1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Kaiserslautern
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.07.2018 bis zum 30.06.2019
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Kaiserslautern
Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Juli 2018 bis 30. Juni 2019
Konzernbilanz zum 30. Juni 2019
Aktiva
30.6.2019 | 5.7.2018 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Markennutzungsrecht | 5.400.000,00 | 6.000.000,00 | ||
2. Entgeltlich erworbene Software | 275.063,98 | 385.226,83 | ||
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 5.549.440,66 | 6.528.754,38 | ||
4. Spielerwerte | 417.822,82 | 11.642.327,46 | 1.896.022,86 | 14.810.004,07 |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 3.054.658,1 | 3.166.856,92 | ||
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.780.885,19 | 4.835.543,36 | 2.072.728,76 | 5.239.585,68 |
16.477.870,82 | 20.049.589,75 | |||
B. Umlaufvermögen | ||||
I. Vorräte | ||||
Waren | 311.438,32 | 613.487,80 | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.204.091,77 | 1.403.208,70 | ||
2. Forderungen aus Transfer | 0,00 | 1.393.948,22 | ||
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.369.882,48 | 143.180,12 | ||
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.054.114,40 | 4.628.088,65 | 2.922.068,26 | 5.862.405,30 |
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 9.345.785,09 | 6.732.567,95 | ||
14.285.312,06 | 13.208.461,05 | |||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 49.803,01 | 660.135,47 | ||
30.812.985,89 | 33.918.186,27 |
Passiva
30.6.2019 | 5.7.2018 | ||
EUR | EUR | ||
A. Eigenkapital | |||
I. Grundkapital | 2.524.400,00 | 2.500.000,00 | |
II. Kapitalrücklage | 10.274.160,08 | 9.595.840,08 | |
III. Gewinnvortrag | 154.826,95 | 154.826,95 | |
IV. Konzernjahresfehlbetrag | -9.216.541,73 | 0,00 | |
3.736.845,30 | 12.250.667,03 | ||
B. Rückstellungen | |||
1. Steuerrückstellungen | 703.100,00 | 553.000,00 | |
2. Sonstige Rückstellungen | 1.805.729,71 | 3.091.307,72 | |
2.508.829,71 | 3.644.307,72 | ||
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Anleihen | 5.263.772,79 | 5.264.012,79 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.037.271,19 | 2.972.495,20 | |
3. Verbindlichkeiten aus Transfer | 255.474,00 | 58.855,00 | |
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.360.885,54 | 0,00 | |
5. Sonstige Verbindlichkeiten | 12.305.684,85 | 5.468.634,99 | |
– davon aus Steuern EUR 546.875,28 (i. Vj. TEUR 463) – | |||
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 16) – | |||
22.223.088,37 | 13.763.997,98 | ||
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.344.222,51 | 2.450.213,54 | |
E. Passive latente Steuern | 0,00 | 1.809.000,00 | |
30.812.985,89 | 33.918.186,27 |
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 5. Juli 2018 bis 30. Juni 2019
1. FCK KGaA 5.7.2018 – 30.6.2019 | 1. FCK e.V. 1.7.2017 – 30.6.2018 | |||||
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
1. Umsatzerlöse | ||||||
1.1. Spielbetrieb | ||||||
1.1.1. Meisterschaftsspiele | 4.111.463,79 | 4.301.702,97 | ||||
1.1.2. Pokalspiele | 340.171,56 | 444.689,05 | ||||
1.1.3. Sonstige | 514.677,45 | 4.966.312,80 | 20.507,15 | 4.766.899,17 | ||
1.2. Werbung | ||||||
1.2.1. Haupt- bzw. Trikotsponsor | 303.500,00 | 756.500,00 | ||||
1.2.2. Stadiongeborene Rechte | 1.899.604,77 | 2.395.789,30 | ||||
1.2.3. Klubgeborene Rechte | 1.509.739,82 | 2.731.306,25 | ||||
1.2.4. Sonstige Werbung | 357.871,78 | 4.070.716,37 | 207.371,49 | 6.090.967,04 | ||
1.3. Fernseh- und Hörfunkverwertung | ||||||
1.3.1. Meisterschaft | 819.955,15 | 12.219.395,09 | ||||
1.3.2. Pokal | 192.504,20 | 477.500,00 | ||||
1.3.3. Sonstige | 657.029,21 | 1.669.488,56 | 492.542,97 | 13.189.438,06 | ||
1.4. Transfer- und Ausbildungsentschädigung | 172.069,25 | 4.029.508,50 | ||||
1.5. Handel | ||||||
1.5.1. Warenwirtschaft/ Merchandising | 1.579.271,07 | 1.229.330,20 | ||||
1.5.2. Überlassung von Nutzungsrechten | 35.542,13 | 33.317,77 | ||||
1.5.3. Public Catering | 1.656.952,11 | 1.359.445,41 | ||||
1.5.4. Sonstige | 852.580,70 | 4.124.346,01 | 967.097,49 | 3.589.190,87 | ||
1.6. Sonstige | ||||||
1.6.1. Signing Fees | 311.072,95 | 391.430,00 | ||||
1.6.2. Mitgliedsbeiträge | 0,00 | 1.376.258,18 | ||||
1.6.3. Andere Fußballmannschaften | 376.570,61 | 212.227,37 | ||||
1.6.4. Andere Abteilungen | 0,00 | 90.969,52 | ||||
1.6.5. Vermietung und Verpachtung | 286.304,90 | 734.878,35 | ||||
1.6.6. Sonstige | 1.610.225,70 | 2.584.174,16 | 17.587.107,15 | 907.251,22 | 3.713.014,64 | 35.379.018,28 |
2. Sonstige betrieblichen Erträge | ||||||
2.1. Zuwendungen Dritter | ||||||
2.1.1. Spenden | 0,00 | 43.950,88 | ||||
2.1.2. Öffentliche Zuschüsse | 0,00 | 0,00 | 26.538,60 | 70.489,48 | ||
2.2. Sonstige | 1.205.026,96 | 1.205.026,96 | 1.837.348,05 | 1.907.837,53 | ||
3. Materialaufwand | ||||||
3.1. Fan-/Merchandising-Artikel | -895.280,34 | -888.155,53 | ||||
3.2. Sonstiger Materialaufwand | -868.145,87 | -1.763.426,21 | -839.016,93 | -1.727.172,46 | ||
4. Personalaufwand | ||||||
4.1. Personalaufwand Spielbetrieb | ||||||
4.1.1. Löhne und Gehälter | ||||||
4.1.1.1. Grundgehälter | -3.896.477,78 | -7.105.670,09 | ||||
4.1.1.2. Prämien Meisterschaft | -256.928,74 | -149.100,00 | ||||
4.1.1.3. Prämien Sonstige | -166.500,00 | -473.537,00 | ||||
4.1.1.4. Sonstige | -76.000,00 | -4.395.906,52 | -390.000,00 | -8.118.307,09 | ||
4.1.2 Soziale Abgaben | ||||||
4.1.2.1. Gesetzlicher sozialer Aufwand | -441.020,28 | -473.583,50 | ||||
4.1.2.2. Aufwand für VBG | -1.050.497,06 | -1.491.517,34 | -986.128,57 | -1.459.712,07 | ||
4.2. Personalaufwand für Handel und Verwaltung | ||||||
4.2.1. Löhne und Gehälter | -2.494.942,60 | -3.035.716,69 | ||||
4.2.2. Soziale Abgaben | -601.223,49 | -3.096.166,09 | -656.255,04 | -3.691.971,73 | ||
4.3. Personalaufwand für andere Fußballmannschaften | ||||||
4.3.1. Löhne und Gehälter | -1.494.630,07 | -1.800.430,09 | ||||
4.3.2. Soziale Abgaben | -299.577,72 | -1.794.207,79 | -348.349,97 | -2.148.780,06 | ||
4.4. Personalaufwand für andere Abteilungen | ||||||
4.4.1. Löhne und Gehälter | 0,00 | -129.316,35 | ||||
4.4.2. Soziale Abgaben | 0,00 | 0,00 | -10.777.797,74 | -6.172,23 | -135.488,58 | -15.554.259,53 |
5. Abschreibungen | ||||||
5.1. Spielerwerte | -297.078,07 | -2.457.767,27 | ||||
5.2. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände | -1.661.158,48 | -65.926,36 | ||||
5.3. Sachanlagen | -477.471,70 | -2.435.708,25 | -2.435.708,25 | -567.840,15 | -3.091.533,78 | -3.091.533,78 |
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||||||
6.1. Spielbetrieb | ||||||
6.1.1. Stadionbenutzung | -2.849.814,67 | -5.276.274,76 | ||||
6.1.2. Kassen-, Ordnungs- und Sanitätsdienst | -700.684,41 | -809.722,00 | ||||
6.1.3. Schiedsrichteraufwand | -51.319,55 | -19.341,69 | ||||
6.1.4. Bewirtung und sonstiger Aufwand für Repräsentationen | -17.003,26 | -247.664,35 | ||||
6.1.5. Entschädigung Spielgegner | -96.540,86 | -192.071,62 | ||||
6.1.6. Verbandsabgaben | -253.716,86 | -1.341.389,83 | ||||
6.1.7. Reisekosten/ Trainingslager/Hotel | -282.370,45 | -451.585,17 | ||||
6.1.8. Gesundheitliche Betreuung | -161.871,72 | -322.814,33 | ||||
6.1.9. Kleidung und Sportausrüstung | -126.751,41 | -76.849,95 | ||||
6.1.10. Sonstige | -488.192,14 | -5.028.265,33 | -132.059,17 | -8.869.772,87 | ||
6.2. Werbung | -1.520.940,56 | -1.910.064,18 | ||||
