Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Sony Interactive Entertainment wegen deren Allgemeiner Geschäftsbedingungen für die PlayStation geklagt, woraufhin das Oberlandesgericht Wien 40 Klauseln als unzulässig erkannte – nicht rechtskräftig. Abgestraft wurde unter anderem der Verfall von Guthaben, die automatische Umwandlung von Gratisabos in gebührenpflichtige Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung sowie Haftungsvorschriften der Eltern, so der VKI.
„Das Urteil sorgt für Klarheit hinsichtlich unterschiedlichster Fragestellungen bei Online-Diensten und Videospielen. Von besonderer Relevanz ist das Urteil vor allem auch deswegen, da andere Spieleplattformen und Online-Dienste zum Teil sehr ähnliche Klauseln haben“, so der VKI in einer Aussendung.
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