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36. Bekanntmachung über die Berufung eines Listennachfolgers in den 19. Deutschen Bundestag

FelixMittermeier (CC0), Pixabay
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Der Bundeswahlleiter

36. Bekanntmachung
über die Berufung eines Listennachfolgers
in den 19. Deutschen Bundestag

Vom 28. April 2021

Gemäß § 84 Absatz 3 der Bundeswahlordnung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a und b der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255) geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Das Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Christian Jung – gewählt über die Landesliste der Freien Demokratischen Partei (FDP) für Baden-Württemberg – hat gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Niederschrift erklärt, dass er auf seine Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag mit Ablauf des 30. April 2021 verzichte.

Auf Grund der Entscheidung des Präsidenten des Deutschen Bundestages wird er gemäß § 47 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes mit Ablauf des 30. April 2021 aus dem Deutschen Bundestag ausscheiden.

Gemäß § 48 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes ist als nächstfolgender, bisher noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Landesliste der FDP für Baden-Württemberg

Herr Dr. Christopher Gohl

von der Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg als gewählt festgestellt worden.

Gemäß § 45 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes erwirbt Herr Dr. Gohl die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag am 1. Mai 2021.

Wiesbaden, den 28. April 2021

W/​2000149100-WB4025

Der Bundeswahlleiter

Dr. Georg Thiel

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