6.3. Transfer | ||||||
6.3.1. Transfer- und Ausbildungsentschädigung | -10.744,00 | -129.485,04 | ||||
6.3.2. Spielervermittler | -214.526,00 | -225.270,00 | -318.812,34 | -448.297,38 | ||
6.4. Handel | -254.166,19 | -759.922,80 | ||||
6.5. Verwaltung | -1.872.271,85 | -1.889.904,03 | ||||
6.6. Andere Fußballmannschaften | -1.022.082,50 | -879.833,28 | ||||
6.7. Andere Abteilungen | 0,00 | -207.293,62 | ||||
6.8. Sonstige | -4.213.497,43 | -14.136.493,86 | -1.188.289,19 | -16.153.377,35 | ||
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 43.290,08 | 2.318,11 | ||||
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -745.554,13 | -851.538,31 | ||||
– davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 3.280,17 (i. Vj. EUR 2.368,00) – | ||||||
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.831.034,64 | -473.596,07 | ||||
10. Ergebnis nach Steuern | -9.192.521,36 | -562.303,58 | ||||
11. Sonstige Steuern | -24.020,37 | -313.724,43 | ||||
12. Konzernjahresfehlbetrag | -9.216.541,73 | -876.028,01 |
Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 5.7.2018 – 30.6.2019
(1. FCK KGaA) 5.7.2018 – 30.06.2019 | (1. FCK e.V.) 1.7.2017 – 30.06.2018 | |
TEUR | TEUR | |
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
Periodenergebnis | -9.217 | -876 |
Abschreibungen (+)/ Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens | 2.139 | 634 |
Abschreibungen (+)/ Zuschreibungen (-) auf Spielerwerte | 297 | 2.458 |
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen | -1.135 | 60 |
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) | 1.643 | 0 |
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | 2.458 | -2.669 |
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | 2.579 | -1.475 |
Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen | 0 | 353 |
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) | 702 | 849 |
Ertragssteueraufwand (+)/-ertrag (-) | -1.965 | 474 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -2.499 | -192 |
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
Einzahlungen aus Abgängen von Spielerwerten | 0 | 6.150 |
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | 0 | -392 |
Auszahlungen (-) für Investitionen in Spielerwerte | -256 | -1.415 |
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -239 | -629 |
Erhaltene Zinsen | 0 | 6 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -495 | 3.720 |
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
Einzahlungen (+) aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern | 703 | 0 |
Einzahlungen (+) aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten | 5.476 | 3.000 |
Gezahlte (-) Zinsen | -571 | -531 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 5.607 | 2.469 |
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) | 2.614 | 5.997 |
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 6.733 | 2.608 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 9.346 | 8.605 |
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
Liquide Mittel | 9.346 | 8.605 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 9.346 | 8.605 |
Eigenkapitalspiegel des Konzerns für das Rumpfgeschäftsjahr 2018/2019
Beträge in €
Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||||
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklagen | Summe | |
5. Juli 2018 | 2.500.000,00 | 9.595.840,08 | 154.826,95 | 12.250.667,03 |
Kapitalerhöhung | 24.400,00 | 678.320,00 | 0,00 | 702.720,00 |
Konzernjahresfehlbetrag | ||||
2018/2019 | 0,00 | 0,00 | -9.216.541,73 | -9.216.541,73 |
30. Juni 2019 | 2.524.400,00 | 10.274.160,08 | -9.061.714,78 | 3.736.845,30 |
Konzernanhang für den Konzernabschluss vom 5. Juli 2018 bis 30. Juni 2019
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Konzernabschluss für den Zeitraum vom 5. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA (im Folgenden auch „1. FCK“) wurde gemäß §§ 290 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) aufgestellt.
Persönlich haftende Gesellschafterin der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA ist die 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Kaiserslautern.
Die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA wird im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB Nr. 32550 geführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt unter Berücksichtigung des geltenden Gliederungsschemas des DFB.
Die Darstellung der Restlaufzeiten bei den Forderungen und Verbindlichkeiten wird entgegen §§ 268 Abs. 4, 268 Abs. 5, 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB mit den in den DFB-Formblättern vorgesehenen Fristen dargestellt.
Die Gesellschaft ist am 5. Juli 2018 durch Ausgliederung zur Neugründung gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 125,135 ff. UmwG entstanden. Im Rahmen der Ausgliederung wurden die dem auszugliedernden Betrieb zugehörigen und im Ausgliederungsplan aufgeführten materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, Forderungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten sowie sämtliche Arbeitsverhältnisse und sonstigen vertraglichen und gesetzlichen – auch öffentlich-rechtlichen – Schuldverhältnisse und sonstigen Rechtsverhältnisse aller Art aus dem 1. FC Kaiserslautern e.V. (im Folgenden auch „1. FCK e.V.“) ausgegliedert und als Gesamtheit auf die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA gegen Gewährung von Anteilen übertragen. Schuldrechtlich erfolgte die Ausgliederung mit Wirkung zum 1. Januar 2018 („Ausgliederungszeitpunkt“).
Beim Ansatz des übernommenen Vermögens wurden in der Eröffnungsbilanz die folgenden stillen Reserven aufgedeckt:
• |
Der Wert des Nutzungsrechts an der Marke „1. FC Kaiserslautern“ wurde mit einem Wert von T€ 6.000 angesetzt. Die Wertermittlung erfolgte nach der Lizenzpreisanalogiemethode. |
• |
Da die Aufdeckung dieser stillen Reserven in der Steuerbilanz unterblieb, wurde gemäß § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB auf die Differenz zwischen dem handels- und steuerrechtlichen Wertansatz eine latente Steuer in Höhe von T€ 1.809 passiviert. Diese wurde mit dem erwarteten Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus dieser Differenz in Höhe von 30,15% bewertet. |
• |
Darüber hinaus wurde gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB die Differenz zwischen der dem 1. FC Kaiserslautern e.V. gewährten Gegenleistung für das ausgegliederte Vermögen (T€ 12.096) und dem Wert der einzelnen übernommenen Vermögensgegenstände (T€ 7.376, einschließlich des Markennutzungsrechts in Höhe von T€ 6.000) zuzüglich darauf lastender latenter Steuern (T€ 1.809) als Geschäfts- oder Firmenwert (T€ 6.529) angesetzt. |
Vorjahreszahlen
Aufgrund der oben dargestellten Neugründung der Gesellschaft liegen für die Bilanz keine Vorjahreszahlen vor. In der Vorjahresspalte wurde die Eröffnungsbilanz per 5. Juli 2018 dargestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung (Spalte „30.6.2018 (1. FCK e.V.)“) wurden die Beträge der Gewinn- und Verlustrechnung des 1. FC Kaiserslautern e.V. für das Geschäftsjahr 2017/2018 dargestellt. Diese beinhalten neben dem in die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA ausgegliederten Geschäftsbetrieb auch die zum gemeinnützigen Bereich des 1. FC Kaiserslautern e.V. zugehörigen Aufwendungen und Erträge. Insofern ist die Vergleichbarkeit mit diesen Beträgen nur eingeschränkt gegeben.
