MS „Moldau“ GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
31.12.2019 | |||
EUR | EUR | TEUR | |
A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
Sachanlagen | |||
Flussschiff | 10.407.024,00 | 11.257 | |
B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 338.502,99 | 0 | |
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 144.941,73 | 109 | |
483.444,72 | 109 | ||
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 87.519,05 | 766 | |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.858,45 | 6 | |
10.980.846,22 | 12.138 | ||
PASSIVA |
|||
31.12.2019 | |||
EUR | EUR | TEUR | |
A. EIGENKAPITAL | |||
Kapitalanteile | |||
1. Komplementäreinlage | 0,00 | 0 | |
2. Kommanditeinlagen | |||
Festkapitalkonten (Kapitalkonten I) | 6.895.000,00 | 6.895 | |
Erfolgssonderkonten (Kapitalkonten II) | 268.941,95 | 1.301 | |
Entnahmekonten | -3.763.756,72 | -3.762 | |
3.400.185,23 | 4.434 | ||
B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
1. Steuerrückstellungen | 7.137,90 | 0 | |
2. Sonstige Rückstellungen | 623.205,00 | 287 | |
630.342,90 | |||
C. VERBINDLICHKEITEN | |||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6.565.341,11 | 7.282 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 297.663,28 | 24 | |
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 87.313,70 | 14 | |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 97 | |
6.950.318,09 | 7.417 | ||
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 0,00 | 0 | |
10.980.846,22 | 12.138 |
Gewinn- und Verlustrechnung für 2020
2019 | ||
EUR | TEUR | |
1. Umsatzerlöse | 879.896,82 | 5.433 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 57.492,51 | 2 |
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen | 763.691,85 | 3.641 |
4. Abschreibungen auf Sachanlagen | 849.554,00 | 850 |
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 128.486,75 | 184 |
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 223.437,18 | 247 |
7. Steuern vom Ertrag | 4.488,70 | 87 |
8. Ergebnis nach Steuern | -1.032.269,15 | 426 |
9. Jahresfehlbetrag (Vj.: Jahresüberschuss) | -1.032.269,15 | 426 |
10. Belastung (Vj: Gutschrift) auf Kapitalkonten | -1.032.269,15 | 426 |
11. Ergebnis nach Verwendungsrechnung | 0,00 | 0 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der MS „Moldau“ GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 109133) zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des dritten Buches des HGB, des Vermögensanlagengesetzes und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß § 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Das Schiff wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich, ebenso wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
3. Verbindlichkeiten
Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt, der dem Anhang beigefügt ist. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 87 (Vj.: TEUR 14).
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Instandhaltungskosten in Höhe von TEUR 340 (Vj.: TEUR 274) sowie Liegekosten in Höhe von TEUR 270 (Vj.: TEUR 0).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Geschäftsführungsvergütung, Rechts- und Beratungskosten und die Treuhandvergütung.
V. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft MS „Moldau“ mbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,-. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nummer HRB 106473 eingetragen und hat keine Kapitaleinlage zu leisten.
Die Gesellschaft hat einen Management- und Bewirtschaftungsvertrag mit unbegrenzter Laufzeit geschlossen. Die jährlich zu zahlende Grundvergütung betrug im Geschäftsjahr TEUR 80.
Hamburg, 14. Juni 2021
Helge Janßen, Geschäftsführer
Datum der Feststellung:
Der Jahresabschluss der „Moldau“ GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 wurde am 06. August 2021 festgestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungskosten | ||||
1.1.2020 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Sachanlagen | ||||
Flussschiff | 16.991.067,50 | 0,00 | 0,00 | 16.991.067,50 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
1.1.2020 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Sachanlagen | ||||
Flussschiff | 5.734.489,50 | 849.554,00 | 0,00 | 6.584.043,50 |
Buchwerte | ||
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
EUR | TEUR | |
Sachanlagen | ||
Flussschiff | 10.407.024,00 | 11.257 |
Forderungen und Verbindlichkeiten
Die Vorjahreszahlen werden jeweils in Klammern angegeben.
