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11. Bekanntmachung über die Genehmigung von Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (BVL 22/02/04)

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Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

11. Bekanntmachung
über die Genehmigung von Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln
auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
(BVL 22/​02/​04)

Vom 19. Januar 2022

Auf Grund des § 17 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

§ 1

Das in der Anlage genannte Pflanzenschutzmittel ist mit den aufgeführten Maß­gaben gemäß § 17 Absatz 2 PflSchG für die Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt worden.

§ 2

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die 10. Bekanntmachung (BVL 20/​02/​04) über die Genehmigung von Anwendungen von Pflanzenschutz­mitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind vom 14. April 2020 (BAnz AT 26.05.2020 B5).

Braunschweig, den 19. Januar 2022

Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
− Dienstsitz Braunschweig –

Im Auftrag
Dr. M. Streloke

Anlage

Teil 1 − Genehmigungen

Bezeichnung
des Mittels
Anwendungs-
nummer
Schad-
organismus/​
Zweck-
bestimmung
Kultur/​Objekt Anwendungs-
bereich
Anwendungs-
technik
Zusätzliche
Anwendungsbestimmungen
Schädlingsfrei Careo Konzentrat 005686-00/​001-001 Saugende Insekten (ausge­nommen: Thripse) Zierpflanzen Freiland, Flächen,
die für die Allge­meinheit bestimmt
sind: Friedhöfe,
Straßenbegleit­grün, Flächen in
unmittelbarer Nähe
von Einrichtungen
des Gesundheits­wesens
Spritzen, mit
handgeführter
Rücken- oder
Motorkarren­spritze
Während der Behandlung
und bis zum Abtrocknen
des Spritzbelags ist sicher­zustellen, dass sich keine
unbeteiligten Personen
unmittelbar neben oder
auf der zu behandelnden
Fläche aufhalten.

Die Öffentlichkeit ist in
geeigneter Weise (z. B.
durch das Aufstellen
von Warnschildern
vor Ort während und
bis mindestens 48 h
nach der Anwendung)
über den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln zu informieren.

Die behandelten Flächen
sind für 48 h mit geeigneten
Maßnahmen abzusperren.

Die Anwendung auf den
Flächen, die für die
Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächen­leistung von 500 m2/​d.

Schädlingsfrei Careo Konzentrat 005686-00/​01-002 Beißende Insekten Zierpflanzen Freiland, Flächen,
die für die Allge­meinheit bestimmt
sind: Friedhöfe,
Straßenbegleit­grün, Flächen in
unmittelbarer Nähe
von Einrichtungen
des Gesundheits­wesens
Spritzen, mit
handgeführter
Rücken- oder
Motorkarrenspritze
Während der Behandlung
und bis zum Abtrocknen
des Spritzbelags ist sicher­zustellen, dass sich keine
unbeteiligten Personen
unmittelbar neben oder
auf der zu behandelnden
Fläche aufhalten.

Die Öffentlichkeit ist in
geeigneter Weise (z. B.
durch das Aufstellen
von Warnschildern
vor Ort während und
bis mindestens 48 h
nach der Anwendung)
über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.

Die behandelten Flächen
sind für 48 h mit geeigneten
Maßnahmen abzusperren.

Die Anwendung auf den
Flächen, die für die
Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächen­leistung von 500 m2/​d.

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