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Der Konzernabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Wir verweisen wegen der Unsicherheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen auf das Kapitel IV. des Konzernlageberichts („Liquiditätsrisiken“).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Markennutzungsrecht wird über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben.
Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Unter den Spielerwerten werden die sog. „Ablösesummen“ einschließlich Nebenkosten erfasst; sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrages der jeweiligen Spieler bewertet. In die Nebenkosten wurden bereits noch nicht fällige Komponenten, die von zukünftigen Ereignissen abhängig sind, im Wege der Schätzung einbezogen. Korrespondierend hierzu wird ein Passivposten in Form einer sonstigen Rückstellung gebildet. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer im Wesentlichen linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für geringwertige Anlagegüter von EUR 150,00 bis EUR 410,00 wird ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bilanziert. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Passive/Aktive latente Steuern wurden mit dem erwarteten Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenz in Höhe von 30,15% (15% Körperschaftsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und 14,35% Gewerbesteuer) bewertet. Durch den im Zeitraum vom 5. Juli 2018 – 30. Juni 2019 entstandenen Verlust hat sich ein Verlustvortrag aufgebaut. Die auf Basis der vorläufigen Steuerermittlung ermittelten Verlustvorträge betragen zur Körperschaftsteuer EUR 12.478.899,84 und zur Gewerbesteuer EUR 11.644.101,19. Unter Anwendung eines körperschaftsteuerlichen Steuersatzes von 15,8% (inkl. Solidaritätszuschlag) und eines gewerbesteuerlichen Steuersatzes von 14,35% ergibt sich eine Steuerlatenz von EUR 1.971.666,17 zur Körperschaftsteuer und von EUR 1.670.928,52 zur Gewerbesteuer. Die aktiven latenten Steuern aus diesen Verlustvorträgen wurden in Höhe der passivierten latenten Steuer auf das Markennutzungsrecht (EUR 1.628.100,00) verrechnet. Darüber hinaus erfolgte kein Ansatz aktiver latenter Steuern.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Angaben zum Konsolidierungskreis
Die 1.FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Kaiserslautern, ist an folgendem Unternehmen mit 100 % beteiligt, das im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen wurde:
T€ | |
FCK Gastronomie GmbH, Kaiserslautern | |
Stammkapital | 51 |
Eigenkapital zum 30.06.2019 | 154 |
Ergebnis vom 1.7.-30.06.2019 | -52 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Zusammensetzung der einzelnen Posten sowie Fälligkeiten sind aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. Die Fälligkeiten werden entsprechend den in T€ aufgestellten DFB-Formblättern dargestellt.
Bilanzposten | Bezeichnung des Liquiditäts- posten Aktiva |
Gesamt- betrag Konzern- bilanz 30.6.19 |
Davon fällig bis 31.12.19 | Seit 30.06.2019 als Mittel- zufluss realisiert |
Davon fällig vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 | Davon fällig nach 30.06.2020 | Frei verfügbar | Abtretungen/ Verpfändungen Sonstige Verfügungs- beschränkungen Stand 30.06.2019 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Sponsoring,Tickets und Merchandising | 1.204 | 1.204 | 803 | ||||
davon gegenüber Lagardère (S5) | 105 | 105 | 101 | |||||
davon gegenüber TG Automobile | 123 | 123 | 123 | |||||
davon gegenüber | ||||||||
davon Sonstige | 976 | 976 | 579 | |||||
Forderungen aus Transfer | ||||||||
davon gegenüber | ||||||||
davon gegenüber | ||||||||
davon gegenüber | ||||||||
davon gegenüber | ||||||||
davon gegenüber | ||||||||
davon Sonstige | ||||||||
Sonstige Forderungen | 3.424 | 2.438 | 986 | |||||
davon Sicherheitsleist. Autoflotte | 173 | 173 | ||||||
davon gegenüber Lagardère (S5) | 813 | 813 | ||||||
davon gegenüber Finanzamt | 93 | 93 | ||||||
davon gegenüber Verischerungen | 500 | 500 | ||||||
davon gegenüber verb. Unternehmen | 1.370 | 1.370 | ||||||
davon Sonstige | 475 | 475 | ||||||
Kasse/ Bankguthaben | 9.346 | 9.346 | ||||||
Rechnungs- abgrenzungs- posten |
50 | 50 | ||||||
Summe | 14.024 | 13.038 | 803 | 986 |
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen Gewerbe-, Körperschaft- sowie Lohnsteuerrisiken.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
T€ | |
Berufsgenossenschaft | 428 |
Verpflichtungen Prämien, Weihnachtsgeld und Tantiemen | 127 |
Urlaubsverpflichtung und Überstunden | 194 |
Abfindungen für Vertragsauflösungen | 45 |
Besserungsschein mit der Stadionbetreibergesellschaft | 471 |
Spielervermittler und -berater | 114 |
Rechts-, Beratungs- und Jahresabschluss- sowie Prüfungskosten | 63 |
Übrige | 364 |
1.806 |
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind in dem in T€ erstellten Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Die Angabe der Fristigkeiten erfolgt auf Basis der DFB-Formblätter.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus der „Betze-Anleihe“ in einer Gesamthöhe von T€ 5.264, die am 1. August 2019 zur Rückzahlung fällig waren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten ein Darlehen einer Gesellschaft zur Anlage von Spezialfonds in Höhe von T€ 8.500. Das Darlehen wurde auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der Gesellschaft geschlossen, welcher eine Laufzeit bis zum Ende der Saison 2025/2026 besitzt. Die erste Tilgungsrate wird im Juli 2020 fällig. Ferner hat 1. FC Kaiserslautern e.V. zur Sicherung der Zulassung am Spielbetrieb der 3. Liga für die Saison 2019/2020 ein Darlehen in Höhe von T€ 1.900 gewährt, welches eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Zinssatz von 5,5% innehat. Des Weiteren hat 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA über die Crowdlending-Plattform Kapilendo einen durch die Fans finanzierten Kredit in Höhe von T€ 1.076 aufgenommen. Das Crowdlending hat eine Laufzeit von 3 Jahren und einen Festzinssatz von 5,0%.
