 Stückaktien oder mehr als 25.000 Stückaktien übertragen werden sollen oder wenn die Übertragung zu einem Verstoß gegen die Vorgaben des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. oder des Deutscher Fußball-Bund e.V. führen würde.

Nach § 6 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist die Komplementärin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 3. Juni 2023 durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um einen Betrag von bis zu insgesamt EUR 1.225.600,00 zu erhöhen (sog. genehmigtes Kapital). Die Komplementärin entscheidet dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen.

Nach § 12 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin bedarf deren Geschäftsführung zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeder Art, deren Gegenstandswert EUR 300.000,00 übersteigt (einschließlich der Zustimmung zu Kapitalmaßnahmen in der Gesellschaft) darüber hinaus der Zustimmung des Beirats der Komplementärin.

Bezüglich der Verwendung des genehmigten Kapitals verweisen wir auf die Ausführungen in der Nachtragsberichterstattung.

Angaben gem. § 20 Abs. 1 AktG

Zum Abschlussstichtag 7. Dezember 2020 hält der FCK e.V. 2.500.000 der auf den Namen lautenden Stückaktien. Sonstige mitteilungspflichtige Beteiligungen bestehen zum vorgenannten Stichtag nicht.

Angaben gem. § 158 AktG

Ergänzung der Gewinn- und Verlustrechnung:

Verwendung des Jahresergebnisses

1.

Jahresüberschuss TEUR 18.819

2.

Verlustvortrag aus dem Vorjahr TEUR – 19.612

3.

Entnahmen aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen TEUR 0

4.

Einstellungen in die gesetzliche Rücklage TEUR 0

5.

Bilanzverlust TEUR – 793

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung der Komplementärin schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 793.867,58 auf neue Rechnung vorzutragen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Auf Leihbasis wechselten nach dem Bilanzstichtag Felix Götze (FC Augsburg), Marvin Senger (FC St. Pauli), Jean Zimmer (Fortuna Düsseldorf) und Anas Ouahim (SV Sandhausen) zur 1. Herrenmannschaft der FCK KGaA.

Die 1. Herrenmannschaft der FCK KGaA nach dem Stichtag verlassen haben hingegen Jonas Scholz (FC 08 Homburg) und Janik Bachmann (SV Sandhausen).

Cheftrainer Jeff Saibene wurde aus sportlichen Gründen am 30. Januar 2021 freigestellt. Am 1. Februar 2021 übernahm Marco Antwerpen das Traineramt.

Aus der am 21. Oktober 2020 geschlossenen Investment-Vereinbarung mit einer Investorengesellschaft zur Erbringung eines Gesamtbetrags von EUR 11,0 Mio. in Form von Eigenkapital erfolgte am 21. Dezember 2020 die Eintragung einer Erhöhung des Nennkapitals auf EUR 2.970.072,00 (Gesamteinlage TEUR 4.000). Für die zweite Kapitalerhöhung wurde am 10. Februar 2021 eine Gesamteinlage von TEUR 2.336 geleistet; die entsprechende Eintragung der Kapitalerhöhung steht noch aus.

 

Kaiserslautern, 24. Februar 2021

 

Soeren Oliver Voigt, Geschäftsführer 1. FC Kaiserslautern Management GmbH

Lagebericht für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020

I. Geschäft und Rahmenbedingungen

Die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern (im Folgenden „FCK KGaA“), entstand am 5. Juli 2018 durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes „Profifußball“ des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V., Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1252, im Folgenden „FCK e.V.“), rechtlich und wirtschaftlich im Sinne des § 127 UmwG.

Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär), die 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32505), leitet die Geschäfte der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA.

Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Fortführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Profifußball“ des FCK e.V., insbesondere der diesem zugehörenden Fußballmannschaften. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Gesellschaft Träger derjenigen Lizenzen, Zulassungen und/​oder Berechtigungen sein, die ihre Fußballmannschaften berechtigen, Einrichtungen zur Durchführung nationaler und internationaler Wettbewerbe zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die umfassende Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Rechteverwertungskonzepten sowie die Erstellung und Umsetzung von Merchandisingkonzepten. Die Durchführung dieser Konzepte umfasst auch den Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Sport- und Bekleidungsartikeln, sowie den Verkauf von Merchandisingprodukten. Hierzu gehören auch der Abschluss von Verträgen mit Sponsoren, Lizenznehmern und Ausrüstern sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Weiterer Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland.

Für den Bereich Fußball, insbesondere für den Lizenzspielbetrieb bzw. den Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft, gelten die Satzung, das Ligastatut und die übrigen Ordnungen des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL GmbH) und des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) sowie seiner Landes- und Regionalverbände (oder ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger) und anderer nationaler und internationaler Einrichtungen.

Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020 nimmt die 1. Herrenmannschaft der FCK KGaA am Spielbetrieb der 3. Liga teil.

