Startseite Allgemeines Und wieder Verluste für die Anleger Herr Reetz – reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG
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Und wieder Verluste für die Anleger Herr Reetz – reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Seit Jahren schauen wir uns die wirtschaftlichen Entwicklungen der Gesellschaften von Karsten Reetz an. Gesellschaften, die oft Anleger finanziert sind. Anleger, die Karsten Reetz vertraut haben mit ihrem Investment und wieder enttäuscht Karsten Reetz mit dieser Bilanz die Anleger.

reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.05.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

Eröffnungsbilanz
EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 1.000,00
2. Forderungen aus Namensschuldverschreibungen 2.024.000,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 919,84 0,00
2.024.919,84 1.000,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 249.148,83 0,00
2.274.068,67 1.000,00
B. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 530.086,33 0,00
2.804.155,00 1.000,00

PASSIVA

Eröffnungsbilanz
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.000,00 1.000,00
II. Jahresfehlbetrag -531.086,33 0,00
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 530.086,33 0,00
0,00 1.000,00
B. Sonstige Rückstellungen 5.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 2.218.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 2.218.000,00 (i.V. EUR 0,00)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 200.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 200.000,00 (i.V. EUR 0,00)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 381.155,00 0,00
davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 380.800,00 (i.V. EUR 0,00)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 355,00 (i.V. EUR 0,00)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 380.800,00 (i.V. EUR 0,00)
2.799.155,00 0,00
2.804.155,00 1.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Mai bis zum 31. Dezember 2020

EUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -530.731,33
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -355,00
3. Ergebnis nach Steuern -531.086,33
4. Jahresfehlbetrag -531.086,33

ANHANG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020

reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG, Hamburg

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzen den Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Da die Gesellschaft Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 6 VermAnlG emittiert, hat sie darüber hinaus die besonderen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 23 bis 26 VermAnlG beachtet.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: HRA 125878

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag ein negatives Eigenkapital aus. Sie ist daher bilanziell überschuldet. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag zwar ein negatives bilanzielles Eigenkapital aus, es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.799 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt unterlegt sind. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Sonstige Angaben

Folgende Gesellschafter sind persönlich haftende Gesellschafter:

Name reconcept Capital 02 GmbH
Sitz Hamburg
Rechtsform GmbH
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 Euro

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten

Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr und sind bis heute Herr Karsten Reetz, Leitung Projekt- und Assetmanagement.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Hamburg, 19. März 2021

Karsten Reetz

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) hat nach erfolgter Billigung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 29. Oktober 2020 Namensschuldverschreibungen in der Form einer Vermögensanlage angeboten. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe. Die Gesellschaft darf Finanzierungen ausschließlich im Rahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG an ihr Mutterunternehmen sowie an ihre Schwester- und Tochterunternehmen vergeben. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit darf die Gesellschaft Vermögensanlagen emittieren.

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen. Sie kann Unternehmen im In- und Ausland gründen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Die Emission war eingeteilt in bis zu 1.000 untereinander gleichberechtigte Namensschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 5.000. Zeichnungen müssen aufgrund des Nennbetrages der Namensschuldverschreibungen ganzzahlig ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.

Die Namensschuldverschreibungen werden bis zum Ende ihrer Laufzeit, mithin bis zum 31. Dezember 2025, bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Verzinsung besteht einerseits aus einem fixen Zins in Höhe von jährlich 4 Prozent („Grundverzinsung“) und andererseits aus einer zusätzlichen, variablen Verzinsung („variable Verzinsung“, gemeinsam mit der Grundverzinsung auch nur „Verzinsung“) in Höhe der Inflationsrate wie nachfolgend definiert: Die jährliche variable Verzinsung entspricht der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Index eines Kalenderjahres (vom Statistischen Bundesamt als „Jahresdurchschnitt Verbraucherpreisindex insgesamt“ bezeichnet, „Verbraucherpreisindex“) im Vergleich zum vorherigen Kalenderjahr.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage /​ Branchensituation

Die Gesellschaft ging zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung davon aus, dass die Darlehensnehmer die ihnen gewährten Finanzierungsbeträge in die Entwicklung und Steuerung von Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien investieren werden.

Im Dezember 2015 hat sich die Weltklimakonferenz in Paris erstmals auf ein globales Abkommen geeinigt, dass alle Länder in die Pflicht nimmt. Der Ende 2016 in Kraft getretene internationale Vertrag bedeutet nicht weniger als den Umbau der Weltwirtschaft: weg von Kohle, Öl und Gas, hin zu sauberer Energie. Die Welt wird einen wachsenden Bedarf an grünen Technologien erleben. Unter dem Druck des weltweiten globalen Klimawandels geben Regierungen zudem unverändert Investitionsanreize. Dieser unaufhaltsame Megatrend bewegt auch die Finanzmärkte: Professionelle Investoren steuern bereits von fossilen auf regenerative Energien um.

