In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 1C-Altbausanierungsgesellschaft mbH, Kirschallee 1, 04416 Markkleeberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Tresp – wurde am 19.12.2014 um 14.45 Uhr zur Sicherung der Insolenzmasse Dr. Oliver Hartig, Willy-Brandt-Straße 44/ I, 06110 Halle, Telefon geschäftlich 0345 47813 0, Telefax 0345 47813 18, Email geschäftlich hartig@hartig-insolvenzverwaltung.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Es wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ists berechtift, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und Kreditinstitute, einzuziehen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
403 IN 2611/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 22.12.2014
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