Flatrates und Datenpakete werden bei vielen Mobilfunk-Anbietern als Paket mit kurzer Laufzeit verkauft. Dies ist meist bei Prepaid-Angeboten der Fall. Für einen Festbetrag pro Monat erhält der Nutzer Datenvolumen und Freiminuten oder eine Flatrate. Kurze Laufzeiten sind grundsätzlich positiv. Denn so bleibt man flexibel und kann schnell in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter wechseln.
4 Wochen sind nicht 1 Monat
In diesen Paketen war bislang in der Regel ein Festbetrag pro Monat fällig (z. B. 8,99 €). Inzwischen haben viele Anbieter die Laufzeit auf 4 Wochen geändert. Auf das Jahr gerechnet bedeutet das: der Kunde muss 13-mal im Jahr den Paketpreis bezahlen. Denn ein Jahr hat etwas mehr als 52 Wochen. Durch 4 Wochen geteilt ergibt das eben 13 Abrechnungszeiträume – anstatt 12 bei monatlicher Abrechnung.
Öfter bezahlen, öfter neues Datenvolumen
Anbieter dürfen die Konditionen ihres Angebots und damit auch die Laufzeit grundsätzlich frei bestimmen. Wer auf der Suche nach einem neuen Handytarif ist, sollte genau hinschauen: gilt ein Paketpreis für 1 Monat oder nur für 4 Wochen?
Eine Laufzeit von 4 Wochen bedeutet: 13-mal im Jahr bezahlen. Allerdings gibt es dafür auch 13-mal im Jahr neues Datenvolumen.
Bestandskunden müssen informiert werden
Ein bereits gebuchtes Paket mit monatlicher Abrechnung läuft zunächst weiter wie gewohnt. Allerdings dürfen sich die Anbieter in ihren AGB vorbehalten, ihre Tarife und Konditionen unter bestimmten Bedingungen zu ändern. Möchte ein Anbieter auch für bestehende Verträge den Abrechnungszeitraum auf 4 Wochen verkürzen, liegt eine beabsichtigte Vertragsänderung vor. Hierüber muss er den Kunden in jedem Fall informieren und ihm ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht einräumen. Eine „heimliche“ Umstellung ist nicht zulässig.
Die Pakete können aber in der Regel ohnehin monatlich gekündigt werden. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Oftmals wurde die Verkürzung der Laufzeit mit einer Erhöhung des Datenvolumens verbunden. Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.
Quelle:VZ NRW
Kommentar hinterlassen