davon Restlaufzeit | |||||
Insgesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | ||
EUR | EUR | EUR | EUR | ||
A. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 338.502,99 | 338.502,99 | 0,00 | 0,00 | |
( 0,00 ) | ( 0,00 ) | ( 0,00 ) | ( 0,00 ) | ||
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 144.941,73 | 144.941,73 | 0,00 | 0,00 | |
( 109.395,56 ) | ( 109.395,56 ) | ( 0,00 ) | ( 0,00 ) | ||
483.444,72 | 483.444,72 | 0,00 | 0,00 | ||
( 109.395,56 ) | ( 109.395,56 ) | ( 0,00 ) | ( 0,00 ) | ||
B. Verbindlichkeiten | |||||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6.565.341,11 | 791.545,11 | 2.857.152,00 | 2.916.644,00 | 6.565.341,11 * |
( 7.281.563,64 ) | ( 793.479,64 ) | ( 2.857.152,00 ) | ( 3.630.932,00 ) | ( 7.281.563,64 ) | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 297.663,28 | 297.663,28 | 0,00 | 0,00 | |
( 23.812,78 ) | ( 23.812,78 ) | ( 0,00 ) | ( 0,00 ) | ||
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 87.313,70 | 87.313,70 | 0,00 | 0,00 | |
( 14.280,00 ) | ( 14.280,00 ) | ( 0,00 ) | ( 0,00 ) | ||
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
( 96.925,34 ) | ( 96.925,34 ) | ( 0,00 ) | ( 0,00 ) | ||
6.950.318,09 | 1.176.522,09 | 2.857.152,00 | 2.916.644,00 | ||
( 7.416.581,76 ) | ( 928.497,76 ) | ( 2.857.152,00 ) | ( 3.630.932,00 ) |
* als Sicherheiten wurden bestellt:
– Schiffshypothek
– Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag
– Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Versicherungen
Lagebericht über das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
der MS „Moldau“ GmbH & Co. KG, Hamburg
I. Grundlagen des Unternehmens
Die MS „Moldau“ GmbH & Co. KG, Hamburg, (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ist ein Emittent von Vermögensanlagen nach den Regelungen des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG). Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und Betrieb des Flusskreuzfahrtschiffes MOLDAU / „Avalon Expression“ (nachfolgend auch „Schiff“).
Der Erwerb des Schiffes durch die Gesellschaft erfolgte im April 2013. Die Beschäftigung des Schiffes erfolgt im Rahmen eines Beförderungsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 mit der Tourama Ltd., Nassau, Bahamas (nachfolgend auch „TLB“). Der Beförderungsnehmer TLB hat bis zum 30. Juni 2022 die Option, den Beförderungsvertrag anschließend bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. In dem Beförderungsvertrag verpflichtet sich die Gesellschaft, im Rahmen der Durchführung von Kreuzfahrten die Beförderung von Passagieren mit dem Schiff für den Beförderungsnehmer als Reiseveranstalter durchzuführen. Bei TLB handelt es sich um ein Unternehmen der Avalon Waterways-Gruppe, einem US-amerikanischen Reiseveranstalter für Kreuzfahrten auf europäischen, asiatischen, südamerikanischen und afrikanischen Flüssen.
Das Management des Schiffes erfolgt durch die River Services GmbH, Basel, Schweiz (nachfolgend auch „Schiffsmanager“) auf Basis eines Management- und Bewirtschaftungsvertrages. River Services GmbH wird beherrscht durch die River Advice AG (nachfolgend „River“). River verwaltet und betreibt eine Flotte von ca. 100 Kreuzfahrtschiffen und erbringt nautische, technische sowie Hotel- und Catering- Management Dienstleistungen. Es handelt sich dabei um ein weltweit agierendes Managementunternehmen für Passagierschiffe im Segment der Binnenschifffahrt.
TLB und der Schiffsmanager stellen wesentliche Geschäfts- und Vertragspartner der Gesellschaft dar. Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Jahr 2013 ein Schiffshypothekendarlehen aufgenommen und die üblichen Schiffsversicherungen (Kasko, P&I, Krieg sowie Loss-of-Hire) direkt bzw. über den Schiffsmanager abgeschlossen.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Weltwirtschaft lag nach der Wachstumsprognose des Internationalen Währungsfonds (nachfolgend auch „IWF“) 2020 bei -3,2% und damit um 0,9 Prozentpunkte höher als die vorrangegangene Schätzung, die bei -4,1% lag. Dies resultiere aus einer stärker wachsenden Wirtschaft im zweiten Halbjahr 2020. Durch die Impfstoffzulassung zum Ende des Jahres wurde die Hoffnung größer auf ein baldiges Ende der Corona-Pandemie. Die auftretenden Virusmutationen geben allerdings immer noch Anlass zur Vorsicht.
Für das Jahr 2021 wird ein Weltwirtschaftswachstum von 5,5% prognostiziert. Dies resultiert u. a. daraus, dass die wirtschaftlichen Unsicherheiten abnehmen, hervorgerufen durch die stetig fortschreitenden Impfungen. 1
Die allgemeine Wirtschaftssituation in Deutschland ist für die Gesellschaft von nachgeordneter Bedeutung, vielmehr ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in dem Land des Vertragspartners TLB / Avalon Waterways (Vereinigte Staaten) von Interesse. Die Situation des Beförderungsnehmers hängt mit dem US-amerikanischen Passagierquellmarkt eng zusammen.
