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F.I.P. GarantieFo

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Anleger des F.I.P. GarantieFo haben Anfang Juni ein sonderbares Schreiben erhalten. Die Geschäftsführung erklärt, dass Forderungen der F.I.P. GarantieFo in Höhe von 800.000,00 EUR verjähren und damit verloren gehen. Anleger des F.I.P. GarantieFo sollen jetzt die Beitreibung dieser Forderungen dadurch finanzieren, dass sie ihre Einlageverpflichtung erfüllen. Wer das macht, bekommt seine Einlage in voller Höhe zurück, wenn durch die Erlöse aus diesen von der Verjährung bedrohten Forderungen eine Rückzahlung möglich ist. Höchst sonderbar und nicht wirklich seriös.

F.I.P. GarantieFo: Was für Außenstände sind das? Ausstehende Einlagen etwa?

Wie ist es möglich, dass 800.000,00 EUR Außenstände von der Verjährung betroffen sind? Warum lässt die Geschäftsführung das zu? Oder handelt es sich um ausstehende Einlagen, die von Anlegern ganz bewusst wegen der mehr als fragwürdigen Geschäftspolitik des F.I.P. GarantieFo nicht eingezahlt wurden? Dann sollen mit diesem unsittlichen Angebot die Anleger aufeinandergehetzt werden. Und ob die Einlage in voller Höhe zurückgezahlt wird, ist nach den Aussagen auch nicht garantiert. „Eine Rückzahlungsgarantie gibt es nicht“, so heißt es.

F.I.P. GarantieFo droht Anlegern mit Klage! Nur zu…
Wer diesem unsittlichen Angebot nicht näher treten will, dem werden dann auch gleich gerichtliche Schritte angedroht. Mag also F.I.P. GarantieFo die Anleger verklagen. Bevor diese ans Zahlen denken, sollte geprüft werden, ob eine solche Verpflichtung zur Einbringung von Einlagen tatsächlich geleistet werden muss. Viel spricht dagegen. Letztlich wird es auf den Einzelfall ankommen.

Quelle:RA Jochen Resch

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