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1020 Anleger klagen in Österreich gegen die MIG Fondsgruppe

Anemone123 (CC0), Pixabay
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Wir hatten ja genau darüber in den letzten Wochen mehrfach berichtet. In Österreich hat der Prozessfinanzierer Advofin wohl nun über 1.00O Anleger eingesammelt, die raus aus den MIG Fonds wollen, aber vor allem ihr Geld wieder haben wollen. Jenes Geld, was sie eigentlich dachten, gut angelegt zu haben. Mittlerweile ist da so mancher Anleger zu einer anderen Bewertung gekommen.

So hatte das Unternehmen advofin um Anleger geworben auf seiner Internetseite:

Die MIG (Made in Germany) Fonds sind seit 2006 von der HMW-Gruppe platzierte geschlossene Fondskonstrukte, welche in Startup-Unternehmen im Technologiesektor investieren.

Aktuell sind die 15 Fonds in 22 Unternehmen investiert – 90 % dieser Unternehmen weisen einen Bilanzverlust aus.

Den Anlegern wurden dabei exorbitante Renditen und eine rasche Rückführung des einbezahlten Kapitals versprochen.

Bis heute hat keiner der 15 MIG-Fonds (trotz der teilweise sehr langen Laufzeit) auch nur das einbezahlte Kapital erwirtschaftet und an die Investoren ausbezahlt. 

Vielmehr werden den Kunden hohe Abschlusskosten von bis zu 25 % verrechnet und auch bei erfolgreichen Exits (Unternehmensverkäufen) wird nochmals eine Gebühr von mind. 20 % des Verkaufspreises verrechnet. Mit diesen Rahmenbedingungen ist es für die Kunden kaum möglich, das investierte Kapital zurückzuerhalten.

Zitat Ende

Auch in Deutschland kommen immer mehr investierte Anleger zu dem Ergebnis, lass uns raus aus diesem Investment gehen und unser Geld woanders anlegen. Kann man es ihnen verdenken? Nein, ganz uns gar nicht, denn richtiges Geld ohne viel Risiko verdient mit den Fonds eigentlich nur die HMW Innovations AG von Dr. Matthias Hallweger. Seine Dienstleistungen für die Fonds können so lange bezahlt werden, wie genügend Geld in die Fonds einbezahlt wird.

1 Komment

  • Prospekthaftungssnsprüche eignen sich sehr gut für Sammelklagen, weil hier der Sachverhalt klar ist und sich nur juristische Fragen stellen. Bei einer Haftung aufgrund falscher Beratung gegen Vermittler muss die Beratungssituation jedes Mal vor Gericht mühsam geklärt werden. Eine Prospekthaftung kann sich aber auch gegen den Vermittler wenden, falls ein Prospekt Fehler enthält.

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