Gemäß der Schätzung des Internationalen Währungsfonds ist das Bruttoinlandsprodukt (nachfolgend auch „BIP“) in den USA im Jahr 2020 um 3,4% geschrumpft, nach einem Wachstum von 2,2% im Vorjahr. 2 Die Inflation betrug im Jahr 2020 1,5%, im Vorjahr betrug die Inflationsrate 1,8%.3
1 Vgl. World Economic Outlook, January 2021 Update_PDF.
2 Vgl. World Economic Outlook, January 2021 Update_Tabelle
3 Vgl. Statista.com
Flusskreuzfahrtbranche
Das Jahr 2020 war geprägt von der Corona-Pandemie. Mit Zugehörigkeit der Tourismusbranche waren auch die Flusskreuzfahrtschiffe von den Maßnahmen zur Pandemieeindämmung stark betroffen, so dass der Saisonstart nicht nur verschoben wurde, sondern komplett für viele Reiseunternehmen ausgefallen ist. Dies hing nicht zuletzt mit den Reisewarnungen zusammen, die von den Auswärtigen Ämtern der USA und Australien für Europa ausgesprochen worden sind.
Das Ablieferungs – und Bestellniveau lässt vermuten, dass die Branche davon bislang unbeeindruckt ist und von einem baldigen Aufschwung und Fortsetzung der hohen Nachfrage ausgeht.
Durch die gleichbleibend hohe Nachfrage bleibt die Anzahl an Bestellungen von Neubauten auf Vorjahresniveau. 2019 sind 20 moderne Flusskreuzer dazugekommen, gegenüber steht ein Schiff, welches aus dem Schiffsbetrieb entfernt worden ist. Während 2020, trotz der herausfordernden Umstände, immerhin 11 Neubauten die Flotte erweitert haben und nur eines wird dem Schiffsbetrieb aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Für Ende 2021 ist prognostiziert, dass die Gesamtflotte eine Größe von 410 Schiffen annehmen soll. Die Bettenkapazität stieg durch den Zuwachs an Schiffen von 54.814 in 2019 um ca. 5,4% auf 57.940 Betten. 4 Ebenso ist anhand der geplanten Bettenanzahl erkennbar, dass bei Neubauten auf größere Kabinen oder Suiten Wert gelegt wird.
4 Vgl. Hader, A.; The River Cruise Fleet Handbook 2020/2021; 2020; S. 1-58 f.
2. Geschäftsverlauf der Gesellschaft im Berichtsjahr 2020
Das im Jahr 2013 übernommene und im Rahmen des Beförderungsvertrages der TLB zur Verfügung gestellte Schiff wurde auch im Berichtsjahr vertragsgemäß TLB überlassen. Das technische und nautische Management wurden durch den Schiffsmanager erbracht sowie Hotel- und Cateringleistungen, die im Berichtsjahr allerdings eine untergeordnete Rolle eingenommen haben, aufgrund der Liegezeiten des Schiffes, bedingt durch die Reisebeschränkungen.
Die europäische Flotte von Avalon Waterways umfasste im Jahre 2020 19 Flusskreuzfahrtschiffe mit einer Kapazität zwischen 128 und 166 Betten. Die Finanzierung von drei dieser Schiffe wurde von der Hamburgische Seehandlung Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen mbH & Co. KG strukturiert.
Planmäßig sollte die Saison für das MS „Moldau“ am 24. März 2020 in Amsterdam starten und auch dort am 03. November 2020 wieder beendet werden.
Die Kreuzfahrtsaison 2020 ist, aufgrund der noch andauernden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Reisewarnungen der Außenministerien der Vereinigten Staaten von Amerika sowie des Australischen, für Europa ausgefallen. Gemäß dem Beförderungsvertrag war der Charterer nur zu einer anteiligen Zahlung der Charter verpflichtet, so dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 innerhalb der Saison ausschließlich den festvereinbarten Betrag für die Versicherungen erhalten hat. Das Schiff liegt derzeit Hafen von Wieringerwerf und wird für den Einsatz bereitgemacht. Der Beförderungsnehmer hat den Schiffsmanager beauftragt die MS „Moldau“ für den Saisonstart ab Anfang August einsatzbereit zu halten.
Das gemäß Lagebericht 2019 erwartete handelsrechtliche Ergebnis für 2020 konnte nicht erreicht werden und beträgt TEUR -1.033. Der Verlauf des Geschäftsjahres 2020 muss daher als nicht zufriedenstellend bewertet werden.
