In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 2. BeJo Schifffahrtsgesellschaft mbH (Registergericht: AG Kiel HRB 16457 KI), Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch,
ist am 28.07.2015, 14:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 01.09.2015 bei der Insolvenzverwalterin in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen etc. anzumelden. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint (§ 5 Abs. 2 InsO). Sollte Beschlussfassung nach §§ 57, 66, 68, 100, 149 oder 160 InsO erforderlich sein, bedarf es der gesonderten Antragstellung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neumünster, Boostedter Str. 26, 24534 Neumünster, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO): Dienstag, 13. Oktober 2015.
Spätestens an diesem Tage muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an die Insolvenzverwalterin möglich.
Neumünster, 4. August 2015
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3. BeJo Schifffahrtsgesellschaft mbH (Registergericht: AG Kiel HRB 16850), Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch,
ist am 03.08.2015, 12:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 07.10.2015 bei der Insolvenzverwal-terin in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen etc. anzumelden. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint (§ 5 Abs. 2 InsO). Sollte Beschlussfassung nach §§ 57, 66, 68, 100, 149 oder 160 InsO erforderlich sein, bedarf es der gesonderten Antragstellung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neumünster, Boostedter Str. 26, 24534 Neumünster, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO): Mittwoch, 18. November 2015.
Spätestens an diesem Tage muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an die Insolvenzverwalterin möglich.
Neumünster, 4. August 2015
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