II. Geschäftsverlauf

1. Sportliche Entwicklung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Am Ende der Saison 2019/​2020 belegte die 1. Herrenmannschaft der FCK KGaA den 10. Tabellenplatz in der 3. Liga und blieb somit hinter dem sportlichen Anspruch zurück. Im Zeitraum vom 1. September bis 7. Dezember 2020 fanden wegen der Verzögerungen und teilweise Lock-Downs in Folge der Corona-Pandemie 14 Spiele statt: In diesen ersten Begegnungen der Saison 2019/​2020 wurde 15 Punkte erzielt.

Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie betrug die durchschnittliche Zuschauerzahl in der letzen Saison 2019/​2020 19.438 (Vorsaison 2018/​2019 durchschnittlich 21.192 Besucher). Nach Ausbruch der Pandemie durften in Folge der eingeführten Hygienemaßnahmen keine Zuschauer mehr die Heimspiele besuchen.

Die FCK KGaA versteht sich auch in der 3. Liga als Ausbildungsklub, welcher der Nachwuchsarbeit eine besondere Bedeutung zukommen lässt. Der Übergang vom Jugend- in den Seniorenbereich ist ein kritischer Schritt junger Spieler in der Entwicklung zum Lizenzspieler. Die Beispiele Lorenz Otto, Jonas Scholz, Leon Hotopp, Constantin Fath, Anas Bakhat und Anil Gözütok, die allesamt aus dem Nachwuchsbereich in der abgelaufenen Saison den Schritt in die 1. Herrenmannschaft vollzogen haben, verdeutlichen die Bedeutung der Nachwuchsarbeit. Daher hält die Gesellschaft aus strategischen Gründen an der U21-Herrenmannschaft fest, welche die Saison 2019/​2020 mit dem 2. Tabellenplatz in der Oberliga Rheinland-Pfalz/​Saar abgeschlossen hat.

Mit dem 10. Platz in der Junioren-Bundesliga erreichte die A-Jugend des 1. FCK erfolgreich den Klassenerhalt. Die B-Jugend überzeugte in der Saison 2019/​2020, indem sie in der B-Junioren Regionalliga Südwest den 1. Tabellenplatz belegt und somit in die Junioren-Bundesliga aufsteigt.

2. Transfergeschäft

Unterjährig wechselte José Matuwila auf Leihbasis zu RW Essen und löste am 7. September 2020 seinen Vertrag beim FCK auf. Zudem haben nach dem 30. Juni 2020 folgende Spieler ihren Vertrag aufgelöst: Theodor Bergmann mit Wirkung zum 31. Juli 2020, Andri Runar Bjarnason mit Wirkung zum 10. August 2020, Antonio Jonjic mit Wirkung zum 4. Oktober 2020 und Manfred Starke mit Wirkung zum 6. September 2020. Die Auflösung der Kontrakte der genannten Spieler erfolgte im Zuge der Ankündigung, dass über das Vermögen der FCK KGaA das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet werden wird. Wir verweisen diesbezüglich auf die Angaben im Anhang.

Im Rahmen der Transferaktivitäten verließen die FCK KGaA folgende Spieler: Lennart Grill (Bayer 04 Leverkusen), Timmy Thiele (Viktoria Köln), Florian Pick und Christian Kühlwetter (1. FC Heidenheim).

Während der Wintertransferperiode schlossen sich Hikmet Ciftci (Erzgebirge Aue) und auf Leihbasis Alexander Nandzik (Jahn Regensburg) dem 1. FCK an.

Für die Spielzeit 2020/​2021 schlossen sich Alexander Winkler (Unterhaching), Marius Kleinsorge (SV Meppen), Nicolas Sessa (Erzgebirge Aue), Adam Hlousek (FC Viktoria Pilsen), Tim Rieder (FC Augsburg), Marlon Ritter (SC Paderborn), Kenny Prince Redondo (SpVgg Greuther Fürth), auf Leihbasis Marvin Pourié (KSC) und Daniel Hanslik (Holsten Kiel) der Gesellschaft an. In der Winterpause der Spielzeit 2020/​2021 wurden des Weiteren Felix Götze (FC Augsburg), Marvin Senger (FC St. Pauli), Jean Zimmer (Fortuna Düsseldorf), Anas Ouahim (SV Sandhausen) ausgeliehen. Nicht mehr zur Verfügung stehen Janik Bachmann (SV Sandhausen), Lucas Röser (Türkgücü München) und Mohamed Morabet (VfR Aalen). Letztgenannter kam zu Beginn der Spielzeit aus dem eigenen Nachwuchsbereich zur 1. Herrenmannschaft.

Darüber hinaus wechselten zur neuen Spielzeit 2020/​2021 die Spieler Tom Fladung, Matheo Raab, Jonas Weyand und Elija Wohlgemuth ebenfalls aus dem eigenen Nachwuchsbereich zur 1. Herrenmannschaft.

3. Ertragslage

Zur Messung unseres wirtschaftlichen Erfolgs verwenden wir grundsätzlich die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren. Darüber hinaus stellen die liquiden Mittel gerade im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit nach Aufhebung der Insolvenz in Eigenverwaltung eine wesentliche Steuerungsgröße der Gesellschaft dar.