Bilanzposten Angaben in T€ |
Bezeichnung des Liquiditäts- posten Passiva |
Gesamt- betrag Bilanz 30.6.19 |
Davon fällig bis 31.12.2019 | Davon fällig von 01.01.2020 – 30.06.2020 | Davon fällig nach 30.06.2020 | Besicherte Beträge | Art der Sicherheit | Bemerkung |
Rückstellungen | 2.509 | 1.559 | 448 | 502 | ||||
davon Steuer- rückstellung |
703 | 700 | ||||||
davon WEG | 423 | 423 | ||||||
davon Prämien, Tantiemen | 65 | 65 | ||||||
davon Besserungs- schein FVS |
471 | 471 | ||||||
davon Honorare Spieler- vermittler bzw. -berater |
114 | 58 | 25 | 31 | ||||
davon Personen- rückstellungen Lizenzbereich |
45 | 45 | ||||||
davon Sonstige | 688 | 688 | Pflichtrück- stellung für Urlaub und Überstunden, Archivierungs- kosten, Rechts- und Beratungs- sowie Jahres- abschluss- kosten |
|||||
Anleihen | 5.264 | 5.264 | ||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | |||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.037 | 2.037 | ||||||
davon Lagardère | 717 | 717 | ||||||
davon Stadtwerke Kaiserslautern | 341 | 341 | ||||||
davon Sonstige <200 TEUR | 979 | 979 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Transfer | 255 | 130 | 125 | |||||
Sonstige Verbindlichkeiten | 14.667 | 1.722 | 25 | 12.920 | 8.500 | |||
davon verbundene Unternehmen | 2.361 | 461 | 1.900 | |||||
davon Darlehen Krombacher | 200 | 25 | 25 | 150 | ||||
davon Darlehen Quattrex | 8.970 | 20 | 8.950 | 8.500 | Sicherheits- abtretung von zukünftigen Forderungen aus medialer Vermarktung Bundesliga sowie aus Vermarktung DFB-Pokal |
|||
davon Crowdlending | 1.076 | 1.076 | ||||||
davon Lagardère Kompensation | 844 | 844 | ||||||
davon aus Steuern | 546 | 546 | ||||||
davon Zinsabgrenzung Anleihe | 554 | 554 | ||||||
davon Sonstige | 116 | 116 | ||||||
Rechnungs- abgrenzungs- posten |
2.344 | 1.092 | 1.119 | 133 | ||||
davon Dauerkarten Saison 2018/19 | 2.057 | 974 | 1.083 | |||||
davon Sponsoring | 0 | |||||||
davon Ticketmaster | 210 | 41 | 37 | 133 | ||||
davon Sonstige | 77 | 77 | ||||||
Summe | 27.076 | 11.804 | 1.592 | 13.680 | 8.500 |
Besondere Angaben über Kontokorrentkredite
Kreditinstitut | Stand 30.06.2019 | Zugesagter Kreditrahmen | Verbindliche Zusage bis |
Kreissparkasse Kaiserslautern | 0 | 900 | 30.06.2020 |
VR-Bank Bad Salzungen | 0 | 700 | 30.06.2020 |
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen die Pachtaufwendungen aus dem Pacht- und Betreibervertrag mit der Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH (FWS GmbH) über die Nutzung des Stadions. Der Pacht- und Betreibervertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2028. Dieser umfasst Mindestpachtleistungen von 3,2 Mio. € jährlich. Für die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga beträgt der Pachtaufwand T€ 425 pro Spielzeit, gültig ab der Saison 2018/19 und maximal gültig bis zum Ende der Saison 2019/20. Insgesamt umfassen die Mindestpachtleistungen 28,8 Mio. €. Die Höhe der Mindestpachtleistungen ist unter Beachtung des Maximalrisikos errechnet unter der Prämisse, dass ab der Saison 2019/20 die Mindestpachtleistung in Höhe von 3,2 Mio. € jährlich bis zum Vertragsende anfällt. Abhängig vom sportlichen Erfolg können darüber hinaus Zusatzpachten anfallen.
Während der Spielzeiten 2007/2008 bis 2010/11 hat die FWS GmbH einem Forderungsverzicht auf Pachtzahlung gegenüber dem 1. FCK e.V. in Höhe von insgesamt T€ 5.300 zugestimmt. Im Gegenzug hat der 1. FCK e.V. durch sogenannte Besserungsscheine seine Absicht erklärt, die Forderungsverzichte zu begleichen. Durch Vereinbarung vom 16. Oktober 2012 zwischen der FWS GmbH und dem 1. FCK e.V. wurde geregelt, dass durch bereits eingeleitete Maßnahmen in Höhe von T€ 3.800 auf die Besserungsscheine angerechnet werden kann, wovon Maßnahmen in Höhe von T€ 3.300 bereits umgesetzt wurden. Eine ausstehende Geldzahlung über T€ 500 wurde als abgezinste Rückstellung bilanziert. Nunmehr bleiben T€ 1.500 Eventualverbindlichkeit als Forderung aus den Besserungsscheinen bestehen. Zukünftige Investitionen des Vereins in die Infrastruktur des Stadions (z. B.: Ausbau Gastronomie, Logen, Logenturm, Erneuerung Stadionsitze etc.) können gemäß Vereinbarung auf den Betrag von T€ 1.500 angerechnet werden. Sollten keine Investitionen getätigt werden, ist die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA verpflichtet, nach drei Jahren der Zugehörigkeit zur ersten Bundesliga den Betrag in drei Jahresraten von jeweils T€ 500 zu zahlen. Spätestens jedoch ist der Betrag mit Beendigung des Pachtvertrages zu entrichten.
Daneben bestehen weitere Leasing- und Mietverträge für Geschäftsausstattung und den Fuhrpark der Gesellschaft.
Im Rahmen des Grundstückkaufvertrages „Fröhnerhof“ hat sich der Verein verpflichtet, Investitionen in das Nachwuchsleistungszentrum in Höhe von mindestens T€ 3.000 vorzunehmen. Bis zum 30.06.2019 wurden Investitionen in Höhe von T€ 882 durchgeführt wodurch weiterhin eine Investitionsverpflichtung von T€ 2.118 besteht.
Darüber hinaus haften die Gesellschaft selbst und der 1. FC Kaiserslautern e.V. gemäß § 133 Abs. 1 UmwG i.V.m. § 135 Abs.1 UmwG für die Verbindlichkeiten des 1. FC Kaiserslautern e.V., die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet worden sind, als Gesamtschuldner. Dies betrifft insbesondere den Teil der zum 1. August 2019 fällig werdenden Betze-Anleihen, der im Wege der unter „Allgemeine Hinweise“ beschriebenen Ausgliederung beim 1. FC Kaiserslautern e.V. verblieben ist. Der nicht ausgegliederte Anteil der Betze-Anleihe valutiert am 31. Dezember 2018 mit EUR 1,3 Mio.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren unter Berücksichtigung des Gliederungsschemas des DFB.
Umsatzerlöse
Von den Erträgen aus Werbung entfällt ein Teilbetrag in Höhe von T€ 321 auf eine mit einer Vermarktergesellschaft vertraglich vereinbarte Einmalzahlung (Signing Fee II).
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 207 enthalten.
Abschreibungen
In den Abschreibungen sind T€ 527 periodenfremde Beträge enthalten. Diese resultieren aus der Abschreibung des Markennutzungsrechts und des Geschäfts- oder Firmenwertes.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 3.729 enthalten. Darauf entfallen T€ 3.584 auf Geschäftsvorfälle, welche der 1. FC Kaiserslautern e.V. für Rechnung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA im Zeitraum vom 1. Januar bis 5. Juli 2018 vorgenommen hat.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In den Zinsaufwendungen ist die Zinsabgrenzung der „Betze-Anleihen“ (T€ 132) zum Stichtag ausgewiesen sowie die Zinsabgrenzung hinsichtlich des Quattrex-Darlehens (T€ 245).
Steuern von Einkommen und vom Ertrag
Der Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultiert aus der Auflösung von passiven latenten Steuern. Davon sind T€ 60 periodenfremd.
Sonstige Steuern
Die Aufwendungen für sonstige Steuern beinhalten Grund- und Kfz-Steuern.
Sonstige Angaben
Personal
Abteilung | 30.06.2019 | 30.06.2018 |
Lizenzspielerbereich | 37 | 49 |
Verwaltung | 37 | 45 |
Andere Abteilungen | 39 | 36 |
davon Regionalligakader | 17 | 17 |
Gastronomie | 21 | 21 |
Summe Mitarbeiter am Bilanzstichtag | 134 | 151 |
Im Konzern wurden in der Zeit vom 5. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 im Durchschnitt 139 Mitarbeiter beschäftigt (1.7.2017 bis 30.6.2018 1. FC Kaiserslautern e.V.-Konzern: 160).
Beirat der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA)
Dem Beirat gehören folgende Mitglieder an:
• Patrick Banf | Beiratsvorsitzender |
Unternehmer, Kaiserslautern | |
• Paul Wüst | stv. Beiratsvorsitzender |
Unternehmensberater, Dierbach | |
• Jochen Grotepaß | |
geschäftsführender Gesellschafter, Mauchenheim | |
• Jürgen Kind | |
Unternehmer, Köln | |
• Bruno Otter (seit 22.05.2019) | |
Bankvorstand a.D., Kaiserslautern | |
Dem Beirat gehörte folgendes Mitglied an: | |
• Michael Littig (bis 16.05.2019) | |
geschäftsführender Gesellschafter, Kaiserslautern |
Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge.
Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH
Der Geschäftsführung gehörten im Berichtszeitraum an:
• Michael Klatt | Geschäftsführer |
Frankfurt am Main | Kaufmännischer Bereich |
• Martin Bader | Geschäftsführer |
Kaiserslautern | Sport |
Gesamtbezüge der Geschäftsführer
Gemäß Empfehlung der Mitgliederversammlung vom 12.12.2015 teilt die persönlich haftende Gesellschafterin mit, dass im Geschäftsjahr 2018/2019 bei der persönlich haftenden Gesellschafterin Geschäftsführerbezüge in Höhe von T€ 412 (VJ Vorstandsbezüge: T€ 581) entstanden sind. Diese beinhalten Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Prämien, Abfindungen und Nebenleistungen jeder Art.
Aufsichtsrat der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:
• Patrick Banf | Aufsichtsratsvorsitzender |
Unternehmer, Kaiserslautern | |
• Paul Wüst | stv. Aufsichtsratsvorsitzender |
Unternehmensberater, Dierbach | |
• Jochen Grotepaß | |
geschäftsführender Gesellschafter, Mauchenheim | |
• Jürgen Kind | |
Unternehmer, Köln | |
Dem Aufsichtsrat gehörte im Berichtzeitraum an: | |
• Michael Littig | |
geschäftsführender Gesellschafter, Kaiserslautern |
Geschäftsführung der FCK-Gastronomie GmbH
Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft nahmen im Berichtszeitraum wahr:
• |
Michael Klatt Frankfurt am Main |
• |
Martin Bader Kaiserslautern |
Prüfungs- und Beratungshonorare
Das für die Tätigkeit im Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzerns ist wie folgt aufgegliedert:
T€ | |
Abschlussprüfungsleistungen | 98 |
Sonstige Leistungen | 16 |
114 |
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019 sowie die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 31. Dezember 2018. Die Sonstigen Leistungen betreffen vereinbarte Untersuchungshandlungen in Zusammenhang mit der Lizenzerteilung zur 3. Liga.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag schlossen sich Janik Bachmann (Würzburger Kickers), Philipp Hercher (Sonnenhof-Großaspach), Avdo Spahic (FC Energie Cottbus) und Lucas Röser (Dynamo Dresden) dem 1. FCK an.
Özgür Özdemir hingegen verließ den 1. FCK und wechselte zum türkischen Zweitligisten Adanaspor.
Die Layenberger Nutrition Group GmbH bleibt weiterhin Haupt- und Trikotsponsor. Das Werberecht zum Trikotsponsoring der 2. Herrenmannschaft wird auch künftig von der Dr. Theiss Naturwaren GmbH ausgeübt. Die IKK Südwest bleibt ebenfalls als Hauptsponsor für alle anderen Jugendmannschaften des Nachwuchsleistungszentrums erhalten.
Am 16. September 2019 haben sich der 1. FC Kaiserslautern und sein bisheriger Cheftrainer Sascha Hildmann einvernehmlich darauf geeinigt, die Zusammenarbeit zu beenden. Nachfolger wurde ab 19. September Boris Schommers, als neuer Assistenztrainer wurde zum gleichen Datum Kevin McKenna unter Vertrag genommen.
Mit Wirkung zum 29. September 2019 sind die beiden Gremiumsmitglieder Jürgen Kind und Paul Wüst von ihren Ämtern im Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. sowie im Beirat der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH zurückgetreten.
In der Mitgliederversammlung 2017 wurden bereits Fritz Fuchs sowie Wolfgang Rotberg als potenzielle Nachrücker gewählt.
Darüber hinaus hat der Beirat der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH in einer gemeinsamen Telefonkonferenz am 29. September 2019 entschieden, dass der zum Jahresende auslaufende Vertrag mit dem Geschäftsführer Sport Martin Bader nicht verlängert soll.
Kaiserslautern, den 29. September 2019
Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin
gez. Michael Klatt, Geschäftsführer
Martin Bader, Geschäftsführer
Konzernanlagenspiegel
Beträge in EUR
Anschaffungskosten | ||||
Vortrag 05.07.2018 | Zugänge | Abgänge | Stand 30.06.2019 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Markennutzungsrecht | 6.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 6.000.000,00 |
2. Entgeltlich erworbene Software | 560.834,44 | 0,00 | 0,00 | 560.834,44 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.528.754,38 | 0,00 | 0,00 | 6.528.754,38 |
4. Spielerwerte | 4.069.040,76 | 506.000,00 | 4.090.148,49 | 484.892,27 |
17.158.629,58 | 506.000,00 | 4.090.148,49 | 13.574.481,09 | |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 3.833.966,98 | 80.777,00 | 0,00 | 3.914.743,98 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.773.445,48 | 170.928,33 | 377.650,25 | 7.566.713,56 |
11.607.412,46 | 251.705,33 | 377.660,25 | 11.481.457,54 | |
Summe | 28.766.042,04 | 757.705,33 | 4.467.808,74 | 25.055.938,63 |
Kumulierte Abschreibungen | |||||
Vortrag 05.07.2018 | Planmäßige Abschreibung des Geschäftsjahres | Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäftsjahres | Abgänge | Stand 30.06.2019 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Markennutzungsrecht | 0,00 | 600.000,00 | 0,00 | 0,00 | 600.000,00 |
2. Entgeltlich erworbene Software | 203.925,70 | 81.844,76 | 0,00 | 0,00 | 285.770,46 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 979.313,72 | 0,00 | 0,00 | 979.313,72 |
4. Spielerwerte | 2.173.017,90 | 297.078,07 | 1.218.090,66 | 3.621.117,18 | 67.069,45 |
2.376.943,60 | 1.958.236,55 | 1.218.090,66 | 3.621.117,18 | 1.932.153,63 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 741.623,38 | 118.462,43 | 0,00 | 0,00 | 860.085,81 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.682.722,53 | 359.009,27 | 0,00 | 255.903,43 | 5.785.828,37 |
6.424.345,91 | 477.471,70 | 0,00 | 255.903,43 | 6.645.914,18 | |
Summe | 8.801.289,51 | 2.435.708,25 | 1.218.090,66 | 3.877.020,61 | 8.578.067,81 |
Buchwerte | ||
30.06.2019 | 05.07.2018 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Markennutzungsrecht | 5.400.000,00 | 6.000.000,00 |
2. Entgeltlich erworbene Software | 275.063,98 | 385.226,83 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 5.549.440,66 | 6.528.754,38 |
4. Spielerwerte | 417.822,82 | 1.896.022,86 |
11.642.327,46 | 14.810.004,07 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 3.054.658,17 | 3.166.856,92 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.780.885,19 | 2.072.728,76 |
4.835.543,36 | 5.239.585,68 | |
Summe | 16.477.870,82 | 20.049.589,75 |
Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2018/2019
I. Geschäft und Rahmenbedingungen
Die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA („1. FCK“) entstand durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes „Profifußball“ des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 1252) (im Folgenden „Verein“) rechtlich und wirtschaftlich im Sinne des § 127 UmwG.
Die Ausgliederung erfolgte nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 5. Juli 2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des Vereins vom 3. Juni 2018, die mit insgesamt 92,13 % der 2.262 abgegebenen Stimmen der Ausgliederung in die Rechtsform einer GmbH & Co. KGaA zugestimmt hat.
Die Ausgliederung ist am 26. September 2018 mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Schuldrechtlich erfolgte die Ausgliederung rückwirkend auf den 1. Januar 2018. Dies führte dazu, dass die Gesellschaft dem 1. FC Kaiserslautern e.V. das (negative) Ergebnis aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Profifußball“ des Zeitraums 1. Januar bis 5. Juli 2018 ersetzen musste. Die daraus resultierenden (periodenfremden) Aufwendungen in Höhe von T€ 3.584 wurden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Rumpfgeschäftsjahres erfasst.
Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär), die 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32505), leitet die Geschäfte der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA.
Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Fortführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des bisherigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V., insbesondere der diesem zugehörenden Fußballmannschaften. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Gesellschaft Träger derjenigen Lizenzen, Zulassungen und/oder Berechtigungen sein, die ihre Fußballmannschaften berechtigen, Einrichtungen zur Durchführung nationaler und internationaler Wettbewerbe zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die umfassende Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Rechteverwertungskonzepten sowie die Erstellung und Umsetzung von Merchandisingkonzepten. Die Durchführung dieser Konzepte umfasst auch den Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Sport- und Bekleidungsartikeln, sowie den Verkauf von Merchandisingprodukten. Hierzu gehören auch der Abschluss von Verträgen mit Sponsoren, Lizenznehmern und Ausrüstern sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Weiterer Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland.
Für den Bereich Fußball, insbesondere für den Lizenzspielbetrieb bzw. den Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft, gelten die Satzung, das Ligastatut und die übrigen Ordnungen des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL GmbH) und des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) sowie seiner Landes- und Regionalverbände (oder ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger) und anderer nationaler und internationaler Einrichtungen.
Die Gesamtansicht des Konzerns schließt die Tochtergesellschaft FCK Gastronomie GmbH mit ein. Sie gehört zu 100 % der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA und ist als Cateringpartner an Spieltagen für den Veranstaltungs- und Cateringservice in den Hospitality-Bereichen verantwortlich. Die FCK Gastronomie GmbH betreibt im Stadion fünf Kioske selbst und koordiniert darüber hinaus den Kioskbetrieb der übrigen verpachteten Kioske im Stadion an Spieltagen und bei anderen Veranstaltungen. Des Weiteren führt die FCK Gastronomie GmbH Veranstaltungen wie Seminare, Firmentagungen, Messen, private Feiern und Hochzeiten sowie sonstige Events durch.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga wurde im Rahmen der Zulassung für die Saison 2019/2020 durch den DFB bestätigt.
II. Geschäftsverlauf
1. Sportliche Entwicklung des Konzerns
Am Ende der Saison 2018/19 belegte die 1. Herrenmannschaft des 1. FCK den 9. Tabellenplatz in der 3. Liga und blieb somit hinter dem sportlichen Anspruch zurück. Nach 17 Spieltagen stellte der FCK am 1. Dezember 2018 aufgrund der sportlichen Lage Cheftrainer Michael Frontzeck frei. Der frühere Zweitligaprofi und in Kaiserslautern geborene Sascha Hildmann, der selbst von 1985 bis zum Jahr 2000 mit einer einjährigen Unterbrechung für die Jugendmannschaften und die Amateure der Roten Teufel spielte, übernahm ab 6. Dezember 2018 das Amt des Cheftrainers. Sascha Hildmann erhielt einen Vertrag mit einer Laufzeit bis Ende der Saison 2019/20. Am 16. September 2019 haben sich die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA und Sascha Hildmann einvernehmlich darauf geeinigt, die Zusammenarbeit zu beenden. Am 19. September 2019 wurde Boris Schommers zum Nachfolger von Sascha Hildmann benannt.
Trotz der erstmaligen Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga betrug die durchschnittliche Zuschauerzahl in der abgelaufenen Saison 2018/2019 21.140 (Vorsaison 2017/2018 in der 2. Bundesliga durchschnittlich 22.566 Besucher). Mitunter sorgte der FCK am ersten Spieltag der Saison 2018/2019 beim 1:0-Heimspielerfolg gegen den TSV 1860 München mit 41.324 Besuchern für einen Zuschauerrekord zum Ligastart in der 3. Liga.
Der FCK versteht sich auch in der 3. Liga als Ausbildungsklub, welcher der Nachwuchsarbeit eine besondere Bedeutung zukommen lässt. Der Übergang vom Jugend- in den Seniorenbereich ist ein kritischer Schritt junger Spieler in der Entwicklung zum Lizenzspieler. Die Beispiele Lennart Grill, Lukas Gottwalt, Antonio Jonjic, Florian Pick, Carlo Sickinger und Christian Kühlwetter, die allesamt aus dem Nachwuchsbereich in der abgelaufenen Saison den Schritt in die 1. Herrenmannschaft vollzogen haben, verdeutlichen die Bedeutung der Nachwuchsarbeit. Daher hält der Klub aus strategischen Gründen an der U21-Herrenmannschaft fest, welche die Saison 2018/2019 mit dem 9. Tabellenplatz in der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar abgeschlossen hat.
Mit dem 11. Platz in der Junioren-Bundesliga erreichte die A-Jugend des FCK erfolgreich den Klassenerhalt. Die B-Jugend überzeugte in der Saison 2018/2019, indem sie in der B-Junioren Regionalliga Südwest den 2. Tabellenplatz belegte, der zur Relegation um den Bundesliga-Aufstieg berechtigte. In der Relegation scheiterte die Mannschaft nur knapp am Aufstieg in die Junioren-Bundesliga.
2. Lage der FCK Gastronomie GmbH
Im Geschäftsjahr 2018/2019 erzielte die FCK Gastronomie GmbH einen Gesamtumsatz von T€ 3.481 (VJ T€ 3.640). Beeinflusst durch die Anpassung der Mindestabnahmegarantie pro Heimspiel bei Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga endete das Geschäftsjahr 2018/2019 mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 52 (VJ Jahresüberschuss T€ 56).
Bei der FCK Gastronomie GmbH besteht weiterhin eine große Abhängigkeit vom Spieltag. Dementsprechend bleibt die Herausforderung, sich vom Spieltag unabhängiger zu machen und die Kostenstruktur weiter zu flexibilisieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr führte die FCK Gastronomie GmbH ca. 188 Veranstaltungen (Vorjahr ca. 140) durch, darunter 11 Messen, 52 Feiern, 119 Tagungen und 6 sonstige Veranstaltungen. Diesen Trend gilt es fortzusetzen und auszubauen.
3. Transfergeschäft
Unterjährig wechselte Jan-Ole Sievers auf Leihbasis im Rahmen der am 31. Januar 2019 endenden Wintertransferperiode zum japanischen Klub FC Gifu. Zudem wurde der Vertrag mit Valdrin Mustafa mit Wirkung zum 29. Januar 2019 aufgelöst. Antonio Jonjic gelang im Frühjahr 2019 der Sprung aus dem eigenen Nachwuchs zur Profimannschaft.
Zum Saisonende gab es zudem die weiteren Abgänge der Spieler Julius Biada (SV Sandhausen), Mads Albaek (SönderjyskE), Jan Löhmannsröben (Wacker Nordhausen) und Wolfgang Hesl (TSV Stulln). Florian Dick beendete seine Profikarriere. Der Spieler Elias Huth wechselte auf Leihbasis für die Spielzeit 2019/2020 zum FSV Zwickau.
Für die Spielzeit 2019/2020 schlossen sich Andri Runar Bjarnason (Helsingborg), José-Junior Matuwila (FC Energie Cottbus), Manfred Starke (FC Carl Zeiss Jena), Lucas Röser (Dynamo Dresden) und Simon Skarlatidis (Würzburger Kickers) dem FCK an.
Darüber hinaus wechselten zur neuen Spielzeit die Spieler Lorenz Otto, Anas Bakhat, Constantin Fath, Leon Hotopp, Anil Gözütok und Jonas Scholz aus dem eigenen Nachwuchsbereich zur 1. Herrenmannschaft.
4. Ertragslage
Aufgrund der unter „I. Geschäft und Rahmenbedingungen“ dargestellten Neugründung der Gesellschaft liegen keine Vorjahreszahlen vor. In der an dieser Stelle dargelegten Ertragslage sowie in der aktuellen Konzerngewinn- und Verlustrechnung des 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Konzern nach dem DFB-Schema wurden die Vorjahreszahlen des 1. FC Kaiserslautern e.V. Konzern für das zum 30. Juni 2018 endende Geschäftsjahr gegenübergestellt. Diese sind nur bedingt mit der Konzerngewinn- und Verlustrechnung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA vergleichbar, da die Vorjahreszahlen neben den Aufwendungen und Erträgen des ausgegliederten Geschäftsbetriebs auch die Aufwendungen und Erträge des gemeinnützigen Bereichs des 1. FC Kaiserslautern e.V. enthalten.
