Bei Resch Rechtsanwälte hat sich ein Anleger gemeldet, der 2004 bei der 2. RWB PrivateCapital PLUSsystem GmbH eine Beteiligung über 136.000,00 EUR als Einmalanlage erworben hat. Versprochen waren ihm regelmäßige Ausschüttungen und die Verdoppelung seines Geldeinsatzes. Im Frühjahr 2016 erfolgte die Abrechnung für den gekündigten Vertrag. Der Anleger ist schockiert, dass er unter Berücksichtigung seiner Entnahmen am Ende nur einen überschüssigen Betrag von 2.952,85 EUR erhält. Nichts mit Verdoppelung! Gut 2% in 10 Jahren.

2. RWB PrivateCapital PLUSsystem: Ausschüttung nur Rückzahlung eigenen Geldes
Zunächst schien ihm das auch alles sehr plausibel zu sein, weil es scheinbar nach Plan lief. Erst bei der Abrechnung hat er gemerkt, dass die Ausschüttungen nicht etwa ein erwirtschafteter Gewinn gewesen sind und er sein eingesetztes Kapital am Ende zurückerhält. Jetzt wird klar, er hat laufend über die ganze Zeit sein eigenes Geld zurückerhalten und am Ende eine Verzinsung von rund 0,2 % pro Jahr oben drauf.

2. RWB PrivateCapital PLUSsystem: Graues unter den schwarzen Schafen

Immerhin, so wird der Anlegeranwalt feststellen, hat er unterm Strich keinen wirklichen Schaden genommen. Das unterscheidet diesen RWB Fonds von vielen anderen Graumarktanbietern, wo es regelmäßig nichts mehr gibt. Hier sei beispielhaft an die SHB Fonds erinnert, die das Kapital ihrer Anleger vernichten oder an die V+ Fonds, die anlässlich der Vorlage der Jahresabschlüsse 2014 ihren Gesellschaftern offenbaren mussten, dass fast das gesamte Kapital verloren ist.

2. RWB PrivateCapital PLUSsystem: Was sind Sinn und Zweck der Beteiligung?
Das ist aber nur ein kleiner Trost. Ein Unternehmen muss sich immer an dem messen lassen, was es verspricht. Zweck der Beteiligung war die Verdoppelung des Kapitals. Sinn und Zweck der Beteiligung an der 2. RWB PrivateCapital PLUSsystem GmbH stehen infrage. Die Zahlen in der Abrechnung lassen nur eine Antwort zu. Es macht keinen Sinn – oder anders gesagt – es ist Unsinn, sich an der 2. RBW Capital Plussystem GmbH zu beteiligen. Der Zweck ist verfehlt!