Ökologie und Nachhaltigkeit sind Werte, die auch bei Kapitalanlegern hoch im Kurs stehen. Allerdings stehen diese Faktoren nicht für die Sicherheit einer Geldanlage. Das müssen auch die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds erfahren. Die Fondsgesellschaften Astoria Organic Matters und Astoria Organic Matters 2 sind ebenso insolvent, wie das Emissionshaus Astoria Invest.
Mit Investitionen in moderne Kompostierungsanlagen sollten die Astoria Organic Matters Fonds Gewinne erzielen. Um dies zu finanzieren, wurden auch Gelder bei den Anlegern eingesammelt. Die müssen nach der Insolvenz der Fondsgesellschaften nun hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 6. Februar das reguläre Insolvenzverfahren über die Astoria Organic Matters GmbH & Co. eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16). Im vorläufigen Insolvenzverfahren befinden sich die Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG (Az.: w 51 IN 588/16), die Astoria Invest AG (Az.: w 51 IN 537/16) und die Astoria Private Equity GmbH (Az.: z 51 IN 443/16). Über die Astoria Partner Management GmbH wurde inzwischen ebenfalls das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: R 51 IN 590/16).
„Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind spekulative und riskante Geldanlagen. Über die Funktionsweise und die Risiken, wie z. B. die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage, müssen die Anleger in den Anlageberatungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.
Anleger haben grundsätzlich Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört u.a. die Aufklärung über die bestehenden Risiken. Ebenso müssen auch hohe Provisionen, die für die Vermittlung fließen, offengelegt werden. Rechtsanwalt Röhrenbeck: „Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass diese Aufklärungspflicht in den Beratungsgesprächen nicht umgesetzt wird und Risiken ganz oder teilweise verschwiegen werden. Aus solch einer fehlerhaften Anlageberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben.“
Rechtsanwalt Röhrenbeck, Kaiserslautern
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