Die Umsatzerlöse aus den Kernbereichen sind insbesondere aufgrund der erstmaligen Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr des Konzerns deutlich um T€ 17.792 auf T€ 17.587 gesunken. Dies ist zu einem großen Teil auf den Bereich Fernseh- und Hörfunkvermarktung, dessen Erlöse sich um T€ 11.520 deutlich verschlechtert haben, zurückzuführen. Weitere Umsatzrückgänge verzeichnet der Klub insbesondere bei den Transfer- und Ausbildungsentschädigungen (T€ -3.857) sowie im Bereich Werbung (T€ – 2.020). Erfreulich entwickelt haben sich die Umsatzerlöse im Bereich Handel (T€ +535) und im Bereich Spielbetrieb/Ticketing, in welchem insbesondere aufgrund des Freundschaftsspiels gegen den FC Bayern München die Umsätze gestiegen sind (T€ +199).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um T€ 703 auf T€ 1.205 (Vorjahr T€ 1.908). Der Rückgang ist insbesondere darin begründet, dass im Vorjahresvergleichszeitraum eine Zuteilung des Solidaritätsfonds der Clubs der 2. Bundesliga erfolgte, die in der aktuellen Periode aufgrund der Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga entfiel.
Die Materialaufwendungen betreffen ausschließlich Handelsware für Fan- & Merchandisingprodukte sowie Speisen und Getränke im Bereich der Gastronomie. Die Materialeinsatzquote der erzielten Umsatzerlöse im Handelsbereich Merchandising hat sich mit 56,7% im Vergleich zum Vorjahr (72,2%) deutlich verbessert. Grund hierfür waren eine erhöhte Nachfrage, die geringere Preisnachlässe erforderlich machte, sowie ein verbessertes Bestellwesen. Der Materialeinsatz der FCK Gastronomie GmbH erhöhte sich leicht von T€ 839 auf T€ 868.
Die Personalaufwendungen für den Spielbetrieb Profimannschaft haben sich aufgrund des Abstiegs in die 3. Liga und des damit einhergehenden Kaderumbruchs deutlich um T€ 3.691 auf T€ 5.887 reduziert. Aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen und Kündigungen im Bereich der Verwaltung reduzierte sich der Personalaufwand für Handel und Verwaltung um 16,1 % auf T€ 3.096 (Vorjahr T€ 3.692).
Der Personalaufwand für andere Fußballmannschaften betrug T€ 1.794. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahreswert von T€ 2.149 ist stark eingeschränkt, da die Personalkosten des ideellen Bereiches, welche im Vorjahreswert noch enthalten waren, im Verein verblieben sind und im Personalaufwand der KGaA keine Berücksichtigung finden. Gleiches trifft auf den Personalaufwand der sonstigen Breitensport-Abteilungen zu, welcher ausschließlich dem ideellen Bereich zuzuordnen ist und daher nicht in der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA anfällt.
Die Abschreibungen des Rumpfgeschäftsjahres sind mit T€ 2.436 um T€ 656 geringer als im Vorjahr. Zwar wurden im abgeschlossenen Rumpfgeschäftsjahr erstmalig laufende Abschreibungen auf Marke und Firmenwert vorgenommen. Dennoch waren die Abschreibungen auf Spielerwerte deutlich geringer als im Vorjahr, in welchem außerplanmäßige Abschreibungen auf Spielerwerte, deren Vertrag mit dem Abstieg in die 3. Liga zum 30.6.2018 endete, vorgenommen wurden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um T€ 2.017 auf T€ 14.136.
Das Finanzergebnis wird, wie bereits im Vorjahr, insbesondere durch die Zinsaufwendungen der „Betze-Anleihe“ sowie einer im Juli 2016 mit der luxemburgischen Gesellschaft Quattrex S.C.A. SICAV FIS geschlossenen Kooperationsvereinbarung und damit zusammenhängenden Finanzierung belastet.
Insgesamt endete das Rumpfgeschäftsjahr 2018/2019, insbesondere beeinflusst durch periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 3.584, welche der 1. FC Kaiserslautern e.V. für Rechnung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA im Zeitraum vom 1. Januar bis 5. Juli 2018 vorgenommen hat, mit einem sehr deutlichen Konzernjahresfehlbetrag von T€ 9.217 (Vorjahresfehlbetrag des Konzerns T€ 876).
Das Jahresergebnis beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 3.729 sowie periodenfremde Erträge von T€ 207.
5. Finanzlage
Zum 30. Juni 2019 betrugen die liquiden Mittel des 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Konzerns T€ 9.346.
Die rückläufige Umsatzentwicklung durch den Abstieg sowie das negative Periodenergebnis führten im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr zu einem negativen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (T€ -2.499). Zusammen mit dem negativen Cashflow aus Investitionstätigkeiten (T€ -495) sowie dem positiven Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (T€ 5.607) ergab sich insgesamt eine Erhöhung der liquiden Mittel von T€ 2.613.
Bedingt durch die erfolgten Finanzierungsmaßnahmen 2018/2019 verfügte der FCK über eine ausreichende Liquidität, um die Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2019/2020 zu bedienen. Zum 30. Juni 2019 bestehen nicht in Anspruch genommene und bis zum 30. Juni 2020 befristete Kreditlinien in Höhe von T€ 1.600. Zudem wurde für die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA beim DFB e.V. eine Bürgschaft in Höhe von € 2,6 Mio hinterlegt. Es ist vorgesehen, diese Bürgschaft im laufenden Geschäftsjahr durch die Zeichnung von Eigenkapital zu ersetzen.
6. Vermögenslage
Aufgrund der unter „I. Geschäft und Rahmenbedingungen“ dargestellten Neugründung der Gesellschaft liegen keine Vorjahreszahlen vor. In der aktuellen Bilanz der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA wurde in der Spalte „5.7.2018“ die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft dargestellt, in der die auf Grund des oben beschriebenen Ausgliederungsvorgangs übernommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie latenten Steuern zum Ausgliederungszeitpunkt angesetzt wurden. Die Bewertung zu Zeitwerten führte zur Aufdeckung stiller Reserven und dem korrespondieren Ansatz latenter Steuern. Die in der dargelegten Vermögenslage genannten Vorjahresstichtage beziehen sich somit auf die Eröffnungsbilanzwerte vom 5.7.2018.
Auf der Aktivseite betreffen zum Bilanzstichtag 53,5% das Anlagevermögen, 1,0% die Vorräte, 15,0% die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, 30,3% die liquiden Mittel und 0,2% den Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Anlagevermögen hat sich gegenüber der Eröffnungsbilanz zum 05.07.2018 (Vorjahresstichtag) insbesondere aufgrund der planmäßigen Abschreibungen um T€ 3.572 auf T€ 16.478 reduziert.
Das Umlaufvermögen hat sich zum Stichtag mit T€ 14.285 (Vorjahresstichtag: T€ 13.208) um T€ 1.077 erhöht. Im Einzelnen erhöhten sich die ausgewiesenen flüssigen Mittel um T€ 2.613, während sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 1.234 und die Vorräte um T€ 302 reduzierten.
Unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I hat die persönlich haftende Gesellschafterin mit Beschluss vom 04.04.2019 eine Kapitalerhöhung im Umfang von 24.400 EUR durchgeführt. Das neue Grundkapital beträgt zum Stichtag 2.524.400 EUR.
Der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Konzern weist zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital von T€ 3.737 nach T€ 12.251 zum Gründungszeitpunkt auf.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Spielervermittler- und Beraterhonorare mit T€ 114, für die Berufsgenossenschaft mit T€ 428, für sonstige Personalbereiche mit T€ 366, für Verpflichtungen aus aufgelebten Besserungsscheinen mit T€ 471 sowie für übrige Bereiche mit T€ 427.
Die Gesamthöhe der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ist von T€ 13.764 am Vorjahresstichtag um T€ 8.459 auf T€ 22.223 gestiegen.
