Der 10. April 2019 war ein schwarzer Tag für die Rechtsschutzversicherten. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen IV ZR 59/18 )verkündete in seiner Weisheit, dass die Klausel in der Rechtsschutzversicherung in Ordnung sei:
„Kapitalanlagegeschäfte aller Art und deren Finanzierung“ sind vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (AGB) führten also einen Ausschluss für Streitigkeiten, die „Kapitalanlagegeschäfte aller Art und deren Finanzierung“ betreffen (siehe Paragraph 3 Absatz 2 der AGBs mit Stand 2015) ein. Das Gericht ordnete an, dass diese Klausel nicht nur für „Graumarktprodukte“, Bankenstreitigkeiten sondern auch für Auseinandersetzungen für Lebensversicherungen gelten solle.
Bürger faktisch schutzlos
An dem Tag knallten überall in der Finanzindustrie die Korken, weil damit Klagewellen von geprellten Versicherungsnehmern, Bankkunden oder Geschädigten aus dem „Graumarktbereich“ faktisch beendet waren.
Gefährlich für Unternehmen, die auf Geldsäcken sitzen, sind nicht die einzelnen Geschädigten, die auf eigenes Risiko gelegentlich klagen, sondern Klagewellen, so wie die Rückabwicklungsbegehren von Kunden von Lebensversicherungen.
Die Rechtsschutzversicherungen haben sich elegant dieser Rechtsstreitigkeiten entledigt.
Was tun?
Heute erhält ein Kläger nur noch Kostenschutz, der finanziell nicht in der Lage ist, einen Prozess zu führen. Dass betrifft Vermögenslose mit geringem Einkommen. Diese staatliche Prozesskostenhilfe lässt also weite Teile der Bevölkerung im Regen stehen. Die Prozesskostenfinanzierung in Deutschland ist unterentwickelt und hilft also auch nicht weiter.
Die hohen Prozesskosten von Seiten des Staates und die Anwaltsgebühren, die vor kurzem erhöht wurden, stellen weitere Hürden dar. Warum jedermann vor dem Verwaltungsgericht klagen darf, die Gerichtsgebühren niedrig sind und man keinen Anwalt braucht, weil die Regeln überschaubar sind, versteht keiner.
Wer Schadenersatz will von der Finanzindustrie der muss zum Landgericht laufen: eine uralte Zivilprozessordnung und hohe Kosten, Anwaltszwang und Bürokratie verhindern so Gerechtigkeit.
Urteil des Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit der Ausschlussklausel
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