Produkte, die nach den neuen Regeln der Europäischen Union deklariert sind, werden voraussichtlich erst Anfang 2015 in den Läden stehen.
Das sieht die Verordnung vor: Die 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen bei verpackten Lebensmitteln künftig in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Alle von der EU vorgeschriebenen Informationen sind gut lesbar zu platzieren. Angaben zu Nährwert und Kalorien in Nährwerttabellen haben bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Bei Lebensmittelimitaten wie „Analogkäse“ und „Klebefleisch“ muss der als Ersatz verwendete Stoff in der Nähe des Produktnamens stehen. Zutaten, die in Form von technisch hergestellten Nanomaterialien vorhanden sind, müssen mit dem Zusatz „Nano“ gekennzeichnet werden. Zudem sind bei Energy Drinks neue Warnhinweise Pflicht. Und auch bei der Bewerbung von Lebensmitteln im Internet gelten neue Vorgaben zur Information der Verbraucher.
>> Lebensmittelinformationsverordnung – Hintergrundinformation der Verbraucherzentrale (PDF, 2 MB)
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