3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wird grundsätzlich durch das Beförderungsobjekt Schiff (Sachanlagevermögen, Beförderungsentgelt für die Bereitstellung des Schiffes sowie dem gegenüber stehenden Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Management- und Bewirtschaftungsvertrag) und dessen Refinanzierung (Schiffshypothekendarlehen, Zinsaufwendungen und Tilgung) sowie die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft bestimmt.
Ertragslage
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr Umsatzerlöse i.H.v. TEUR 880 aus dem Beförderungsvertrag mit TLB generiert (Vorjahr: TEUR 5.433). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen TEUR 764 (Vorjahr: TEUR 3.641). Die Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus der Einnahmenreduktion, die ausschließlich durch vertragsgemäße „Höhere Gewalt“ bestimmt war. Die laufenden Verwaltungskosten (u.a. Treuhandvergütung, Buchführungs- und Steuerberatungskosten) betrugen im Jahr 2020 TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 184).
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind mit TEUR 223 (Vorjahr: TEUR 247) geringer als im Vorjahr, was auf die planmäßige Rückführung des Schiffshypothekendarlehens bei einem fixierten Zinssatz zurückzuführen ist.
Der Gewerbesteueraufwand betrug im Berichtsjahr TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 87).
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.033 aus (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 426).
Finanzlage
Wird das Jahresergebnis i.H.v. TEUR -1.033 um die Abschreibungen (TEUR 850), die Veränderungen der Rückstellungen, Forderungen und Verbindlichkeiten und Darlehenszinsaufwendungen bereinigt, ergibt sich ein Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 262.
Der Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf TEUR -941 und ist auf die in 2020 geleisteten Tilgungen des Schiffshypothekendarlehens (TEUR -714), gezahlte Darlehenszinsen von TEUR 223 zurückzuführen. Somit ergibt sich unter Einbeziehung des Liquiditätsvortrags aus dem Vorjahr (TEUR 766) insgesamt ein Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2020 von TEUR 88.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres 2020 gewährleistet.
Der Beförderungsnehmer plant die Wiederaufnahme des Reisebetriebes mit US-amerikanischen Gästen für Anfang August 2021. Hieraus ergibt sich nach heutiger Einschätzung zum Jahresende für die Eigentumsgesellschaft eine Unterdeckung i. H. v. ca. TEUR 240 und zwar nach einer Inanspruchnahme des zur Verfügung stehenden Kontokorrentrahmens i. H. v. TEUR 250 und der weiteren Stundung der Gruppengebühren der HAMBURGISCHE SEEHANDLUNG.
Um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft während des gesamten laufenden Geschäftsjahres zu gewährleisten, werden mehrere Optionen von der Geschäftsführung geprüft. U. a. prüft die finanzierende Bank derzeit die Darstellung einer erforderlichen Zwischenfinanzierung bspw. durch Erhöhung des Kontokorrentrahmens oder eine geduldete Überziehung.
Vermögenslage
Der wesentliche Vermögensgegenstand der Gesellschaft ist das Schiff, das im April 2013 erworben und unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben wird. Die Abschreibung betrug wie im Vorjahr TEUR 850.
Das Guthaben bei Kreditinstituten betrug zum 31. Dezember 2020 TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 766). Es besteht eine Kontokorrentlinie in Höhe von TEUR 250. Die Kontokorrentlinie wurde im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen.
Von den vertragsgemäßen Tilgungen auf das Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 714 im Jahr 2020 wurden TEUR 654 plangemäß geleistet, die für Dezember 2020 vorgesehene Tilgung von TEUR 60 wurde von der finanzierenden Bank erst am 2. Januar 2021 belastet. Damit valutiert das Schiffshypothekendarlehen Ende 2020 mit TEUR 6.548. In den folgenden Jahren ist eine Jahrestilgung von TEUR 714 vorgesehen.
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 10.981 (Vorjahr: TEUR 12.138).
Das Eigenkapital beläuft sich insgesamt auf TEUR 3.400 (Vorjahr: TEUR 4.434). Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2020 31,0% (Vorjahr: 36,5%).
4. Finanzkennzahlen
Die Gesellschaft ist gemäß Kreditvertrag verpflichtet, das „Debt Service Cover Ratio“ (nachfolgend auch „DSCR“) von mindestens 1,2 einzuhalten. Das DSCR ist der im sechsmonatigen Rhythmus für den jeweils zurückliegenden Berichtszeitraum von zwölf Monaten zu ermittelnde Schuldendienstdeckungskoeffizient, der als „Cash-flow vor Schuldendienst“ dividiert durch den im Berichtszeitraum zu zahlenden bzw. gezahlten Schuldendienst (fällige Tilgungsleistungen und Zinsen) definiert ist. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr den Mindest-DSCR nicht eingehalten.
