In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS „Ile de Yeu“ UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterminnerweg 25, 21635 Jork (AG Tostedt, HRA 121133), vertr. d.: 1. Yeu Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterminnerweg 25, 21635 Jork, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hans-Peter Eckhoff, Wellenstraße 9 a, 21635 Jork, (Geschäftsführer) wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 15.02.2017 um 18:00 Uhr angeordnet:
Der Beschluss vom 23.12.2016 wird dahingehend geändert, dass der Antragstellerin nunmehr gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (sogenannter „starker vorläufiger Insolvenzverwalter“). Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Anordnung erfolgt Anregung des Sachverständigen im Einvernehmen mit der Antragstellerin. Amtsgericht Tostedt, 16.02.2017 22 IN 209/16
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