Startseite Allgemeines UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG – Bilanzielle Überschuldung
Allgemeines

UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG – Bilanzielle Überschuldung

Teilen

Das Unternehmen ist bilanziell überschuldet, aber nicht im insolvenzrechtlichen Sinne – so heißt es in dieser Bilanz.

UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.05.2015 bis zum 31.12.2015

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 18.05.2015 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 28.05.2015 in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRA 17218 eingetragen.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG ist die gewinnbringende Verwaltung eigenen Vermögens durch Investition (Erwerb, Planung, Bau, Betrieb und Verkauf) in Erneuerbare-Energien-Projekte, entweder direkt oder über Tochtergesellschaften.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 10 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Mit Bescheid vom 22.12.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkaufsprospekt für ein Emissionsvolumen von 6 Mio. Euro gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 VermAnlG gebilligt; in einem Nachtrag wurde das Volumen auf insgesamt 10 Mio. Euro erhöht und von der BaFin am 15.03.2016 gebilligt.

Die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschaft mit dem Vertrieb dieser Emission und der Verwaltung der Anleger beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie der im Prospekt aufgeführten Qualitätskriterien für Projekte durch das Risikomanagement der UDI-Gruppe.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In 2016 lieferten nach Angaben des Umweltbundesamtes erneuerbare Energien insgesamt 386 Terawattstunden, davon 49% Strom, 44% Wärme und 8% Biokraftstoffe. Der Anteil der erneuerbaren Energien im jeweiligen Bereich lag bei Strom bei 31.7% (+0,2% ggü. Vorjahr), bei Wärme bei 13,4% (-0,1%) und bei Biokraftstoffen bei 5,1% (-0,1%).

Die Geschäftsaussichten für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien sind in Deutschland wie im EU Ausland nach wie vor gut. Hierfür sorgen zum einen die politischen Zielvorgaben der EU und der einzelnen Nationalstaaten zur Erreichung von Klimaschutzzielen, die durch die finanzielle Förderung des Ausbaus und der Nutzung der Erneuerbaren Energien (z. B. in Deutschland durch das EEG) erreicht werden sollen.

Hierdurch wird die Vergütung für den produzierten Strom und damit ein großer Teil der Einnahmen der Projektgesellschaften über eine bestimmte Laufzeit (in Deutschland 20 Jahre) festgelegt. Zum anderen sind noch immer ausreichend Standorte für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen vorhanden. Zudem schreitet die technische Entwicklung der Energieerzeugungsanlagen voran, die zu immer zuverlässigeren und weniger wartungsanfälligen Anlagen führt.

Auch für Wärmenetze sind die Geschäftsaussichten positiv, wenn die Wärme, wie im Rahmen dieser Vermögensanlage geplant, aus der Abwärme gewonnen wird, die z. B. bei der Verstromung von Biogas oder von Holzpellets entsteht. Wegen der durch die Nutzung der Abwärme erreichten hohen Energieeffizienz wird diese sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und durch Tilgungszuschüsse der KfW staatlich gefördert. Da bei vielen Biogasanlagen die bei der Verstromung entstehende Wärme momentan ungenutzt verpufft, bestehen für die Errichtung von Wärmenetzen an vielen Standorten gute Geschäftsaussichten. Hinzu kommt, dass die Wärme an Wärmekunden wegen der staatlichen Förderung zu günstigen Preisen abgegeben werden kann, sodass auch auf der Abnehmerseite eine große Nachfrage besteht.

Geschäftsverlauf und Lage

Das Geschäftsjahr 2015 war ein Rumpfwirtschaftsjahr (19. Mai bis 31. Dezember 2015), in dem die hauptsächliche Tätigkeit in der Konzeption und Prospekterstellung für den Vertrieb der zu emittierenden Nachrangdarlehen bestand. Deren Vertrieb begann mit Billigung durch die BaFin Ende Dezember 2016; erste Zeichnungen erfolgten dann im Geschäftsjahr 2016.

Vermögenslage

Die Bilanz war daher zum Ende des Rumpfwirtschaftsjahres auf der Aktivseite gekennzeichnet durch den aufgrund der Anlaufphase bedingten nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil vom 905,55 Euro, auf der Passivseite durch die Rückstellung für Abschlusskosten von 1.000 Euro, bei einer Bilanzsumme von 1.029,75 Euro.

Ertragslage

Da die eigentliche Geschäftstätigkeit mit Einzahlung der eingeworbenen Nachrangdarlehen erst in 2016 wirksam wurde, ergab sich 2015 aus den Anlaufkosten ein Jahresfehlbetrag von 1.905,55 Euro.

Finanzlage

Aus dem eingezahlten Kommanditkapital von 1.000 Euro verblieb nach den in 2015 zu zahlenden Verbindlichkeiten 124,20 Euro an Bankguthaben.

Gesamtaussage

Die Entwicklung des Jahres 2015 entsprach der geplanten Konzeptionsphase.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2015 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Prospekterstellung und Konzeption bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Prognosebericht

Am Investitionsstandort Deutschland soll nach dem Willen der deutschen Bundesregierung der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % ausgebaut werden. Auf der Nachfrageseite bestehen also für die Branche sehr gute Aussichten.

Dasselbe gilt für Investitionsstandorte im EU-Ausland. Neben den nationalen Zielvorgaben zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, will die Europäische Union den Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 20 % erhöhen.

Außerdem investieren immer mehr institutionelle Anleger (Großunternehmen) in fertige Ökokraftwerke, weil sie dort gut planbare Erträge für ihre anzulegenden Gelder sehen.

