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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 11/​2022/​52
über die vorläufige Anerkennung einer Zertifizierungsstelle

Vom 18. Oktober 2022

Nach § 29 Absatz 3 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126) und § 27 Absatz 3 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126, 5143) gibt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die vorläufige Anerkennung einer Zertifizierungsstelle nach § 43 BioSt-NachV und § 41 Biokraft-NachV bekannt.

Der ZER-QMS, Zertifizierungsstelle, Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH wurde am 5. Oktober 2022 die vorläufige Anerkennung nach § 43 Absatz 1 BioSt-NachV und § 41 Absatz 1 Biokraft-NachV durch die BLE erteilt.

Der ZER-QMS, Zertifizierungsstelle, Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH wurde die BLE-Registriernummer: DE-B-BLE-BM-ZSt-158 zugeordnet.

Die vorläufige Anerkennung ist auf zwölf Monate befristet. Sie erlischt mit Ablauf des 4. Oktober 2023.

Bonn, den 18. Oktober 2022

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Kollritsch

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