Wir haben einen User der so seine Probleme mit Sven Herbst/Valerum Invest und dem Unternehmen SSI AG zu haben scheint. Wir sidn hier einmal einen neuen Weg gegangen in dem wir Sven Herbst direkt mit den Ausführungen unseres „Users“, so wie wir das in die Redaktion bekommen haben, konfrontiert haben. Hier nun die „Fragen des Users“ und diue Stellungnahme von Sven Herbst Valerum AG und SSI AG.User
Mir liegen mittlerweile neue Informationen vor die ich natürlich „gern“ mit Ihnen teilen möchte falls Sie interresse haben. Derzeit laufen zwei aktuelle Verfahren am Siegener Gerichten von Kunden die gern ihr bereits lang ausgelaufene PD zurückbezahlt bekommen hätten. Zum einen ist das Kunde K. – Az. 2 O 154/16 und zum zweiten Kunde Ko.- Az. 2 O 77/16. In beiden Fällen lässt sich die SSI AG mittlerweile durch die Kanzlei MZS aus Düsseldorf vertreten die seinerzeit auch Hr. Diehl beraten hat in Sachen der Vertragsbedingungen der emittierten PD’s.Wie ich Ihnen bereits mittteilte spricht Hr. Diehl den Kunden, die gekündigt haben oder derzeit gerade kündigen, weiterhin einen Liquiditätsvorbehalt aus. Alle aktiven Verträge werden derzeit (glücklicherweise für diese Kunden) weiterhin bedient. Ich hatte bisher immer das Rechtsverständnis das ein Liquiditätsvorbehalt immer für alle gilt?!
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Das mögen wohl viel der Kunden auch so sehen. Jedoch ist das juristisch deutlich umfangreicher und differenzierter zu betrachten. Nicht zuletzt hängt das auch mit der jeweiligen Vertragssituation zusammen, d.h. ist ein Nachrangdarlehen durch den Kunden Fristgerecht und ordentlich gekündigt? Wenn ja, ist es schon zur Zahlung fällig? Wenn nein, wann wird es zur Zahlung fällig? Der Liquiditätsvorbehalt kann ja nur für die Kunden gelten, die auch fristgerecht gekündigt haben und wo der Auszahlungstermin ansteht oder abgelaufen ist. Das Landgericht Siegen hat in einem solchen Fall vor kurzem erst zu Gunsten der SSI AG geurteilt.
User
Im einem Fall von vor ca. drei Wochen hat das Gericht in Siegen die „Richtigkeit“ des Liquiditätsvorbehalt nun auch bestätigt (Az. O 417/15). Jedoch runtergebrochen auf den Einzelfall des Kunden. Das Gericht hat natürlich nicht die Gesamtsituation betrachtet und der involvierte Anwalt hat die auch dies leider nicht vernünftig darlegen können.Wir sind hier nun mal im Kapitalanlagerecht und da kann man das halt nicht mit einem Haus- & und Hofanwalt versuchen hinzubekommen.
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Die gesamte Situation des Unternehmens stand bei dem verfahren auch nicht zur Diskussion, es ging lediglich um einen Kunden der über einen Vertrieb motivierte wurde hier Klage einzureichen weil man der Meinung war den Vorgang dadurch zu beschleunigen. An der Aussage der SSI AG gegenüber dem Kunden, dass er in jedem Fall sein Geld zurück bekommt, das Unternehmen sich nur von den aktuellen Beständen trennen muss, hat sich bis heute nichts geändert.
User
Hier ist es aus meiner Sicht versäumt worden sich die tatsächliche Finanzlage des Unternehmen zu hinterfragen und vor Gericht nachweisen zu lassen warum in diesem vorliegenden Einzelfall der Liquiditätsvorbehalt ausgesprochen wurde da ja alle aktiven Verträge weiterhin bedient werden. Eine ganz klare Benachteiligung des Einzelnen der so feist war oder ist sein Geld zurückzufordern.Nach Außen wird das natürlich als Erfolg gefeiert mit dem Spruch das man „die letzten Verfahren“ gegen die Kunden gewonnen hat. Man(n) was für ein Erfolg.
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
In der Tat halten wir das für einen Erfolg. Durch solche Angriffe wird und wurde bei jedem Modell in Deutschland (KG-Fonds, Beteiligungen etc) das System gestört und ins Schwanken gebracht. Wir haben mit dem Verfahren gezeigt, dass Richter der argumentationskette folgen können.
User
Da kann man echt stolz drauf sein das man gegen seine eigenen Kunden der nur sein hart erspartes Geld wieder haben will gewonnen hat.
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Es geht ja darum sicher zu stellen, dass die Kunden ihr Geld alle zurück erhalten.
User
Der Hauptanwalt der derzeit gegen die SSI AG vorgeht, natürlich im Auftrag seiner Kunden (Hr. Herbst senior), ist Herr RA Dr. Schmitt aus Siegen (www.schmitt-rae.de). Aber auch einige andere Anwälte waren oder sind bei der SSI AG und Herrn Diehl vorstellig geworden. Bisher wurden diese Kunden (mit kleineren vierstelligen Beträgen) dann immer zügig abgewickelt.
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Der mandatierte Anwalt steht in engem Zusammenhang mit dem alten Vertrieb des Produktes. Das ist auch einer der Gründe warum wir das Landgericht entscheiden lassen wollten.
User
Mit einigen Kunden deren Vertrag teilweise noch „aktiv“ sind werden gerade tatsächlich Wandlungen in die sog. Storage Einheiten zu Sonderkonditionen verhandelt, die aber nach Außen (mal wieder) bereits als weitere „Rückzahlungen“ gefeiert werden. Das sind halt Kunden die Angst haben nach über einem Jahr Wartezeit und „Liquiditätsvorbehaltphase“, lieber jetzt wo noch Sachwerte da sind gegen ihre PD-Verbindlichkeiten zu tauschen oder gar Geld nachschießen oder Finanzieren nur um aus diesem Dilemma heraus zu kommen. Man muss nur wissen wie man es dann anschließend nach Außen hin verkauft.