III. Nachtragsbericht
Es sind keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und sich auf die hier dargestellte Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken, eingetreten.
IV. Prognosebericht
Im Jahr 2021 werden in Europa prognosegemäß 3 neue Flusskreuzfahrtschiffe mit einer Kapazität von ca. 1.000 Betten abgeliefert, so dass eine Gesamtbettenanzahl von 60.100 Ende 2021 erreicht wird, im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Erhöhung der Bettenkapazität um rd. 4 %.5
5 Vgl. Hader, A.; The River Cruise Fleet Handbook 2020/2021; Tabelle, S. 1-14
Das Jahr 2021 war in den ersten Monaten noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und die daraus resultierenden strikten Beschränkungen geprägt. Erfreulicherweise mehren sich nun während der Frühlingsmonate die positiven Signale, dass ein Saisonstart bald erfolgen kann. Nicht zuletzt steht der Impffortschritt in den USA sowie nun auch in der EU dafür, dass die politischen Statements zur Pandemielage wie auch die der Branchenteilnehmer Optimismus und begründete Zuversicht verbreiten. Darüber hinaus plant der Veranstalter der MS „Moldau“ mit einem Saisonstart in der ersten August-Hälfte. Aus diesem Grund kalkulieren wir mit vertragsgemäßen Einnahmen ab August 2021.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft hängt im Wesentlichen von deren Einnahmen aus dem Beförderungsvertrag sowie den Ausgaben aus dem Management- und Bewirtschaftungsvertrag ab. Aufgrund des bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossenen Beförderungsvertrages verfügt die Gesellschaft mittelfristig über eine vertraglich gesicherte Beschäftigung und damit über regelmäßige Einnahmen.
Bis zum 31.07.2021 wird mit den sehr niedrigen Einnahmen, hervorgerufen durch die Vertragsklausel „Höhere Gewalt“, auf die sich der Beförderungsvertragsnehmer weiterhin beruft, kalkuliert. Hieraus ergibt sich nach heutiger Einschätzung zum Jahresende für die Eigentumsgesellschaft eine Unterdeckung i. H. v. ca. TEUR 240 und zwar nach einer Inanspruchnahme des zur Verfügung stehenden Kontokorrentrahmens i. H. v. TEUR 250 und der weiteren Stundung der Gruppengebühren der HAMBURGISCHE SEEHANDLUNG. Um die Unterdeckung zum 31.12.2021 aufzuheben, die ab einem Saisonstart zum 01.08.2021 entstehen wird, werden derzeit mehrere Optionen (Tilgungsstundung, Erhöhung des Kontokorrentrahmens, zusätzliche Zwischenfinanzierung) geprüft.
Die Unternehmensplanung zeigt, dass die Gesellschaft insgesamt im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich ein negatives handelsrechtliches Jahresergebnis erzielen wird.
V. Chancen- und Risikobericht
Gegenüber dem Lagebericht über das Geschäftsjahr 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 hat sich eine wesentliche Veränderung der Chancen- und Risikosituation der Gesellschaft ergeben.
1. Chancenbericht
Gesamtwirtschaftliche Chancen
Eine nach der Corona-Pandemie erstarkte Nachfrage nach Reisen auf europäischen Flüssen durch US-amerikanische Passagiere sowie bessere gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in den USA bzw. weiteren Heimatländern der Gäste von Flusskreuzfahrtschiffen können sich positiv auf die Nachfrage nach Urlaubsreisen und somit nach Flusskreuzfahrtschiffen auswirken. Auch wird von Marktteilnehmern mit einem signifikanten Nachholeffekt der Reisebuchungen gerechnet, der die zweite Jahreshälfte 2021 sowie das Jahr 2022 im Wesentlichen positiv darstellen lassen könnte.
Ertragsorientierte Chancen
Die Chance der Gesellschaft besteht darin, das Schiff nach Ablauf der derzeitigen Beschäftigung zu attraktiven Konditionen weiter zu beschäftigen bzw. zu einem attraktiven Preis zu verkaufen. Aufgrund seiner 4-Sterne-Plus Kategorisierung und der modernen Ausstattung wird es den Ansprüchen der US-amerikanischen Schiffsgäste gerecht. Im Ergebnis soll durchgängig eine hohe Auslastung des Schiffes erzielt werden, was das Schiff für potentielle Käufer bzw. Beförderungsnehmer / Charterer attraktiv macht. Durch einen aufstrebenden Markttrend, der im Laufe der zweiten Jahreshälfte erwartet wird, nimmt damit einhergehend auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass die Beschäftigungsraten und die Schiffswerte in den kommenden Jahren ansteigen werden.
