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1st RED AG -Bundesamt der Justiz

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 14. Januar 2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der 1st RED AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die 1st RED AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2013 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht.Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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