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365 AG ob die Aktionäre dem stattgeben werden?

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365 AG Köln (nachfolgend „Gesellschaft“)

 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

außerordentlichen Hauptversammlung
am

Freitag, 23. Dezember 2016, 12:00 Uhr

in den Geschäftsräumen des

Notariats Dr. Tom Bader, Kaiser-Wilhelm-Ring 22, 50672 Köln

Tagesordnung

TOP 1: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222, 228 ff. AktG und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 54.285,00, eingeteilt in 54.285 auf den Namen lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222, 228 ff. AktG um 54.285,00 auf EUR 0,00 herabgesetzt. Die ordentliche Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zweck der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage. Sämtliche derzeit existierenden Aktien der Gesellschaft werden durch die Kapitalherabsetzung vernichtet, so dass eine Zusammenlegung von Aktien entbehrlich ist.
b) Zugleich wird das auf EUR 0,00 herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu EUR 108.570,– auf bis zu EUR 108.570,–, mindestens jedoch EUR 50.000,00, erhöht durch Ausgabe von bis zu 108.570, mindestens jedoch 50.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je auszugebender Aktie. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt EUR 1,00.
Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:2 zum Bezug anzubieten, d.h. je eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von zwei neuen Aktien. Die Bezugsfrist endet zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung zu entscheiden und nicht bezogene Aktien zu verwerfen.
Der Beschluss über die Herabsetzung und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals wird unwirksam, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 22. Juni 2017 in Höhe von mindestens EUR 50.000,00 durchgeführt worden ist.
c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung in Bezug auf das Grundkapital und die Zahl der Aktien mit Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Teilnahme- und stimmberechtigt ist, wer zu Beginn der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, insbesondere auch durch eine Aktionärsvereinigung. Wir bitten um die Bestätigung der Teilnahme bis zum 16. Dezember 2016.

 

Köln, im November 2016

365 AG

Der Vorstand

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