Chancen durch vielfältige Konzepte
Der Altersdurchschnitt von Flusskreuzfahrtpassagieren liegt bei über 50 Jahren. Diese Altersklasse wird oft als „Best Ager“ betitelt. Ihr wird eine hohe Kaufkraft nachgesagt und entspricht in etwa der Einstiegszielgruppe für Kreuzfahrten.
Folglich ist davon auszugehen, dass bei ansonsten konstanten Rahmenbedingungen allein aufgrund der demographischen Veränderungen die Passagierzahl der Flusskreuzfahrtschiffe wachsen wird. Die Zielgruppe der Generation „50plus“ wächst nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Absatzmärkten wie zum Beispiel den USA, wie die Bevölkerungspyramiden des US Census Bureau zeigen.
Hinzu kommen Bemühungen einiger Reiseanbieter, Flusskreuzfahrtreisen vermehrt für Familien und für jüngere Leute attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören beispielsweise explizite Schiffsreisen für Passagiere zwischen 21 und 45 Jahren, Reisen mit Koch- oder Yogakursen oder eine Kinderbetreuung an Bord.
Chancen durch die Einsatzmöglichkeiten des Schiffes
Flusskreuzfahrtschiffe können viele Jahre eingesetzt werden, teilweise bis zu 40 Jahre. Wird das Schiff – durch regelmäßige Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten – in einem guten Zustand erhalten, bietet sich hierdurch für die Gesellschaft die Chance, über Jahrzehnte Erträge aus Chartereinnahmen zu erzielen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Schiff später in Segmenten unterhalb der 4-Sterne-Plus Kategorie oder als Hotelschiff einzusetzen.
Des Weiteren werden Flusskreuzfahrtschiffe auf allen großen Wasserstraßen Nordeuropas eingesetzt. Seit der Eröffnung des Rhein-Main-Donau-Kanals im Jahr 1992 ist eine Durchquerung Europas von Rotterdam bis ins Schwarze Meer per Schiff möglich. Aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten wie Tiefe, Breite und Verlauf der Flüsse sowie bauliche Begrenzungen wie Brücken und Schleusen in Kombination mit einschlägigen Bau- und Zulassungsvorschriften sind optimale Schiffsdimensionen für Fahrten auf europäischen Binnengewässern von Vorteil.
2. Risikobericht
Bestandsgefährdende Tatsachen
Durch die weltweit auftretende Corona-Pandemie besteht das Risiko für die Gesellschaft, signifikant geringere Umsätze zu erzielen. Solange eine Reisewarnung – jede in irgendeiner Form veröffentlichte, an die Staatsangehörigen der USA und/oder Australiens gerichtete Warnung der Außenministerien der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder Australiens vor Reisen in mindestens eines der Länder, auf die sich das Kreuzfahrtprogramm bezieht – bzw. ein Verbot zur Durchführung der Reisen besteht, kann sich der Beförderungsnehmer auf höhere Gewalt berufen und auf dieser Grundlage die Zahlung des Beförderungsentgelts weiterhin aussetzen. Maßgeblich entscheidend für eine Wiederaufnahme des Betriebs sind die bestehenden Reisebeschränkungen für Staatsangehörige der USA. Es wird allerdings seitens der Geschäftsleitung davon ausgegangen, dass die Saison 2021 im Verlauf des zweiten Halbjahres beginnen kann. Sollte diese Annahme nicht zutreffen, müssen zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. Tilgungsstundungen getroffen werden, die es erlauben, die Zahlungsfähigkeit zunächst bis zum Ende des Jahres 2021 zu sichern. Mittelfristig besteht die Möglichkeit durch eine Umfinanzierung des Fremdkapitalanteils einen niedrigeren Kapitaldienst zu leisten, um so liquiditätsschonender agieren zu können.
Die beschriebenen Ereignisse deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die allerdings, abhängig von der Dauer der Corona-Einschränkungen, zeitlich begrenzt ist und im fortschreitenden Jahresverlauf weiter abnehmen sollte, da der Saisonstart absehbar ist.