Allerdings sind die Unternehmen durch die kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. die angedachten Ausschreibungsverfahren einem zunehmenden Druck zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung ausgesetzt. Zudem ist der Wettbewerb im Bereich der Erneuerbaren Energien lebhaft.

Da bereits mit Ende 2016 die eingeworbenen Mittel im Wesentlichen mittelfristig bis langfristig investiert sind, gehen wir davon aus, dass in 2017 keine größeren Darlehensausreichungen mehr vorgenommen werden können. Wir erwarten für das Jahr 2016 einen weiteren Jahresfehlbetrag und für das Jahr 2017 ein leicht positives Ergebnis.

Chancen- und Risikobericht

Nach der vollständigen Mitteleinwerbung in 2016 und der ebenfalls nahezu vollständig erfolgten Mittelverwendung rechnen wir in 2017 nicht mehr mit größeren neuen Darlehensausreichungen.

Aufgabe des Risikomanagements ist es, vor der Investition in zur Auswahl stehende Projekte die entsprechende Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der UDI-Qualitätskriterien und der Ausschlusskriterien zu prüfen. Auf Basis einer entsprechenden Prüfung werden dann die Projekte der Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG zur Investitionsentscheidung vorgelegt.

Des Weiteren werden während der Laufzeit die Projektgesellschaften, in die investiert worden ist, laufend überwacht, um frühzeitig Risiken insbesondere hinsichtlich der Liquidität (Fähigkeit zur Leistung von Zins- und Tilgungszahlungen) zu erkennen und gemeinsam mit den Projektgesellschaften gegensteuern zu können.

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt aufgrund der Investitionen in den Erneuerbare Energien-Bereich auch von den gesetzlichen Regulierungen ab. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Gesetze für noch nicht in Betrieb befindliche oder rückwirkend sogar für bereits in Betrieb befindliche Anlagen aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, behördlichen Anordnungen oder Vorgaben der EU geändert werden und die Einspeisevergütung reduziert oder abgeschafft wird. Dies hätte entsprechend nachteilige Auswirkung auf die Kapitaldienstfähigkeit der Projektgesellschaften. Bei den aktuell investierten Projekten ist dies derzeit nicht akut.

Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken ergeben. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dies gilt im Wesentlichen für die Investitionsphase der Gesellschaft. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können, und Vertretungsregelungen entgegengewirkt. Ebenso können sich im EDV-Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard-Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.

Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderungen der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehörden mit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern. Aktuell ist dies nicht gegeben.

Währungs- und Umweltrisiken werden für die UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG selber nicht direkt als relevant betrachtet; letztere werden aber bei der Überwachung der Projektgesellschaften berücksichtigt.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Geschäftsjahr 2015 hat die UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG keine Zahlungen an ihre Komplementärin oder andere UDI-Gesellschaften getätigt.

Es wurden im Geschäftsjahr 2015 von der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG keine Vergütungen an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 07. April 2017

UDI Festzins Verwaltungs GmbH
der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG

Georg Hetz, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
19.5.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 124,20 1.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 1.000,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen Kommanditisten 0,00 1.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 124,20 0,00
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 905,55 0,00
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 905,55 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.029,75 1.000,00

Passiva

31.12.2015
EUR
19.5.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 1.000,00
I. Kapitalanteile 0,00 1.000,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 1.000,00
B. Rückstellungen 1.000,00 0,00
1. sonstige Rückstellungen 1.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 29,75 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29,75 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 29,75 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.029,75 1.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung

19.5.2015 – 31.12.2015
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.905,55
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.905,55
3. Jahresfehlbetrag 1.905,55

Kapitalflussrechnung

EUR
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten -1.905,55
+ Zunahme der Rückstellungen 1.000,00
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29,75
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -875,80
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 1.000,00
Cashflow aus der Finanzie- rungstätigkeit 1.000,00
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) 124,20
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 124,20

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Roth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 17218 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 264a i.V. m. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 ff. HGB auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet.

Umlaufvermögen

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Haftkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten in Höhe von Euro 1.000,00 ist in voller Höhe an die Gesellschaft geleistet.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 0,00 durch Grundpfandrechte gesichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 29,75.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 0,00.

Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern betragen Euro 0,00.

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten betragen Euro 0,00.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln

– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen kein sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsvorfälle von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung sind 2015 nicht angefallen.

VI. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten.

Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins X GmbH & Co. KG durch den persönlich haftenden Gesellschafter UDI Festzins Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz, Bankkaufmann.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Gewinn wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt.

 

Roth, den 07.04.2017

UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG

gezeichnet Georg Hetz

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG iVm §§264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Inhaltserklärung)

Der Geschäftsführer versichert nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, 07. April 2017

UDI Festzins Verwaltungs GmbH
der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG

Georg Hetz, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.04.2017 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Mai 2015 bis 31. Dezember 2015 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

 

Neuburg a.d. Donau, den 24. November 2017

PRIMUS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Durchbruch beim autonomen Fahren: Robo-Busse bald unterwegs – und das Chaos kann beginnen!

Flensburg – Es klingt wie aus einem Science-Fiction-Film, ist aber bald Realität:...

Allgemeines

Die Mongolei: Ein faszinierendes Abenteuer zwischen unendlichen Steppen und uralter Kultur

Stellen Sie sich ein Land vor, in dem sich der Himmel endlos...

Allgemeines

Trump und Europa: Eine komplizierte Beziehung

Sollte Donald Trump erneut US-Präsident werden, steht Europa vor schwierigen Zeiten. Seine...

Allgemeines

Breaking News: 1 Million „Fans“ pro Minute – wir sind ein Phänomen!

Leute, was sollen wir sagen? Wir platzen vor Stolz! Über 1 Million...