Die AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG basiert auf folgenden Eckpunkten:
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder-durch Ausnutzung der Vorteile, die durch den Zusammenschluss zu einer Genossenschaft entstehen mit Altersvorsorgeleistungen jeder Art.
Die Genossenschaft kann hierzu alle im Bereich der Finanz-und Wohnungswirtschaft, der Investition
der Geschäftsguthaben und der Beratung der Mitglieder anfallenden Aufgaben übernehmen, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Bankgeschäfte handelt. Die eG arbeitet ausschließlich für ihre eigenen Mitglieder. Sie
arbeitet mit ihrem eigenen Kapital, d.h. den Geschäftsguthaben ihrer Mitglieder, im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die eG verwaltet kein fremdes Kapital. Sie wird ausschließlich vom Selbstbestimmungsgedanken und von den
demokratischen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes bestimmt.
Schwerpunkt der Tätigkeit der eG ist die ertragreiche Investition der Geschäftsguthaben zur Erhöhung der Rente ihrer Mitglieder und der Schließung vorhandener Rentenlücken. Mittelfristig hat sie auch das Ziel, Wohnraum bereitstellen , der für ein selbstbestimmtes Alter von besonderer Bedeutung ist und ein besonderes Maß an Service Qualität und Sicherheit einschließt.
Das kann man im Internet in einer Veröffentlichung von Tim Zenke, Verzeihung Privatier Tim Zenke, nachlesen. Das muss man sich dann auch einmal genauer durchlesen und mit dem vergleichen, was die Genossenschaft möglicherweise dann wirklich mit dem Kapital der Mitglieder gemacht hat. Uns liegen weiterhin über 50 Dokumente der Karriere AG aus den letzten Jahren vor, die sich immer nur auf die AVG eG beziehen, udn in denen dann auch von Börsenhandelsystemen gesprochen wird.
Nun, nennen wir das einmal Trading, aber was bitte hat das mit einer angedachten Altersvorsorge einer Genossenbschaft mit deren Mitgliedern zu tun? Wir habend azu einige Rechtsanwälte befragt, keiner dieser Anwälte konnte sich dann einen Reim darauf machen. Die Rede ist auch von Immobilien. Da haben wir im Moment noch keine gefunden die der Genossenschaft gehört. Privtaier Tim Zenle hatte zwar mal das Gebäude der Genossenschaft, wo diese ihre Sitz hat, als „Eigentum gepostet“, aber das hat sich dann nun herausgestellt, dass diese Immobilie nicht im Eigentum der Genossenschaft steht.
http://www.zenke-privatier.de/pdf/2018-expose-avg.pdf
Wo lesen Sie denn das bitte: „Die Genossenschaft kann hierzu alle im Bereich der FINANZ-und Wohnungswirtschaft … übernehmen“? In dem Expose steht doch nur (S. 18):
“ (3) Die Genossenschaft kann alle im Bereich der WOHNUNGSwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen sowie altersgerechte Wohnungen für Mitglieder errichten und erwerben …“. Also sind Investitionen in BÖRSENHANDELSSYSTEME – ohne eigene Nutzungsabsicht – von der Satzung sicher nicht gedeckt.
Nett liest sich auch die „Risikoaufklärung“ über „Besondere Genossenschaftsrisiken“ (S.14):
„Bei Genossenschaften besteht (…) das Risiko, dass Mitglieder ihre Anteile gegenüber der
Gesellschaft kündigen können. Diesem Risiko begegnet die AVG dadurch, dass zu einem
GROSSEN TEIL IHRES KAPITAL KEINE LANGFRISTIGEN ANLAGEN VORGESEHEN sind und somit zu den regulären Kündigungsterminen die BENÖTIGTE LIQUIDITÄT GESCHAFFEN werden kann. (…)“. WIE ERKLÄRT SICH DAS? Eine Wohnungsgenossenschaft, die keine langfristigen Anlagen plant? Wo sollen die Genossen den wohnen? Und jetzt, wo mit der Auflösung die Liquidität benötigt wird: kann das Geld wie versprochen locker gemacht werden?
Überhaupt: Warum wird als „Besonderes Genossenschaftsrisiko“ auch genannt: „Bei der Genossenschaft verbleibt das KOSTENRISIKO für ihre eigene Verwaltung.“? – Mit NULL eigenen Mitarbeitern, NULL eigenen Immobilien, NULL Einrichtungen, NULL Krediten usw. müsste das Kostenrisiko der Verwaltung doch sehr überschaubar sein? Schließlich hat doch jedes Mitglied ein Eintrittsgeld von 500 Euro zur Abdeckung der Kosten bezahlt. Hat das nicht ausgereicht?