In Folge der Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren im Kontext der Insolvenz sind umfangreiche Analysen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht sachgerecht. Auf detaillierte Ausführungen hierzu wird daher wegen der nur eingeschränkten Aussagefähigkeit des Rumpfgeschäftsjahres und der fehlenden Vergleichsperioden der Vorjahre im Wesentlichen verzichtet.

Zudem waren ab dem 8. März 2020 bis zum Ende des Geschäftsjahres keine Zuschauer mehr zu Fußballspielen zugelassen. Dies führte dazu, dass die Spiele als sog. „Geisterspiele“ ausgetragen werden mussten. Folge davon war, dass wir ab diesem Zeitpunkt nahezu keine Leistungen mehr an unseren Kunden erbringen konnten. Dies führt neben den Umsatzerlösen ebenfalls zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit in den Bereichen der Hospitality- und Stadionkosten sowie den Vermarktungsaufwendungen.

4. Finanzlage

Grundsätzlich gilt das zur Ertragslage Gesagte analog. Der Überschuss des Rumpfwirtschaftsjahres von TEUR 18.819 führte nicht zu einem positiven operativen Cashflow des Rumpfwirtschaftsjahres, da im Wesentlichen buchhalterische Verbindlichkeiten in Folge der Aufhebung der Insolvenz ausgebucht wurden; ein Liquiditätszufluss war hieraus nicht zu verzeichnen. Der Bestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 7. Dezember 2020 von TEUR 5.182 liegt in Folge der durchgeführten Kapitalerhöhung im Kontext der sog. 1. Tranche trotzdem mit TEUR 3.667 über jenem des vorherigen Bilanzstichtags 31. August 2020. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die nachfolgenden Abschnitte unter den Gliederungspunkten III. und IV sowie bzgl. der insolvenzbedingten Verfügungsbeschränkung in Höhe von TEUR 810 auf die Ausführungen im Anhang.

5. Vermögenslage

Es gilt das zur Ertragslage Ausgeführte analog. Das am 1. September 2020 eröffnete und am 7. Dezember 2020 aufgehobene Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat zu materiellen Konsequenzen auf der Passivseite der Gesellschaft geführt, so dass eine detaillierte Analyse zum Stichtag 7. Dezember 2020 ebenfalls entbehrlich erscheint.

In Folge der insolvenzbedingten Ausbuchung von 96% der vorher passivierten Verbindlichkeiten hat sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum Bilanzstichtag 31. August 2020 in Höhe von T€ 6.814 zum Stichtag 7. Dezember 2020 in ein positives Eigenkapital in Höhe von T€ 12.005 verändert. Unter Beachtung der am 21. Dezember 2020 erfolgten Eintragung der 1. Tranche der kontrahierten Kapitalerhöhung beträgt die Eigenkapitalquote bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zum Stichtag 72,6%.

6. Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und zum Geschäftsverlauf

Die FCK KGaA hat das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September bis 7. Dezember 2020 mit einem Überschuss von T€ 18.819 (Rumpfwirtschaftsjahr 1. Juli bis 31. August 2020 Fehlbetrag von T€ 2.691) abgeschlossen. Dieser Überschuss resultiert ganz überwiegend aus der insolvenzbedingten Ausbuchung von Verbindlichkeiten in Höhe von mehr als € 20 Mio. Das operative Ergebnis ist hingegen dadurch, dass die notwendigen Kostenreduzierungen, die durch den Abstieg in die 3. Liga nach der Saison 2017/​2018 entstandenen Ertragsausfälle weiterhin nur teilweise kompensieren und durch die Folgen der COVID-19 Pandemie und insbesondere das Verbot von Spielen vor Zuschauern weiterhin negativ belastet.

III. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stehen kurz- und mittelfristig in direkter Abhängigkeit zum sportlichen Erfolg der 1. Herrenmannschaft. Neben den Werbe- und Ticketing-Einnahmen, die stark mit dem Saisonverlauf zusammenhängen, sind die Einnahmen aus TV-Geldern die wichtigste Einnahmequelle, deren Höhe sich aufgrund der Ligazugehörigkeit und jeweiligen Platzierung bestimmt.

Die Sicherstellung einer vom sportlichen Erfolg weitestgehend unabhängigen wirtschaftlichen Solidität ist und bleibt ein Hauptziel des Klubs. Die seit 2016 eingeleiteten und umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Das strukturelle Defizit, das ursächlich mit der Zugehörigkeit zur 3. Liga und der Stadionfrage verbunden ist, kann hierdurch jedoch nicht nachhaltig gelöst werden. Daher hatte sich der 1. FC Kaiserslautern e.V. entschieden, seine Rechtsstruktur durch Ausgliederung des Lizenzbereiches in eine Kapitalgesellschaft anzupassen. Der im Rahmen der Ausgliederung neu gegründeten FCK KGaA ist nunmehr eine Finanzierung nicht mehr ausschließlich durch Fremd-, sondern auch durch Eigenkapital möglich. Die ersten Schritte der Eigenkapitalfinanzierung konnten durch den Verkauf von Aktien an regionale Investoren im Rahmen eines Private Placements im Mai 2019 erfolgreich umgesetzt werden. Darüber hinaus konnten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weitere Eigenkapitalvereinbarungen kontrahiert werden. Wir verweisen diesbezüglich auf die Nachtragsberichterstattung im Anhang der Gesellschaft sowie die nachfolgenden Ausführungen.

