Der Bundeswahlleiter
2. Bekanntmachung
über die Berufung einer Listennachfolgerin
in das 9. Europäische Parlament
Gemäß § 77 Absatz 3 Satz 1 der Europawahlordnung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa der Fünften Verordnung zu Änderung der Europawahlordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4335) geändert worden ist, gebe ich bekannt:
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entschieden, dass das Mitglied des Europäischen Parlaments Sven Schulze – gewählt über die Liste für das Land Sachsen-Anhalt der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) – seine Mitgliedschaft im Europäischen Parlament gemäß § 22 Absatz 2 Nummer 12 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 4 des Europawahlgesetzes verloren habe.
Gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 des Europawahlgesetzes ist Herr Schulze mit Zustellung dieser Entscheidung am 29. September 2021 aus dem Europäischen Parlament ausgeschieden.
Gemäß § 24 Absatz 1 und 3 des Europawahlgesetzes ist, nachdem die nächstfolgende Bewerberin Kerstin Godenrath erklärt hat, dass sie auf die Nachfolge verzichte, als nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Liste für das Land Sachsen-Anhalt der CDU
Frau Karolin Braunsberger-Reinhold
von mir als gewählt festgestellt worden.
Nach § 21 Absatz 2 des Europawahlgesetzes hat Frau Braunsberger-Reinhold die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament am 7. Oktober 2021 erworben.
Wiesbaden, den 8. Oktober 2021
W/2000149100-WE4035
Der Bundeswahlleiter
In Vertretung
Heinz-Christoph Herbertz
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