Gesamtwirtschaftliche und politische Risiken
Eine negative gesamtwirtschaftliche und/oder politische Entwicklung in den Heimatländern der Gäste und/oder in den Reisezielländern kann zu einer sinkenden Nachfrage nach Urlaubsreisen führen. Im Extremfall kann eine Reisewarnung – jede in irgendeiner Form veröffentlichte, an die Staatsangehörigen der USA und/oder Australiens gerichtete Warnung der Außenministerien der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder Australiens vor Reisen in mindestens eines der Länder, auf die sich das Kreuzfahrtprogramm bezieht – zu einem kompletten Reiseausfall führen. Eine sinkende bzw. im Extremfall ausbleibende Nachfrage nach Reisen kann zu einer Reduktion bzw. einem Einnahmenausfall der Gesellschaft und/oder einer negativen wirtschaftlichen Lage bis zum Ausfall der Vertragspartner der Gesellschaft (TLB und / oder River Services) führen, so dass sie ihren vertraglichen Verpflichtungen, z.B. im Insolvenzfall, nicht nachkommen können.
Branchenspezifische Risiken
Die weitere Entwicklung der Gesellschaft hängt vor allem von der weiteren Entwicklung des Flusskreuzfahrtmarktes ab. Die Kreuzfahrtbranche gehört in der Touristik zu den wachstumsstarken Branchen, welche der hohen Marktnachfrage unter anderem durch einen weiteren Flottenausbau Rechnung trägt, wodurch ein Überangebot entstehen könnte. Dieses würde sich negativ auf die Konditionen einer Weiterbeschäftigung bzw. Veräußerung des Schiffes auswirken.
Ein weiteres branchenspezifisches Risiko besteht darin, dass eine weiterhin steigende Nachfrage nach Flusskreuzfahrtreisen – und der damit einhergehende Flottenausbau – zu einem Engpass an qualifiziertem Fachpersonal für Flusskreuzfahrtschiffe, insbesondere bei den Kapitänen, führen kann. Dieser Personalmangel könnte zu steigenden Personal- und Schiffsversicherungskosten führen.
Die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der behördlichen Genehmigungspraxis in der Flusskreuzfahrtbranche kann zu Mehrkosten bzw. einer Reduktion der Einnahmen der Gesellschaft führen. Im Extremfall kann die Gesellschaft ihren Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag nicht nachkommen, was eine Vertragskündigung durch den Beförderungsnehmer und dem damit einhergehenden Einnahmenausfall zur Folge hätte.
Ertragsorientierte Risiken
Durch den durch die Gesellschaft abgeschlossenen Beförderungsvertrag bzw. anschließenden avisierten Bareboatchartervertrag sowie den Management- und Bewirtschaftungsvertrag sind die Einnahmen der Gesellschaft aus der Erbringung von Beförderungsleistungen mindestens bis zum Ende des Jahres 2023 vertraglich gesichert.
Allerdings kann höhere Gewalt, wie z.B. Hoch- und Niedrigwasser, Streiks der Schleusenwärter oder Schleusenausfälle zu Anpassungen der ursprünglich vereinbarten Reisepläne und damit Zusatzkosten und/oder Einnahmeausfällen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, das es durch den Betrieb des Schiffes zu Schäden am Schiff selbst, zum Nachteil für Passagiere oder der Umwelt kommt. Im Falle, dass diese Schäden nicht versichert oder versicherbar sind bzw. die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, besteht das Risiko, dass diese Schäden die Ertragssituation der Gesellschaft negativ beeinflussen. Weiterhin ist es nicht auszuschließen, dass die Schiffsbetriebskosten, z.B. für Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten, die budgetierten Kosten übersteigen und an den Beförderungsnehmer nicht weiterbelastet werden können, was sich auf die Ertragssituation der Gesellschaft negativ auswirkt.
Zinsänderungsrisiko und Liquiditätsrisiko
Der Zinssatz des Schiffshypothekendarlehens ist bis zum 31. Januar 2023 gebunden, so dass zumindest mittelfristig kein Zinsänderungsrisiko besteht.
Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass die Gesellschaft den gegenwärtigen oder künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig bzw. zeitgerecht nachkommen kann. So ist bspw. im Falle, dass die Gesellschaft – als Kreditnehmer des Schiffshypothekendarlehens – mit einer Monatsrate länger als zehn Bankarbeitstage im Rückstand bleibt, vereinbart, dass die finanzierende Bank den Darlehensvertrag fristlos kündigen kann. Die finanzierende Bank kann den Darlehensvertrag darüber hinaus aus einem wichtigen Grund oder im Falle, dass der Schuldendeckungskoeffizient (DSCR) unter einen Wert von 1,2 sinkt und über einen Zeitraum von einem Jahr unter diesem Wert verbleibt, fristlos kündigen. Eine solche Kündigung hätte sowohl eine Liquiditätsbelastung der Gesellschaft durch eine Vorfälligkeitsentschädigung als auch das Risiko einer zu schlechteren Kondition möglichen bzw. im Extremfall einer nicht möglichen Refinanzierung und einer damit einhergehenden erzwungenen Schiffsveräußerung zu einem eventuell nicht günstigen Zeitpunkt zur Folge.
