Und wer bezahlt die Verluste wieder einmal? Natürlich die Anleger. In der Bilanz heißt es dazu:
Die Gesellschaft ist am 31. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 8.752 bilanziell überschuldet. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO) ist nicht gegeben, weil die finanzierenden Banken eine insolvenzreiche Liquidation unter Inkaufnahme von Verzichtsbeträgen in Aussicht gestellt haben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass das MS „Buxtehude“ bis zu einem geordnetem Verkauf weiter betrieben wird.
Der Jahresabschluss der MS „Buxtehude“ Schifffahrts GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Währungsumrechnung für Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. Ist die Restlaufzeit größer als 12 Monate, finden daneben das Anschaffungskosten- und das Vorsichtsprinzip Anwendung. Ende
Natürlich „gewinnt die Bank auch hier wieder einmal“ im Vergleich zu den Anlegern.
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