9 IN 364/23
In dem Insolvenzverfahren sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer), wird gemäß § 19 Schuldverschreibungsgesetz Termin zur 1. Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger bestimmt auf Dienstag, 29.08.2023, 10:00 Uhr, Saal B 005 EG, Gebäude B (Altes Amtsgericht), Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ergibt sich aus dem Halten der Anleihe zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung (erforderlichenfalls Sperrvermerk). Jeder Anleihegläubiger, der im Besitz eines Zeichnungsscheins ist und in dem bei der Anleiheschuldnerin geführten Anleiheregister aufgeführt wird, ist teilnahmeberechtigt. Tagesordnung: Erörterung und Möglichkeit der Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger zur ausschließlichen Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren
Die Anleihegläubiger werden zur Erleichterung der Prüfung der Teilnahme- und Stimmrechte und zur Vermeidung von Verzögerungen im Rahmen der Einlasskontrolle gebeten, sich vorab schriftlich bei der STP Solution GmbH, Brauerstr. 12, 76135 Karlsruhe ausschließlich per E-Mail unter der Adresse sigo@stp-solution.de bis spätestens 28.08.2023 anzumelden und sich unter Angabe von Name und Anschrift, Bezeichnung der Anleihe und Vorlage des Zeichnungsscheins zu registrieren. Die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.
Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts im Termin sind nur die Anleihegläubiger berechtigt, die spätestens bei Einlass den Zeichnungsschein im Original vorlegen (sofern keine Vorabregistrierung erfolgt ist) und sich als natürliche Person durch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bzw. als Vertreter juristischer Personen durch ein gültiges Ausweisdokument und zusätzlich durch einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) legitimieren. Jeder Anleihegläubiger kann sich bei Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen. Hierfür sind zusätzlich zum Zeichnungsschein im Original (sofern keine Vorabregistrierung erfolgt ist) die schriftliche Vollmacht im Original und ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen sowie – soweit einschlägig – die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht durch einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Register nachzuweisen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen, die die genannten Unterlagen nicht vorlegen, keinen Einlass zur Anleihegläubigerversammlung erhalten und weder teilnehmen noch abstimmen dürfen. – Der Beschluss über die Einberufung der Anleihegläubigerversammlung wird neben der öffentlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter www. Insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gemacht. – Der Einlass beginnt um 09.00 Uhr.
Darmstadt, 02.08.2023 Amtsgericht |
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