Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Der Kläger, Sohn der ermordeten Mutter, strebt diese Entschädigung gegen den Mörder an, der zugleich der Stiefvater des Klägers ist. Nach Ansicht des OLG hat die Klage in dieser Höhe Aussicht auf Erfolg.
Hintergrund des Falls
Die Mutter des Klägers wurde 2023 von ihrem Ehemann, dem Beklagten, erschossen. Dieser wurde vom Landgericht Gießen wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Kläger ist gleichzeitig Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners, der der Sohn der Ermordeten ist. Als Insolvenzverwalter klagt er auf Zahlung eines sogenannten Hinterbliebenengeldes in Höhe von 10.000 Euro.
Zuvor hatte das Landgericht Gießen die Klage des Klägers abgewiesen. Es argumentierte, dass der Kläger keinen Anspruch auf Geldentschädigung aufgrund eines sogenannten „Schockschadens“ habe, da keine ausreichenden Nachweise für eine krankheitswertige Gesundheitsbeeinträchtigung durch die Tat vorgelegt worden seien.
Das OLG Frankfurt am Main gewährte nun jedoch Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren, da es die Forderung nach einem Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro als schlüssig und erfolgversprechend ansieht.
Rechtlicher Anspruch auf Hinterbliebenengeld
Nach § 844 Abs. 3 BGB hat ein Hinterbliebener, der in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten stand, Anspruch auf eine angemessene Geldentschädigung für das durch die Tötung verursachte seelische Leid. Ein solches Näheverhältnis wird zwischen Eltern und Kindern gesetzlich vermutet, solange der Schädiger dies nicht widerlegen kann.
Das OLG stellte fest, dass im vorliegenden Fall ein solches Näheverhältnis zwischen der Mutter und ihrem Sohn, dem Kläger, bestanden habe. Der Beklagte konnte diese gesetzliche Vermutung nicht entkräften.
Bemessung des Hinterbliebenengeldes
Das Hinterbliebenengeld dient dazu, die seelischen Beeinträchtigungen auszugleichen, die durch den Verlust eines geliebten Menschen entstehen. Gleichzeitig soll es auch eine gewisse Genugtuung für die Hinterbliebenen bieten.
Das OLG begründete die Höhe des Betrags von 10.000 Euro unter anderem damit, dass diese Summe als Orientierungshilfe in der Gesetzesbegründung anerkannt ist. Maßgeblich für die Bemessung sind die Intensität und Dauer des seelischen Leids sowie der Grad des Verschuldens des Schädigers.
Nach Auffassung des Gerichts sei der Betrag angesichts der Leidenssituation des Klägers und des hohen Verschuldensgrades des Beklagten angemessen. Dabei komme der Komponente des seelischen Leides mehr Gewicht zu als der Funktion der Genugtuung.
Zusammenfassung des Beschlusses
Das OLG Frankfurt hat im Wege des Beschlusses die Gewährung von Prozesskostenhilfe angeordnet, um dem Kläger eine gerichtliche Durchsetzung seines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld zu ermöglichen. Die Erfolgsaussichten für einen Betrag von 10.000 Euro wurden als ausreichend beurteilt.
Erläuterungen zu § 844 Abs. 3 BGB
Nach deutschem Recht kann ein Hinterbliebener für das ihm durch den Tod eines nahestehenden Menschen zugefügte seelische Leid eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn er sich in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Verstorbenen befand. Ein solches Verhältnis wird für Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder des Getöteten gesetzlich vermutet.
Gerichtsentscheidungen:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.11.2024, Az.: 3 U 103/24
(vorausgehend Landgericht Gießen, Urteil vom 30.9.2024, Az.: 2 O 241/23)
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