Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
11. Bekanntmachung
über die Genehmigung von Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln
auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
(BVL 22/02/04)
Auf Grund des § 17 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Das in der Anlage genannte Pflanzenschutzmittel ist mit den aufgeführten Maßgaben gemäß § 17 Absatz 2 PflSchG für die Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt worden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die 10. Bekanntmachung (BVL 20/02/04) über die Genehmigung von Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind vom 14. April 2020 (BAnz AT 26.05.2020 B5).
Braunschweig, den 19. Januar 2022
Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
− Dienstsitz Braunschweig –
Im Auftrag
Dr. M. Streloke
Teil 1 − Genehmigungen
Bezeichnung des Mittels |
Anwendungs- nummer |
Schad- organismus/ Zweck- bestimmung |
Kultur/Objekt | Anwendungs- bereich |
Anwendungs- technik |
Zusätzliche Anwendungsbestimmungen |
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Schädlingsfrei Careo Konzentrat | 005686-00/001-001 | Saugende Insekten (ausgenommen: Thripse) | Zierpflanzen | Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens |
Spritzen, mit handgeführter Rücken- oder Motorkarrenspritze |
Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelags ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. Die Öffentlichkeit ist in Die behandelten Flächen Die Anwendung auf den |
Schädlingsfrei Careo Konzentrat | 005686-00/01-002 | Beißende Insekten | Zierpflanzen | Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens |
Spritzen, mit handgeführter Rücken- oder Motorkarrenspritze |
Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelags ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. Die Öffentlichkeit ist in Die behandelten Flächen Die Anwendung auf den |
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