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11 Champions AG Pleite und wieder schauen Anleger in die Röhre

Schmidsi (CC0), Pixabay
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Am 12.12.2024 hat das Amtsgericht Rostock im Verfahren 60 IN 11/24 erste Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzantrags der 11 CHAMPIONS AG angeordnet. Ziel dieser Schritte ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Hintergrund: 11 CHAMPIONS AG

  • Sitz der Gesellschaft: Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock
  • Vertreten durch: Vorstandsmitglied Kathleen Daudert
  • Registergericht: Amtsgericht Rostock, HRB 11320

Die 11 CHAMPIONS AG, bekannt als Anbieter im Bereich digitaler Sport- und Freizeitangebote, hat beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Dies deutet auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens hin, die diesen Schritt notwendig gemacht haben.

Anordnung durch das Amtsgericht Rostock

Das Amtsgericht hat folgende Sicherungsmaßnahmen erlassen, um eine Verschlechterung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern:

1. Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wie die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt aus Rostock bestellt.
    • Adresse: Rungestraße 17, 18055 Rostock
    • Telefon: 0381 3756900
    • E-Mail: [Bitte ergänzen]
  • Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Er prüft insbesondere, ob das Vermögen der 11 CHAMPIONS AG ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 InsO).
  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft auch Außenstände und Bankkonten des Unternehmens.

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat umfassende Befugnisse erhalten, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren. Zu seinen Aufgaben gehören:

  1. Verwaltung der Bankkonten:
    Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin unterliegen ausschließlich seiner Verfügungsgewalt. Er ist befugt, Gelder einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen, um die Insolvenzmasse zu verwalten.
  2. Nachforschungen in den Geschäftsräumen:
    Der Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume der 11 CHAMPIONS AG betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen und diese bei Bedarf einziehen.
  3. Kommunikation mit Gläubigern und Drittschuldnern:
    Gläubiger und Drittschuldner wurden angewiesen, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
  4. Prüfung der Zahlungsfähigkeit:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob die Masse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung oder Liquidation des Unternehmens sinnvoll ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien, darunter die Schuldnerin und Gläubiger, können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen:

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO).
  • Einreichung: Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist unzulässig.

Mögliche Szenarien und Bedeutung für Gläubiger

1. Mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Sollte das Vermögen der 11 CHAMPIONS AG die Verfahrenskosten decken, wird das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet. Dies bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen anmelden können und eine Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens getroffen wird (Sanierung, Verkauf oder Liquidation).

2. Einstellung des Verfahrens

Falls das Vermögen nicht ausreicht, könnte das Verfahren mangels Masse eingestellt werden. In diesem Fall erhalten Gläubiger voraussichtlich keine Befriedigung ihrer Forderungen.

3. Folgen für Mitarbeiter und Geschäftspartner

  • Mitarbeiter des Unternehmens könnten von Lohn- und Gehaltsausfällen betroffen sein.
  • Geschäftspartner müssen sich darauf einstellen, dass ausstehende Zahlungen möglicherweise nicht mehr geleistet werden.

Empfehlungen für Gläubiger

  1. Forderungen vorbereiten:
    Gläubiger sollten ihre Ansprüche, einschließlich relevanter Nachweise wie Rechnungen und Verträge, dokumentieren, um diese im Falle der Verfahrenseröffnung anmelden zu können.
  2. Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen:
    Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um über den Stand des Verfahrens informiert zu bleiben.
  3. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen:
    Eine juristische Beratung kann helfen, Ansprüche rechtssicher geltend zu machen und mögliche Verluste zu minimieren.

Fazit

Die 11 CHAMPIONS AG befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage, die zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens führte. Die ersten Maßnahmen des Amtsgerichts Rostock zeigen, dass die Sicherung der Insolvenzmasse und die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens höchste Priorität haben.

Für Gläubiger ist es entscheidend, die Entwicklungen im Verfahren aufmerksam zu verfolgen und ihre Rechte wahrzunehmen. Ob das Verfahren zur Sanierung des Unternehmens oder zur Liquidation führt, bleibt abzuwarten.

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