Am 15. Juni 2020 stellte die FCK KGaA, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Soeren Oliver Voigt, beim Amtsgericht Kaiserslautern den Antrag, über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2020 in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt.

Zur Bewältigung der Krise wurden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens folgende Maßnahmen erarbeitet und durch die Annahme des Insolvenzplans in der Gläubigerversammlung vom 29. Oktober 2020 verabschiedet

Entschuldung der Gesellschaft: Durch die Annahme des Insolvenzplans ist im vorliegenden Abschluss eine weitgehende Entschuldung der Gesellschaft umgesetzt worden.

Stärkung der Liquidität durch zusätzliches Eigenkapital: Durch die Entschuldung ist es möglich, bei Investoren zusätzliche finanzielle Mittel anzuwerben, welche gezielt in die Verstärkung des Spielerkaders investiert werden können. Eine regionale Investorengruppe (der „Investor“) hat sich bereit erklärt, der Gesellschaft in mehreren Tranchen gegen Zeichnung neuer Aktien Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Auch diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen in der Nachtragsberichterstattung sowie den Passus am Ende dieses Kapitels.

Anpassung wichtiger Verträge: Für den Spielbetrieb wichtige Verträge konnten nach intensiven Verhandlungen mit den Vertragspartnern auf die veränderten Bedingungen und Erfordernisse angepasst werden.

Verbreiterung der Einnahmebasis: Die Geschäftsführung hat ein Konzept entwickelt, durch welches zusätzliche Einnahmen im Wege einer stärkeren Nutzung der bestehenden Infrastruktur generiert werden sollen. In diesem Zusammenhang prüft die Geschäftsführung derzeit insbesondere die Möglichkeit, das Stadion für Konzerte zu nutzen und hierdurch Einnahmen zu generieren.

Reduzierung des Zinsaufwandes: Die wesentlichen Fremdkapitalgeber erhalten durch diesen Insolvenzplan eine Quotenzahlung, die Verträge werden hierdurch beendet. Zukünftige Zinsaufwendungen werden hierdurch vermieden.

Wie dargestellt wurde am 21. Oktober 2020 ein Investment-Vertrag mit einer Investorengesellschaft abgeschlossen. Der Investment-Vertrag sieht vor, der Gesellschaft durch Barkapitalerhöhungen in vier Tranchen einen Gesamtbetrag von EUR 11,0 Mio. als Eigenkapital zuzuführen. Der Investment-Vertrag sieht vor, diese Beträge spätestens zu den folgenden Zeitpunkten (jeweils Ende der Bezugsfrist) zuzuführen:

Tranche I (T€ 4.000,0): 30. Oktober 2020

(zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Lageberichterstattung bereits umgesetzt)

Tranche II (T€ 2.666,7): 30. Januar 2021

(zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Lageberichterstattung bereits umgesetzt)

Tranche III (T€ 1.666,7): 30. März 2021

(zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Lageberichterstattung noch ausstehend)

Tranche IV (T€ 2.666,6): 30. Juli 2021

(zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Lageberichterstattung noch ausstehend)

IV. Risikobericht

Finanzielle Risiken

Der Jahresabschluss für das vorliegende Rumpfwirtschaftsjahr ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Basis hierfür ist die auf Grundlage der aktuellen Liquiditätsplanung der Gesellschaft im Detailplanungszeitraum von einem Jahr durchgängig verfügbare Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit. Bei der aktuellen Liquiditätsplanung wurde neben dem Liquiditätszufluss aus den letzten beiden Tranchen der o.a. Kapitalerhöhung, die Zugehörigkeit zur 3. Liga berücksichtigt. Wir verweisen diesbezüglich auf die nachfolgenden Ausführungen sowie die Angaben im Anhang.

Die Gesellschaft ist den folgenden bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt: Die Geschäftsführung rechnet für die laufende und die kommende Spielzeit mit deutlichen Fehlbeträgen. Gemäß der aufgestellten Liquiditätsplanung ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für die laufende und die kommende Saison, der durch bestehende vertragliche Vereinbarungen und entsprechende Finanzierungszusagen für jedoch mindestens ein Jahr gedeckt ist.

Die Gesellschaft geht weiterhin von einer hohen Unsicherheit aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie aus, die zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit verbundenen Einschränkungen bzw. Einstellung des Fußballspielbetriebs bzw. der Zulassung von Stadionzuschauer führen kann. Dies könnte insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst zu verzeichnenden Veränderungen des SARS-CoV2-Virus im Kontext sog. Mutationen im Prognosezeitraum für die laufende Saison und für die nachfolgende Saison 2021/​2022 zu negativen Budgetabweichungen führen.

Bei der Planung wurden nachfolgend genannte wesentliche Prämissen berücksichtigt:

Durchschnittlicher Zuschauerschnitt ab Oktober 2021 von 12.900 Zuschauern pro Heimspiel

Aufrechterhaltung der wesentlichen Sponsoring-Verträge auch für die kommende Spielzeit

Deutliche Reduktion der Personalaufwendungen in allen Bereichen auf insgesamt unter € 7 Mio. (Geschäftsjahr 2019/​2020 € 9,8 Mio.)

