In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9364 eingetragenen 1. Seed Capital OWL GmbH, Nerzweg 6, 33803 Steinhagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Zander, Clever Str. 73 c, 33829 Borgholzhausen und Frau Kerstin Ludewig ist am 03.08.2017, um 18:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 609/17
Amtsgericht Bielefeld, 03.08.2017
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