Vor Gericht steht ein ehemaliger Versicherungsvermittler wegen Vorwurf des Betruges in insgesamt über 30 Fällen. Der Angeklagte selber weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Entschieden hat ein angeklagter ehemaliger Versicherungsvertreter am Donnerstag die Vorwürfe zurückgewiesen, Rentner im Landkreis Harz betrogen zu haben. In einer Erklärung seines Verteidigers kritisiert der Angeklagte die Staatsanwaltschaft seinerseits. Seiner Überzeugung nach habe diese nur Interesse an der „Abstrafung des vermeintlichen Großbetrügers, ohne den Sachverhalt wirklich aufklären zu wollen“ gehabt. Deshalb sei es überhaupt zu der Anklage gekommen.
Der ehemalige Versicherungsvermittler steht jedoch nicht alleine vor Gericht, sondern mitangeklagt ist ein Rechtsanwalt der ihm bei der Durchführung der Straftaten geholfen haben soll. Die Magdeburger Staatsanwaltschaft wirft beiden Angeklagten ihnen vor, Senioren dazu bewegt zu haben, Sterbegeldversicherungen, aber auch andere Kapitalanlagen aufzulösen, um diese in neue Kapitalanlagen zu überführen. Die Anklage listet über 30 Fälle auf. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft blieb es in 6 Fällen beim Versuch, in den übrigen soll es jedoch zur Auszahlung von Summen in Höhe bis zu 8 000 Euro gegeben haben. Die Kündigungen sollen zur Auszahlung auf das Konto des mitangeklagten Rechtsanwaltes geführt haben. Dieser wiederum habe dann nach Abzug seines Honorars die Gelder auf das Konto der Firma des ehemaligen Versicherungsvermittlers weitergeleitet. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft ist der Verbleib der der Gelder immer noch ungeklärt. Genau das weist der angeklagte Versicherungsvermittler vehement zurück. Es seien die mit den Senioren vereinbarten neuen Kapitalanlagen erfolgt, das Geld würde als „stille Beteiligung“ arbeiten. Man darf gespannt sein welche Belege die Angeklagten dafür dem Gericht im Prozess vorlegen werden.
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