Deutliche Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf insgesamt knapp € 7,5 Mio. (Geschäftsjahr 2019/​2020 € 11,9 Mio.)

Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die seitens der 1. FC Kaiserslautern e.V. geschuldeten Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 875 in diesem Detailplanungszeitraum zurückfließen.

Sollten eine oder mehrere der Annahmen nicht eintreten, würde sich das Bestandsrisiko materialisieren und die Gesellschaft wäre auf die Aufnahme weiterer liquider Mittel – in Form von Eigen- oder Fremdkapital – angewiesen.

Bislang noch nicht in der Planung berücksichtigt ist die Möglichkeit, dass die FCK KGaA sog. Coronahilfen erhalten kann; darüber hinaus befindet die Gesellschaft sich aktuell in Finanzierungsverhandlungen, um ggfs. weitere finanzielle Spielräume zu bekommen.

Risikomanagement und Ausfallrisiken

Durch das implementierte Planungs-, Berichts- und Kontrollsystem, das kontinuierlich weiterentwickelt wird, ist die Gesellschaft in der Lage, positive und negative Veränderungen zu erkennen und adäquat zu reagieren. Daneben sind Auswahl und Qualifikation verantwortlicher Mitarbeiter und deren Informationsaustausch mit den Leitungsebene ein geeignetes Mittel, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Aufgrund der Unternehmensgröße existiert auch weiterhin keine interne Revisionsabteilung. Die Gesellschaft hat ein angemessenes internes Kontrollsystem in den relevanten Prozessen etabliert. Die Prüfungshandlungen sind insbesondere in Richtlinien festgelegt.

Es bestehen Kreditrisiken aus Kunden- und Bankenbeziehungen, die sich im Falle ihres Eintritts negativ auf die Ertragslage auswirken würden. Den Kreditrisiken aus Kundenbeziehungen wird durch Bonitätsprüfungen und eine Vergabe von Zahlungszielen begegnet. Das Zahlungsverhalten der Kunden wird regelmäßig überwacht. Für drohende Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im angemessenen Umfang Wertberichtigungen vorgenommen. Bezüglich bestehender Liquiditätsrisiken wird auf den Abschnitt „Finanzielle Risiken“ verwiesen, Preisänderungsrisiken ist die Gesellschaft nicht ausgesetzt, Finanzinstrumente werden von der Gesellschaft nicht eingesetzt.

Sportliche und wirtschaftliche Risiken

Der sportliche Erfolg ist wesentlich für die Fähigkeit, zukünftig Einnahmenüberschüsse erzielen zu können. So wird mittelfristig angestrebt, wieder in die 2. Bundesliga aufzusteigen; kurzfristig gilt es jedoch. den Klassenerhalt in der 3. Liga zu bewahren. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin geht auf Basis der aufgestellten Planungsrechnungen – insbesondere mit Blick auf die verbandsseitig vorrangig fokussierte Liquiditätsausstattung – davon aus, die entsprechende DFB- bzw. DFL-Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga oder ggfs. auch für die 2. Bundesliga für die Saison 2021/​2022 zu erhalten

Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft hängt in erheblichem Maße von der sportlichen Leistung der 1. Herrenmannschaft ab. Der sportliche Erfolg wiederum ist nur in eingeschränktem Maße planbar und hängt nicht unwesentlich von Faktoren ab, die nur schwer beeinflussbar sind. Diese Risiken lassen sich nur begrenzt minimieren. Die Verantwortlichen wirken diesen Risiken durch intensives Scouting und sportmedizinische Untersuchungen vor der Verpflichtung eines Spielers entgegen. Während einer Spielzeit wird durch qualifiziertes Fachpersonal darauf hingewirkt, die Trainings- und Rehabilitationsmaßnahmen ständig zu optimieren. Weiterhin werden im adäquaten Umfang Versicherungen abgeschlossen.

Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft auch unter Beachtung der verbandsrechtlichen Vorgaben ein eigenes Nachwuchsleistungszentrum, um geeignete Nachwuchsspieler ausbilden und entweder im Spielbetrieb der eigenen Herrenmannschaften einzusetzen oder durch Transfer entsprechende Erlöse zu erzielen; ein Forschungs- und Entwicklungsbereich im engeren Sinne ist nicht etabliert. Ebenso hat die Gesellschaft bislang keine Zweigniederlassungen errichtet.

Durch die Lizenzierungsverfahren der DFL bzw. des DFB ist die Gesellschaft angehalten die wirtschaftlichen Risiken so zu begrenzen, dass die Liquidität in der laufenden und kommenden Spielzeit jederzeit nachweislich gesichert ist.

