Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind so genannte Bonitätsanleihen grundsätzlich nicht für Privatanleger geeignet. Derzeit läuft die Anhörung von betroffenen Branchenvertretern zu einem beabsichtigten Verbot dieser Finanzprodukte, soweit sie zum Verkauf an Privatanleger vorgesehen sind.
Alleine die LBBW soll derartige Schuldverschreibungen im Volumen von über 2,5 Mrd. Euro emittiert haben. Weil die Europäische Zentralbank die Leitzinsen quasi auf Null gesetzt hat, werfen klassische Unternehmens- und Staatsanleihen mit Top-Rating kaum noch Rendite ab. Viele Privatanleger haben deshalb bei Bonitätsanleihen zugegriffen. Sie bieten höhere Zinsen als klassische Anleihen, sind aber auch deutlich riskanter.
Häufig wird das Risiko vereinfacht so dargestellt, dass der Anleger bei Bonitätsanleihen ein doppeltes Insolvenzrisiko trägt, weil nicht nur die Insolvenz des Referenzschuldners, sondern auch die Insolvenz des Emittenten relevant wird. „Ich bin allerdings nicht ganz sicher, ob das Insolvenzrisiko beispielsweise der Baden-Württembergischen Landesbank (LBBW) wirklich so groß ist, dass damit eine Verzinsung gerechtfertigt werden kann, die dem Doppelten der Referenzanleihe entspricht.“ so ein Rechtsanwalt der Kanzlei CLLB in einem Medienbeitrag.
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