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Das ist eine Unterstellung, der SSI AG und den Kunden gegenüber. Wir haben bei unserem letzten Rundschreiben zum Jahresanfang 2016 (Versand Kontoauszüge 2015) nochmals auf die neue Assetklasse (SelfStorage) hingewiesen und allen Kunden den Umtausch Ihrer Nachrangdarlehen in Storage-Einheiten angeboten. Einige Kunden haben davon Gebrauch gemacht, einige nicht. Erstaunlicherweise sind von diesen Kunden rund 350.000,00 EUR. über die PD-Ablösung hinaus neu investiert worden. Offensichtlich war es keine Angst die diese Leute getrieben hat, sondern der Wille eine Finanzanlage mit hohem Zinssatz noch vor Ablauf in eine Sachanlage mit einer ebenfalls hohen Rendite zu tauschen
User
Mir liegt ebenfalls die „neuste“ Crefo der SSI AG vor. Hier muss man jedoch zu anmerken, dass der dort aufgeführte Immobilienbestand überhaupt nicht mehr der Realität entspricht und das seit geraumer Zeit. Von den dort aufgeführten Objekten gibt es nur noch den Grüner Hang und die Rathausstraße und die dann auch noch sehr sportlich eingewertet. Auf der Rathaausstraße ist zudem auch noch eine nachrangige Grundschuld eingetragen, so dass hier eigentlich kein Wert für irgendwelche PD’s der SSI AG zur Verfügung stehen so wie es immer gern dargestellt wird.
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Natürlich ändern sich unsere Immobilienbestände laufend, weil wir ja Liquidität schaffen um die Nachrangdarlehen zu bedienen. Die Grundschulden besagen ja nichts über die derzeitige Valuta und die Einwertung einer Immobilie, die man immer unterschiedlich beurteilen kann.
Wenn wir z.B. das Objekt „Am grünen Hang“ nehmen, wurden dort seinerzeit rd. 200.000,00 EUR ( die Bank beleiht eine Immobilie meist mit rd. 80 %, also Wert rd. 250.000,00 ) eingetragen, das Darlehen valutiert derzeit mit rd 50.000,00 EUR. Alleine die noch nicht verkauften Einheiten in Hildesheim und Siegen haben einen Wert von rd. 1 Mio, dem eine Belastung von rd. 400.000,00 EUR gegenübersteht. Neben den verkauften Immobilien kommen natürlich neue Immobilien und Investitionen in künftige Selfstorage-Parks) Auch diese stehen noch nicht in der Crefo.
User
Dagegen stehen zudem auch auf beiden Gebäuden noch Bankverbindlichkeiten im ersten Rang. Dazu gibt es noch die Restanten in den beiden Storageeinheiten. Auch wenn diese eigentlich als Verkauft medial angeführt werden. Und auch hier sind ja noch Verbindlichkeiten drauf. Also alles im Allem fehlt da mächtig Geld wenn man heute abrechnen müsste und alle PD’s fällig stellen würde.
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Dies ist ebenfalls eine Unterstellung, passt aber zur restlichen Argumentationskette des Users.
User
Ich denke das verlorene Vertrauen bei den Kunden und Vertriebspartner könnte man nur mir einer schonungslosen Offenlegung der tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der SSI AG und seinen neuen Gesellschafter zurückgewinnen. Oder was dann wahrscheinlicher ist endgültig verlieren. Die Valerum ist ja auch eine der Firmen die nur (gefühlt) alle 10 Jahre eine Bilanz veröffentlicht.
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Die SSI AG veröffentlich Ihre Bilanzen stets pünktlich und genießt nach wie vor ein gutes Vertrauen bei den Kunden. Dies erleben wir jeden Woche in den Gesprächen mit den Kunden.
User
Die Kommunikation ist weiterhin mehr als schlecht um nicht zu sagen beschi…. . Man sieht immer nur tolle Pressetexte und mediale Darstellungen wie toll doch alles läuft aber Kommunikation mit denen dem man Geld schuldet findet weiterhin nicht statt oder nur mittel Anwälte oder stetiges Nachfassen via Telefon oder Email. Man muss nur genügend Geduld mitbringen und darauf gefasst sein folgende Spruch zu hören: „Morgen geht es los und dann wird alles gut“!
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Das liegt zum einen darum das es nahezu keine unzufriedenen Kunden gibt. Des Weiteren informieren wir regelmäßig die Kunden sowie die alten Vermittler.
User
Wenn Herr Herbst nur die Hälfte von dem umgesetzt hätte was er mit seiner Valerum Media immer wieder verbreitet dürfte die Rückzahlung der PD’S zu keinem Zeitpunkt stocken!
Antwort Sven Herbst vom Unternehmen SSI AG/Valerum Invest
Dies ist Unsinn, selbst bei noch so vorsichtiger Planung lassen sich Immobilien nicht immer zu einem genau vorgesehenen Zeitpunkt verkaufen und zu Geld machen. Denken wir nur daran, dass alleine die Eintragung einer Auflassungsvormerkung von zwei verkauften ETW in Leipzig rd. ½ Jahr gedauert hat Man müsste dann konsequenterweise auf Vorrat verkaufen. Dies ist aber nicht möglich, da Bargeld derzeit keine Zinsen bringt und wir gleichzeitig aber unseren Kunden rd. 6-8 % zahlen müssen.
Kommentar hinterlassen