Pandemie-Risiken

Ausbruch und Verbreitung des COVID-19-Virus belasten weiterhin nachhaltig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Je nach Dauer der Pandemie und in Abhängigkeit von daraus resultierenden Folgewirkungen (z.B. Verlegung bzw. Unterbrechung des Spielbetriebs, Verbot oder Einschränkung zur Zulassung von Zuschauern zu Spielen im Stadion; Änderung des Nachfrageverhaltens von Fans) können die Auswirkungen auf die FCK KGaA erheblich sein. Die Komplementärin der Gesellschaft begegnet diesen Risiken mit einem engen Liquiditätsmanagement und -monitoring sowie der Umsetzung operativer Maßnahmen zur Minimierung der Folgen. Sowohl in der vorherigen als auch der aktuellen Saison wurden in diesem Kontext Gehaltskürzungen im Spielerkader durch entsprechende Verzichtserklärungen der Spieler sowie Kurzarbeit in der FCK Gastronomie GmbH als Tochtergesellschaft der FCK KGaA erwirkt; des Weiteren wird aktuell die Möglichkeit zur Antragstellung im Rahmen von Unterstützungsleistungen zur Minderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie geprüft.

V. Abhängigkeitsbericht und aktienrechtliche Angaben

Für das Geschäftsjahr wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt:

„Die FCK KGaA hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere wurde die FCK KGaA durch durchgeführte oder unterlassene Rechtsgeschäfte nicht benachteiligt. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden.“

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG im Anhang enthalten sind.

VI. Ausblick

Die strategischen Rahmenbedingungen der Gesellschaft haben sich durch die beschlossenen Maßnahmen des Insolvenzverfahrens, die zu einer weitgehenden Entschuldung der Gesellschaft führen, und über die vereinbarte Zuführung von neuen Eigenkapital deutlich verbessert. Ziel ist es, den Aufstieg in die 2. Bundesliga mittelfristig in Angriff zu nehmen. Die seit Frühjahr 2020 immer noch andauernde Corona-Pandemie hat wesentlichen Einfluss auf sämtliche Geschäftsfelder der Gesellschaft. Dieser Zustand wird möglicherweise auch über die Saison 2020/​2021 andauern. Hinsichtlich der Ertragslage werden in den großen Geschäftsfeldern Umsatzrückgänge zu verzeichnen sein. Das resultiert vor allem aus der Tatsache, dass seit Ausbruch der Pandemie keine oder nur wenige Stadionzuschauer zu Großveranstaltungen inkl. Fußballspielen zugelassen sind. Auf der Kostenseite wird mit diversen Maßnahmen entgegengewirkt. Die Umsatzeinbrüche können aber kurzfristig nicht vollumfänglich aufgefangen werden.

Für die laufende Spielzeit rechnen wir bei Umsatzerlösen von ca. € 9,4 Mio. mit einem Gesamtüberschuss inklusive Sanierungsgewinn im niedrigen zweistelligen Mio. €-Bereich. Im darauffolgenden Geschäftsjahr 2021/​2022 sieht die Planung bei in etwa konstanten Umsatzerlöse ein negatives operatives Ergebnis vor. Auf Basis der vorliegenden Liquiditätsplanungen ist eine durchgängige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Detailplanungszeitraum bis Ende Februar 2022 bei Eintritt der im Bereich der finanziellen Risiken dargestellten Prämissen überwiegend wahrscheinlich.

 

Kaiserslautern, den 24. Februar 2021

1. FC Kaiserlautern Management GmbH

Soeren Oliver Voigt, Geschäftsführer

Bilanz zum 7. Dezember 2020

Aktiva

31.08.2020
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 4.825.555,55 4.933
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.671,60 13
3. Geschäfts- oder Firmenwert 4.611.839,13 4.788
4. Spielerwerte 242.417,00 0
9.691.483,28 9.734
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.624.597,57 2.883
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.241.804,09 1.308
2.866.401,66 4.191
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 51.359,27 51
12.609.244,21 13.976
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 98.711,13 184
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 890.589,30 922
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.255.928,19 1.272
3. Forderungen aus Transfer 733.787,39 172
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.091.291,94 432
3.971.596,82 2.798
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.181.699,06 1.515
9.252.007,01 4.497
C. Rechnungsabgrenzungsposten 192.910,82 148
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 6.814
22.054.162,04 25.435

Passiva

31.08.2020
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Nennkapital 2.524.400,00 2.524
II. Kapitalrücklage 10.274.160,08 10.274
III. Verlustvortrag -19.612.452,62 -16.921
IV. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 18.818.585,04 -2.691
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 6.814
12.004.692,50 0
B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 3.999.992,00 0
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 3.461.853,60 1.831
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 0,00 503
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 816.900,71 2.170
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 88.600,00 1.063
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 2.419
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.317.337,47 17.289
davon aus Steuern EUR 690.692,30 (31.08.2020 TEUR 578)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 13.751,48 (31.08.2020 TEUR 719)
2.222.838,18 23.444
E. Rechnungsabgrenzungsposten 364.785,76 160
22.054.162,04 25.435

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. September bis 7. Dezember 2020

1.7. bis 31.8.2020
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 5.149.203,77 434
2. Sonstige betriebliche Erträge 20.956.236,25 1.659
26.105.440,02 2.093
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren 684.823,75 44
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.976.863,55 1.352
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 279.943,60 147
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.628.332,58 260
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.678.474,81 2.835
7.248.438,29 4.638
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 115
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 1
9. Ergebnis nach Steuern 18.857.001,73 -2.661
10. Sonstige Steuern 38.416,69 30
11. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 18.818.585,04 -2.691