Das Übereinkommen von Paris setzt klare Klimaschutzziele: Die globale Erwärmung muss auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C begrenzt werden. Um die Emissionen von Treibhausgasen entsprechend zu reduzieren, sind weltweit umfangreiche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen gehen mit einem globalen Marktwachstum für Erneuerbare Energien einher. Denn für den Klimaschutz spielt der Energiesektor eine Schlüsselrolle, da er weltweit den größten Teil klimaschädlicher Treibhausgase verursacht. Deren Ausstoß zu reduzieren, während der Energiebedarf in der globalen Perspektive weiterhin zunehmen wird, zählt zu den größten Herausforderungen im Kampf gegen die globale Erwärmung. Deshalb gilt es, den Anteil von CO2 -freien bzw. CO2 – armen Quellen an der Energieerzeugung massiv auszubauen.

Mittlerweile gibt es viele Regierungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien fördern und beschleunigen möchten. Das belegt erneut der aktuelle Statusreport der Erneuerbaren Energien, den REN21, ein weltweites Netzwerk aus Regierungen, internationalen Organisationen und Branchenverbänden, einmal im Jahr vorlegt. Der rasante Ausbau der Erneuerbaren Energien geht einher mit sinkenden Preisen. Die Wettbewerbsfähigkeit zu neuen Kohle- und Gaskraftwerken ist teilweise gegeben. Neue Projekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen unterbieten sogar zunehmend bestehende Kohlekraftwerke, heißt es in einer neuen Studie der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien IRENA.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Das Geschäftsjahr 2020 war geprägt von der Fertigstellung des Verkaufsprospektes und weiterer benötigter Unterlagen sowie dem Beginn der Einwerbung des Namensschuldverschreibungskapitals. Zum Stichtag belief sich das Namensschuldverschreibungskapital auf TEUR 2.218.

2.1. Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag besteht das Vermögen der Gesellschaft im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 249 und Forderungen aus Namensschuldverschreibungen von TEUR 2.024. Die Passivseite der Bilanz ist gekennzeichnet durch das eingeworbene Anleihekapital in Höhe von TEUR 2.218 sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 200) und Gesellschaftern (TEUR 381).

Die Gesellschaft ist bei einem Kommanditkapital von TEUR 1 und einem Bilanzverlust von TEUR 531 mit TEUR 530 bilanziell überschuldet. Die in Rechnungen gestellten verschiedenen betrieblichen Kosten sind mit einem so genannten qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet, sodass die bilanzielle Überschuldung zu keiner Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts führt. Die Planung der Geschäftsführung führt zu einer positiven Fortführungsprognose für die Gesellschaft. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

2.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 gegeben. Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen durch die Ausgabe von Namensschuldverschreibungen. Das Namensschuldverschreibungskapital belief sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 2.218. Die Namensschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2025.

2.3. Ertragslage

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 531 aus. Der Jahresfehlbetrag setzt sich im Wesentlichen aus verschiedenen betrieblichen Kosten in Höhe von TEUR 331, Vertriebsgebühren von TEUR 200 sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 0,4 zusammen.

2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Gesellschaft beabsichtigt, Ausleihungen und Darlehen an verbundene Unternehmen zu geben. Die hieraus resultierenden Zinserträge sind ein wichtiger finanzieller Leistungsindikator. Da die Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr noch keine Darlehen ausgereicht hat, wurden bis zum 31. Dezember 2020 noch keine Zinserträge erzielt.

III. Prognosebericht

Im Jahr 2021 wird die Gesellschaft die Einwerbung von Namensschuldverschreibungskapital fortsetzen sowie aus dem eingeworbenen Namensschuldverschreibungskapital prospektgemäß Finanzierungsmittel an ihr Mutterunternehmen sowie an ihre Schwester- und Tochterunternehmen vergeben.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses belief sich das Anleihekapital auf TEUR 5.647 und die ausgereichten Darlehen auf TEUR 4.534.