Die wesentlichen verzinslichen Verbindlichkeiten sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus der Anleiheemission in Höhe von T€ 5.264, das Darlehen des 1. FC Kaiserslautern e.V. von T€ 1.900 sowie die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Quattrex S.C.A. SICAV FIS in Höhe von T€ 8.970 und das Kapilendo-Crowdlending in Höhe von T€ 1.076.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden reduziert und betragen T€ 2.037 (Vorjahresstichtag T€ 2.972). Die Verbindlichkeiten aus Transfers mit T€ 255 (Vorjahresstichtag T€ 59) beinhalten in erster Linie Transferzahlungen sowie Beraterkosten, die zu späteren Zeitpunkten fällig werden. Durch die erfolgte Ausgliederung weist der Konzern erstmals Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 2.361 aus. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich u.a. durch die Ziehung einer weiteren Tranche über T€ 2.500 aus der mit der Gesellschaft Quattrex S.C.A. SICAV FIS geschlossenen Kooperationsvereinbarung erhöht und belaufen sich auf insgesamt T€ 12.306 (Vorjahr T€ 5.469).
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich mit T€ 2.344 im Vorjahresvergleich um T€ 106 reduziert. Dieser Posten beinhaltet neben den Dauerkarten für die Folgesaison auch Abgrenzungen für bereits erfolgte Signing Fees.
7. Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und zum Geschäftsverlauf
Der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA Konzern hat das Rumpfgeschäftsjahr 2018/2019 mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 9.217 (Vorjahresfehlbetrag des Konzerns T€ 876) abgeschlossen. Dieser Jahresfehlbetrag resultiert ganz wesentlich daraus, dass die notwendigen Kostenreduzierungen die durch den Abstieg in die 3. Liga nach der Saison 2017/2018 entstandenen Ertragsausfälle nur teilweise kompensieren konnten. Des Weiteren resultiert die Höhe des Fehlbetrages aus den periodenfremden Aufwendungen, welche der 1. FC Kaiserslautern e.V. für Rechnung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA im Zeitraum vom 1. Januar bis 5. Juli 2018 vorgenommen hat.
III. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stehen kurz- und mittelfristig in direkter Abhängigkeit zum sportlichen Erfolg der 1. Herrenmannschaft. Neben den Werbe- und Ticketing-Einnahmen, die stark mit dem Saisonverlauf zusammenhängen, sind die Einnahmen aus TV-Geldern die wichtigste Einnahmequelle, deren Höhe sich aufgrund der Ligazugehörigkeit und jeweiligen Platzierung bestimmt.
Die Sicherstellung einer vom sportlichen Erfolg weitestgehend unabhängigen wirtschaftlichen Solidität ist und bleibt ein Hauptziel des Konzerns. Die seit 2016 eingeleiteten und umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Das strukturelle Defizit, das ursächlich mit der Zugehörigkeit zur 3. Liga und der Stadionfrage verbunden ist, kann hierdurch jedoch nicht nachhaltig gelöst werden. Daher hatte sich der 1. FC Kaiserslautern e.V. entschieden, seine Rechtsstruktur durch Ausgliederung des Lizenzbereiches in eine Kapitalgesellschaft anzupassen. Der im September 2018 neu gegründeten 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA ist nunmehr eine Finanzierung nicht mehr ausschließlich durch Fremd-, sondern auch durch Eigenkapital möglich. Die ersten Schritte der Eigenkapitalfinanzierung konnten durch den Verkauf von Aktien an regionale Investoren im Rahmen eines Private Placements im Mai 2019 erfolgreich umgesetzt werden. Derzeit befindet sich die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin in fortgeschrittenen Verhandlungen, ein größeres Aktienpaket im Rahmen einer bereits genehmigten Kapitalerhöhung an einen Ankerinvestor zu veräußern.
IV. Liquiditätsrisiken
Im Frühjahr 2019 konnte die „Betze“-Anleihe, welche am 1. August 2019 zur Rückzahlung fällig wurde und mit TEUR 6.580 valutierte, erfolgreich refinanziert werden. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgte somit planmäßig am 1. August 2019.
Wir gehen davon aus, die folgenden Aspekte, die jeweils bestandsgefährdende Risiken darstellen, erfolgreich umsetzen zu können:
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Der sportliche Erfolg ist wesentlich für die Fähigkeit, zukünftig Einnahmenüberschüsse erzielen zu können. So wird angestrebt, wieder in die 2. Bundesliga aufzusteigen; zumindest jedoch den Klassenerhalt in der 3. Liga zu bewahren. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin geht davon aus, die entsprechende Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga oder der 2. Bundesliga für die Saison 2020/2021 zu erhalten. |
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Im Falle des Verbleibs in der 3. Liga rechnet die Geschäftsführung mit einem Finanzierungsbedarf für die Saison 2020/2021 von ca. 3 Mio. €. In unseren Planungen haben wir zwecks Deckung dieser Finanzierungslücke die Zuführung von Eigenkapital durch die Ausgabe neuer Aktien bis Juli 2020 berücksichtigt. |
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Ferner ist wichtig, die Konditionen der am 13. März 2018 für die Saison 2019/2020 beschlossenen Mietreduzierung für das Fritz-Walter-Stadion auch für die Saison 2020/2021 zu erhalten („Stadionfrage“). |
Sollte einer der o.g. Punkte nicht erfolgreich umgesetzt werden können, ist der Fortbestand des Konzerns gefährdet.
V. Ausblick
Die strategischen Rahmenbedingungen des Profifußballs des 1. FC Kaiserslautern haben sich durch die erfolgreiche Ausgliederung des Bereiches Profifußball deutlich verbessert. Infolge der vereinbarten Finanzierungsmaßnahmen für die Saison 2019/20 konnte der Bereich Profifußball darauf verzichten, zur Finanzierung des Spielbetriebs auf Transfererlöse zurückzugreifen. Somit konnten alle Leistungsträger im Kader gehalten werden. Zusätzlich wurde der Kader der Saison 2019/20 durch gezielte Neuzugänge verstärkt, um das Ziel „Aufstieg in die 2. Bundesliga“ zeitnah in Angriff zu nehmen. Möglich wurde dies durch das Engagement regionaler Investoren und die Unterstützung durch einen potenziellen Ankerinvestor.
Für das Geschäftsjahr 2019/2020 rechnen wir in der 3. Liga bei Umsatzerlösen von ca. € 18,2 Mio mit einem Jahresfehlbetrag von ca. € 7,5 Mio. Für das nachfolgende Geschäftsjahr 2020/2021 rechnen wir mit einer erfolgreichen DFB-Lizenzierung und mindestens dem Verbleib in der 3. Liga. In diesem Fall sieht die Planung für 2020/21 einem Jahresfehlbetrag von ca. € 2,1 Mio vor. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen Stadionkonditionen auch in 2020/21 fortgeführt werden können, die geplanten Transfererlöse erzielt werden und eine Finanzierungslücke von ca. € 3,0 Mio durch Aufnahme von Eigenkapital gedeckt wird.
Kaiserslautern, den 29. September 2019
gez. Michael Klatt, Geschäftsführer
Martin Bader, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA., Kaiserslautern
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA., Kaiserslautern, und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2019, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2019 sowie seiner Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wie in Abschnitt „IV. Liquiditätsrisiken“ des Konzernlageberichts und im Konzernanhang unter „Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ dargelegt, deuten die folgenden Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen und die jeweils ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen:
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Die Planungen der gesetzlichen Vertreter sehen vor, dass die für die Saison 2020/2021 erforderliche Finanzierung bis Juli 2020 durch die Zuführung von Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR 3,0 Mio. geleistet wird. |
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Ferner muss die Gesellschaft die für die Saison 2019/2020 vereinbarten Mietkonditionen für das Fritz-Walter-Stadion auch für die Saison 2020/2021 erhalten. |
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Darüber hinaus ist der Erhalt einer Lizenz für die 2. Bundesliga oder die 3. Liga in der Spielzeit 2020/2021 erforderlich. |
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 2. Oktober 2019
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Pürsün, Wirtschaftsprüfer
Palm, Wirtschaftsprüfer
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