Trotz zahlreicher Warnung der Verbraucherzentrale vor dubiosen Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten fallen immer wieder, insbesondere ältere Menschen auf die Verlockungen dubioser Anbieter herein.So buchte Frau H. bei dem Reiseveranstalter PL & S. BV aus NL-9672 BN Winschoten eine vier Tage Reise nach Friesland. Die Reise fand nicht statt und der angezahlte Betrag in Höhe von 150 Euro wurde nicht erstattet. Frau B. widerrief Ihre gebuchte Reise bei dem Reiseveranstalter Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd aus NL-1180 MA Amstelveen, die geleistete Anzahlung in Höhe von 40 Euro an eine Reise Plus UG mit Postfach in Bremen und 156 Euro an eine Möven Touristik AG aus CH-5274 Mettau für Beratungs- und Servicegebühren wurde nicht zurückerstattet. Ähnlich erging es Frau S. die gebuchte Reise bei dem Reiseveranstalter A:A:A:Isabella Vertriebs GmbH mit Postfach in Berlin, welcher die Reise mangels Teilnehmerzahl absagte und das Geleistete in Höhe von 188 Euro einbehielt. Auch Frau W. hat solche negativen Erfahrungen mit der BHW-Reisen-Hotelvermittlung und Reiseorganisation aus Turnow gemacht.
Diese Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Der Rat von Verbraucherschützer Joachim Geburtig:
Lassen Sie sich nicht von reißerischen Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen blenden! Unterschreiben Sie nicht spontan einen Vertrag auf einer Verkaufsveranstaltung! Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch wenn Sie doch übereilt einen Vertrag abgeschlossen haben! Leisten Sie keine Anzahlung ohne einen Reiseveranstalter. Stellt der Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein aus, besteht auf Seiten des Kunden keine Pflicht zur Vorkasse! Beim Verdacht auf eine Straftat sollten Sie Strafanzeige erstatten. Weitere Informationen erhalten Sie in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.
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