Für das Geschäftsjahr 2021 wird mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet. Grund hierfür sind zum einen Zinserträge für ausgereichte Darlehen, zum anderen geringere sonstige betriebliche Aufwendungen durch den Wegfall einiger anfänglicher Gebühren. Die genaue Höhe ist dabei jedoch abhängig von der Möglichkeit, Ausleihungen an verbundene Unternehmen herausgeben zu können. Der Bedarf für Ausleihungen von verbundenen Unternehmen ist wiederum abhängig von dem Finanzmittelbedarf der verbundenen Unternehmen.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Die Investitionen sollen durch die Gesellschaft gemäß ihrem Unternehmenszweck in die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe vorgenommen werden, indem sie Finanzierungsverträge – voraussichtlich in Form von Darlehensverträgen – zugunsten ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen eingehen wird. Die Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen werden die ihnen gewährten Finanzierungsmittel voraussichtlich in die Beteiligung an sowie die Entwicklung und Steuerung von Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien („Projektvorfinanzierungen“) insbesondere in den Kernmärkten Deutschland, Kanada, Finnland oder im Einzelfall auch in anderen Ländern mit guter Bonität investieren. Des Weiteren kommen Investitionen in Kooperationen an Projektentwicklungsgesellschaften aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien („Joint Ventures“) in Frage. Technologien der Erneuerbaren Energien werden voraussichtlich grundsätzlich Windenergie, Wasserkraft oder Solarenergie sein, jedoch können Investitionen in weitere Technologien aus dem Umfeld der Erneuerbaren Energien ebenfalls möglich sein. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Namensschuldverschreibungskapital revolvierend für die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe gemäß Beteiligungsprospekt zur Verfügung zu stellen.

2. Risikobericht

Die Realisierung der Ziele der Gesellschaft hängt unmittelbar und mittelbar von einer Vielzahl von Einflüssen ab, beispielsweise dem konjunkturellen Umfeld, dem Branchenumfeld, dem Finanzmarkt, aber vor allem auch von der Fähigkeit der jeweiligen Mitarbeiter und des Managements. Gelingt es dem Management der Gesellschaft nicht, geschäftsspezifische Risiken zu erkennen und zu bewältigen, verschiedenste geschäftliche Parameter gegeneinander abzuwägen, Potenziale zu nutzen und zu realisieren, kann sich dies auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft erheblich negativ auswirken. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Konditionen der geplanten Finanzierungsverträge mit den Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften der Gesellschaft. Auch unerkannt falsche Parameter, wie z. B. fehlerhafte Gutachten sachverständiger Dritter oder fehlerhafte Ratings, können selbst bei richtiger Abwägung dieser Parameter letztlich zu tatsächlichen Fehlentscheidungen des Managements führen. Gleiches gilt für das Management der Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften, mit denen die Gesellschaft die beabsichtigten Finanzierungsverträge jeweils eingeht, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Mitglied der Geschäftsführung Karsten Reetz grundsätzlich auch Mitglied der Geschäftsführungen der Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften der Gesellschaft ist. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags der Anleger führen.

Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund unvorhergesehener Ereignisse erwartete Liquiditätszuflüsse für die Gesellschaft ausbleiben oder unerwartete Liquiditätsabflüsse entstehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Bildung zusätzlicher Liquiditätsreserven erforderlich wird. Ferner können die Zeitpunkte der Zahlungsflüsse von den getroffenen Annahmen abweichen. Geringere und/​oder verspätete Einnahmen sowie höhere und/​oder vorzeitige Ausgaben können zudem zu Liquiditätsengpässen führen. Vertragspartner der Gesellschaft können zahlungsunfähig werden und mit ihren Zahlungspflichten gegenüber der Gesellschaft ganz oder teilweise ausfallen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

Die Gesellschaft ist als Teilnehmerin des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs von nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Die gesamte europäische und deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegt ständigen Wandlungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch künftige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit oder die Wettbewerbsbedingungen der Gesellschaft und/​oder ihrer Unternehmensgruppe negativ beeinflusst werden. Eine Änderung in- und ausländischer Gesetze und sonstiger Vorschriften sowie deren Auslegung durch die Gerichte und Behörden kann daher unmittelbar oder mittelbar über ihre Unternehmensgruppe negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 die folgenden Vergütungen gezahlt:

Die reconcept consulting GmbH erhielt für die Vermittlung des Namensschuldverschreibungskapitals eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 200.

Die reconcept GmbH erhielt für ihre Dienstleistungen im Rahmen der Begebung einer Namensschuldverschreibung eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 320.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

VI. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 27. April 2021

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Entwicklung/​Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2020

Kapitalkonto I
Kommanditeinlagen 28.05.2020 Veränderungen 2020 Kommanditeinlagen 31.12.2020
EUR EUR EUR
reconcept GmbH 1.000,00 0,00 1.000,00
1.000,00 0,00 1.000,00
Kapitalkonto II
Bilanzverlust 28.05.2020 Veränderungen 2020 Verlustanteile 2020 Bilanzverlust 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
reconcept GmbH 0,00 0,00 -531.086,33 -531.086,33
0,00 0,00 -531.086,33 -531.086,33

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG, Hamburg:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 Verm-AnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 11. Mai 2021

MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dodenhoff, Wirtschaftsprüfer

Singbartl, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 8. Juni 2021 festgestellt.

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