Anlagenspiegel 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Beträge in EUR

Anschaffungskosten
Vortrag 01.09.2020 Zugänge Abgänge Stand 07.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markennutzungsrecht 6.000.000,00 0,00 0,00 6.000.000,00
2. Entgeltlich erworbene Software 207.491,85 0,00 0,00 207.491,85
3. Geschäfts- oder Firmenwert 6.528.754,37 0,00 0,00 6.528.754,37
4. Spielerwerte 0,00 255.300,00 0,00 255.300,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 12.736.246,22 255.300,00 0,00 12.991.546,22
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 3.765.229,18 0,00 0,00 3.765.229,18
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.532.634,37 6.193,97 0,00 7.538.828,34
Summe Sachanlagen 11.297.863,55 6.193,97 0,00 11.304.057,52
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 51.359,27 0,00 0,00 51.359,27
Summe Finanzanlagen 51.359,27 0,00 0,00 51.359,27
Summe 24.085.469,04 261.493,97 0,00 24.346.963,01
Kumulierte Abschreibungen
Vortrag 01.09.2020 Planmäßige Abschreibung des Geschäftsjahres Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäftsjahres Abgänge Stand 07.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markennutzungsrecht 1.066.666,67 107.777,78 0,00 0,00 1.174.444,45
2. Entgeltlich erworbene Software 194.537,83 1.282,42 0,00 0,00 195.820,25
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1.741.001,61 175.913,63 0,00 0,00 1.916.915,24
4. Spielerwerte 0,00 12.883,00 0,00 0,00 12.883,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 3.002.206,11 297.856,83 0,00 0,00 3.300.062,94
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 882.781,97 21.663,31 1.236.186,33 0,00 2.140.631,61
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.224.398,14 72.626,11 0,00 0,00 6.297.024,25
Summe Sachanlagen 7.107.180,11 94.289,42 1.236.186,33 0,00 8.437.655,86
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 10.109.386,22 392.146,25 1.236.186,33 0,00 11.737.718,80
Buchwerte
07.12.2020 31.08.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markennutzungsrecht 4.825.555,55 4.933.333,33
2. Entgeltlich erworbene Software 11.671,60 12.954,02
3. Geschäfts- oder Firmenwert 4.611.839,13 4.787.752,76
4. Spielerwerte 242.417,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 9.691.483,28 9.734.040,11
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1.624.597,57 2.882.447,21
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.241.804,09 1.308.236,23
Summe Sachanlagen 2.866.401,66 4.190.683,44
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 51.359,27 51.359,27
Summe Finanzanlagen 51.359,27 51.359,27
Summe 12.609.244,21 13.976.082,82

Bericht des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 1. September 2020 bis 7. Dezember 2020

Der Aufsichtsrat der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA hat in Erfüllung seiner nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte die ihm obliegenden Beratungs- und Kontrollfunktionen im Rumpfgeschäftsjahr 1. September 2020 bis 7. Dezember 2020 uneingeschränkt wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch die persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch ihre Geschäftsführer wurde vom Aufsichtsrat laufend und in regelmäßigen Sitzungen überwacht und beratend begleitet. Grundlage war die Berichterstattung der Geschäftsführung insbesondere über die wirtschaftliche und sportliche Lage bzw. deren Entwicklung.

Am 15. Juni 2020 stellte die FCK KGaA, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Soeren Oliver Voigt, beim Amtsgericht Kaiserslautern den Antrag, über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang darauf hingewirkt, dass die Geschäftsführung eine Sanierung vorbereitet und durchführt. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2020 in Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt.

Die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erarbeiteten Maßnahmen zur Bewältigung der Krise, wurden an den Aufsichtsrat berichtet. Mit Annahme des Insolvenzplans in der Gläubigerversammlung vom 29. Oktober 2020 wurden diese verabschiedet.

In Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung am 1. September 2020 und dessen Aufhebung am 7. Dezember 2020, sind zum 31.08.2020, 07.12.2020 und 30.06.2021 ein Rumpfwirtschaftsjahr zu bilden.

Der nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 1. September 2020 bis 7. Dezember 2020 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken, geprüft. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke wurden jeweils mit Datum vom 25. Februar 2021 erteilt. In der Aufsichtsratssitzung am 23. Februar 2021 hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner bis dahin durchgeführten Prüfungshandlungen berichtet. Materielle Änderungen haben sich bis zum Testats Datum nicht mehr ergeben. Der Aufsichtsrat hat sodann von dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 1. September 2020 bis 7. Dezember 2020 und schlug der Hauptversammlung zu dem Rumpfgeschäftsjahr vor, den Jahresabschluss festzustellen. Die Hauptversammlung vom 1. Juni 2021 stellten den Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres 1. September 2020 bis 7. Dezember 2020 fest.

