Statistisch gesehen wird jeder vierte Berufstätige lange vor dem normalen Altersrentenbeginn erwerbsgemindert und muss aus dem Berufsleben ausscheiden. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für so einen Fall allenfalls einen „Notnagel“.
Private Vorsorge ist notwendig, ganz besonders wichtig für junge Menschen – der Verlust der Arbeitskraft ist ein Existenz bedrohendes Risiko, dass alle weitere Lebensplanung zunichte machen kann.
Von vielen Versicherungsvermittlern wird die Berufsunfähigkeitsrente sehr gerne in Kombination einer sogenannten „Rürup-Rente“ angeboten. Noch schlimmer ist der Umstand, dass bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen in solche Verträge umgewandelt werden. Das Argument, das wir alle gerne hören heißt: „Steuern sparen“. Regelmäßig werden dem Versicherungsberater Georg Pitzl derartige Verträge zur Prüfung vorgelegt.
Der Hintergrund ist das im Jahre 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz. Dort wird geregelt, dass im Jahr 2010 70% des Beitrages als Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Sparvertrag („Rürup-Rente“) gekoppelt wird.
Georg Pitzl, Versicherungsberater in Bobingen bei Augsburg, warnt vor solchen Verträgen und sagt dazu: „Die meisten Vermittler erwähnen nicht, dass die Rente im Fall einer Berufsunfähigkeit deutlich höher besteuert wird. Der Vorteil schlägt sehr schnell in einen finanziellen Nachteil um.“
Herr Pitzl nennt folgende konkrete Zahlen: „Bei einem Jahresbeitrag von ca. 550 € für die BU-Versicherung kann ein Durchschnittsverdiener ca. 130 € pro Jahr durch die Steuerersparnis refinanzieren. Nach 15 Jahren hat er inkl. 4 % Zinsen ca. 3.400 € an Steuern gespart.“ Das klingt doch wunderbar! Oder?
Wer „A“ sagt muss aber auch „B“ sagen: „Tritt nun der Versicherungsfall ein, muss der Kunde rund 115 € pro Monat an Steuern bezahlen. Für die Restlaufzeit der Rente sind das mehr als 20.000 €. Mit einfachen Worten: Vorteil 3.400 €; Nachteil 20.000 €, erläutert Georg Pitzl.
Georg Pitzl empfiehlt: „Trennen Sie Versichern vom Sparen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und nimmt Ihnen jede Möglichkeit auf veränderte Lebenssituationen flexibel zu reagieren.“
Versicherungsberater dürfen in keinerlei Abhängigkeit zur Versicherungswirtschaft stehen und insbesondere keine Provisionen oder sonstige Vergütungen von Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler annehmen. Eine Missachtung dieser Grundpflichten würde zum Entzug der Berufserlaubnis führen. Diese Unabhängigkeit garantiert, dass ausschließlich im Interesse des Kunden gearbeitet wird. Im Unterschied zu allen anderen Versicherungsexperten (Versicherungsangestellte, Versicherungsagenten, Versicherungsmakler) ist jegliche Bindung zur Versicherungswirtschaft untersagt.
Quelle: Bundesverband der Versicherungsberater
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