Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Sie können sich dann dort freiwillig versichern. Außerdem erhalten sie nach Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.
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