Die Überprüfung des für das o.a. Rumpfgeschäftsjahr aufgestellten Abhängigkeitsbericht durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendung gegen die jeweiligen Erklärungen der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichtes zu erheben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Konzerngesellschaften sowie der Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern GmbH für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen Beteiligten seine Anerkennung für die erfolgreiche Tätigkeit aus.

 

1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Prof. Dr. Peter Theiss, Aufsichtsratsvorsitzender

Kapitalflussrechnung für 07.12.2020

07.12.2020
TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis 18.819
Abschreibungen (+)/​ Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.330
Abschreibungen (+)/​ Zuschreibungen (-) auf Spielerwerte 13
Abschreibungen (+)/​ Zuschreibungen (-) auf Geschäfts- oder Firmenwert und Markennutzungsrecht 285
Zunahme (+)/​Abnahme (-) der Rückstellungen 1.631
Zunahme (-)/​Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -1.133
Zunahme (+)/​Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/​Erträge (-) 0
Gewinn (-)/​Verlust (+) aus Anlageabgängen 0
Zinsaufwendungen (+) /​ Zinserträge (-) 0
Sonstige Beteiligungserträge (-) 0
Aufwendungen (+)/​ Erträge (-) von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung -21.016
Ertragssteueraufwand (+)/​-ertrag (-) 0
Einzahlungen (+) im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0
Auszahlungen (-) im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0
Ertragssteuerzahlungen (-/​+) 0
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -72
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens Anlagevermögens 0
Einzahlungen aus Abgängen von Spielerwerten 0
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0
Auszahlungen (-) für Investitionen in Spielerwerte -255
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen -6
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0
Auszahlungen (-) für Zugänge aus dem Konsolidierungskreis 0
Einzahlung aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0
Auszahlungen (-) aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0
Einzahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewähnlicher Bedeutung 0
Auszahlungen (-) im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewähnlicher Bedeutung 0
Erhaltene Zinsen 0
Erhaltene Dividenden 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -261
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0
Einzahlungen (+) aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 4.000
Auszahlungen (-) aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0
Auszahlungen (-) aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0
Einzahlungen (+) aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 0
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten 0
Einzahlungen (+) aus erhaltenen Zuschüssen/​Zuwendungen 0
Einzahlungen (+) im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0
Auszahlungen (-) im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0
Gezahlte (-) Zinsen 0
Gezahlte (-) Dividenden an Gesellschaftet des Mutterunternehmens 0
Gezahlte (-) Dividenden an andere Gesellschaftet 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 4.000
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) 3.667
Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
Konsolidierungskreidbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.515
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.182
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.182
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.182
0

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern – bestehend aus der Bilanz zum 7. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September bis zum 7. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September bis zum 7. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 7. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September bis zum 7. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben zur „Annahme der Fortführungsfähigkeit der Unternehmenstätigkeit“ im Anhang und die Angaben in Abschnitt IV. „Risikobericht“ des Lageberichts, in denen die Geschäftsführung beschreibt, dass die Gesellschaft den folgenden bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt ist: Die Geschäftsführung rechnet für die laufende und die kommende Spielzeit mit deutlichen Fehlbeträgen. Gemäß der aufgestellten Liquiditätsplanung ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für die laufende und die kommende Saison, der durch bestehende vertragliche Vereinbarungen und entsprechende Finanzierungszusagen für jedoch mindestens ein Jahr gedeckt ist.

Die Gesellschaft geht weiterhin von einer hohen Unsicherheit aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie aus, die zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit verbundenen Einschränkungen bzw. Einstellung des Fußballspielbetriebs bzw. der Zulassung von Stadionzuschauern führen kann. Dies könnte insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst zu verzeichnenden Veränderungen des SARS-CoV2-Virus im Kontext sog. Mutationen im Prognosezeitraum für die laufende Saison und für die nachfolgende Saison 2021/​2022 zu negativen Budgetabweichungen führen.

Bei der Planung wurden nachfolgend genannte wesentliche Prämissen berücksichtigt:

Durchschnittlicher Zuschauerschnitt ab Oktober 2021 von 12.900 Zuschauern pro Heimspiel

Aufrechterhaltung der wesentlichen Sponsoring-Verträge auch für die kommende Spielzeit

Deutliche Reduktion der Personalaufwendungen in allen Bereichen auf insgesamt unter EUR 7 Mio. (Geschäftsjahr 2019/​2020 EUR 9,8 Mio.)

Deutliche Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf insgesamt knapp EUR 7,5 Mio. (Geschäftsjahr 2019/​2020 EUR 11,9 Mio.).

Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die seitens der FCK e.V. geschuldeten Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 875 in diesem Detailplanungszeitraum zurückfließen.

Sollten eine oder mehrere der Annahmen nicht eintreten, würde sich das Bestandsrisiko materialisieren und die Gesellschaft wäre auf die Aufnahme weiterer liquider Mittel – in Form von Eigen- oder Fremdkapital – angewiesen.

Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Saarbrücken, 25. Februar 2021

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Zabel, Wirtschaftsprüfer

Waldner, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA beschrieben sind.

 

Kaiserslautern, den 24. Februar 2021

1.FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA

Soeren Oliver Voigt

 

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