Der Schuldendeckungskoeffizient fiel im Berichtszeitrum Mai 2019 bis April 2020 erstmals unter einen Wert von 1,2 auf Grund der geringeren Einnahmen der Gesellschaft. Voraussichtlich liegt der Wert im kommenden Berichtszeitraum ebenfalls unter 1,2, weshalb die finanzierende Bank den bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen. Bisher liegt kein Hinweis vor, der auf eine Kündigung der Bank hinweist. Mittelfristig besteht die Möglichkeit durch eine Umfinanzierung des Fremdkapitalanteils einen niedrigeren Kapitaldienst zu leisten, um so liquiditätsschonender agieren zu können.
Die Liquiditätssituation der Gesellschaft kann darüber hinaus durch niedrigere Beförderungsentgelte / Chartererlösen nach Ablauf der Beschäftigung sowie künftige Schiffsbetriebskostensteigerungen gefährdet werden. Durch eine mögliche Anschlussbeschäftigung in Form eines Bareboatchartervertrages würden sich Betriebsrisiken erheblich reduzieren, insbesondere Risiken durch die Repair & Maintenance-Kosten. Aufgrund des Bareboatcharterkonstruktes ist dann der Charterer für diese Kosten verantwortlich.
VI. Angaben nach § 24 Vermögensanlagengesetz
Im Berichtsjahr 2020 wurden Auszahlungen (Entnahmen) auf das Kommanditkapital an die beiden Gründungskommanditisten (HT Hamburgische Treuhandlung GmbH & Co. KG und Hamburgische Seehandlung Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen mbH & Co. KG) der MS „Moldau“ GmbH & Co. KG, i.H.v. insgesamt EUR 1.353,37 geleistet. Daneben wurde 2020 an die Treuhandlung eine feste Vergütung i.H.v. EUR 57.656,04 gestundet.
Die Mitglieder des Beirats erhielten im Geschäftsjahr 2020 für Ihre Tätigkeit eine feste Vergütung i.H.v. insgesamt EUR 5.943,43. Als Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung an die persönlich haftende Gesellschafterin wurden im Berichtsjahr EUR 22.996,51 als feste Vergütung gezahlt.
VII. Gesamtaussage
Die Gesellschaft hat Vertragspartner, mit denen bereits eine langjährige Zusammenarbeit besteht.
Zur Vermeidung eines Liquiditätsrisikos wird regelmäßig eine Liquiditätsvorschau erstellt, die einen Überblick über die Liquiditätslage der Gesellschaft und die Einhaltung des Mindestschuldendienstdeckungskoeffizienten vermittelt. Weitere Risiken werden von der Geschäftsführung überwacht, so dass die Maßnahmen zur Schadensvermeidung bzw. Reduzierung rechtzeitig eingeleitet werden können.
Zusammenfassend geht die Geschäftsführung davon aus, dass für 2021 kein Cash-flow erwirtschaftet werden kann, aus dem fällig werdende Verbindlichkeiten vollständig bedient werden können. Diese werden aus vorhandener Liquidität der Vorjahre, der Kontokorrentlinie sowie einer möglichen Überbrückungsfinanzierung bedient.
Hamburg, den 14. Juni 2021
MS „Moldau“ GmbH & Co. KG
Helge Janßen, Geschäftsführer
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die MS „Moldau“ GmbH & Co. KG, Hamburg,
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der MS „Moldau“ GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MS „Moldau“ GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben im Risikobericht des Lageberichts im Abschnitt „Bestandsgefährdende Tatsachen“, in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich der Charterer aufgrund der Coronakrisen-bedingten Reisewarnungen auf höhere Gewalt beruft und auf dieser Grundlage die Zahlung der Charterraten ausgesetzt hat. Die beschriebenen Ereignisse deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die abhängig von der Dauer der Corona-bedingten Einschränkungen des Geschäftsbetriebs bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne von § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen, da sich die Liquidität der Gesellschaft kontinuierlich verringert und das Unternehmen möglicherweise zukünftig nicht in der Lage sein könnte, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Versicherungen nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und § 289 Abs. 1 HGB i.V.m. § 23 f. VermAnG, die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄßEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der MS „Moldau“ GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Hamburg, 14. Juni 2021
CERTIS GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Dierk Hanfland, Wirtschaftsprüfer
gez. Martina Heinsen, Wirtschaftsprüferin
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, 14. Juni 2021
MS „Moldau“ GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
Helge Janßen
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