Die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki Luftfahrt GmbH hat – wie erwartet – in Österreich ein Konkursverfahren beantragt, das parallel zur in Deutschland anhängigen Insolvenzcausa abgewickelt werden könnte. Niki stellte den Antrag auf ein derartiges „Sekundärverfahren“ nach Angaben der Gläubigerschutzverbände KSV1870 und AKV heute über den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der Antrag ging an das für den Flughafen Wien-Schwechat als Unternehmenssitz zuständige Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich. Das Gericht prüfe diesen Antrag derzeit, doch sei mit einer kurzfristigen Entscheidung über eine Eröffnung des Verfahrens zu rechnen, hieß es. Der KSV1870 begrüßte diese Entwicklung, da ein österreichisches Insolvenzverfahren eine „schadensminimierende Lösung“ ermöglichen könne. Nur das kann im Sinne der Gläubiger sein.
Je weniger der Insolvenzverwalter verdient, desto mehr bleibt für die Gläubiger letztlich übrig. Das ganze Insolvenzverfahrenssystem gehört auch in Deutschland einmal auf den Prüfstand, denn die Kosten für ein solches Verfahren sind dann schon gewaltig. Mit so manchen Tricksereien verlängern Insolvenzverwalter gerne auch dann ein Insolvenzverfahren, wenn genügend Masse vorhanden ist, an der man sich bedienen kann. Oft werden von Insolvenzverwaltern auch Mandate an „befreundete Kanzleien“ vergeben, wenn der Insolvenzverwalter dann verklagt wird. Wie gesagt, alles immer zu Lasten der Masse und der Gläubiger. Manche Insolvenzverwalter machen aus einem Insolvenzverfahren einen „Selbstbedienungsladen“ für sich.
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