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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 19/​24/​33
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Entwicklung, Anwendung und Dokumentation von Best Practice-Beispielen
für Humusaufbau und C-Speicherung im Weinbau in Deutschland“
– Demonstrationsbetriebe für die Modellregionen
Mosel, Pfalz/​Rheinhessen/​Nahe und Baden-Württemberg

Vom 22. August 2024

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben „Entwicklung, Anwendung und Dokumentation von Best Practice-Beispielen für Humusaufbau und C-Speicherung im Weinbau in Deutschland“ (CarboVino) Demonstrationsbetriebe in den Modellregionen Mosel, Pfalz/​Rheinhessen/​Nahe und Baden-Württemberg.

Hintergrund

Das Ziel des Modell- und Demonstrationsvorhabens (MuD) „CarboVino“ ist es, humuserhaltende und -aufbauende Maßnahmen im Weinbau zu fördern. Dafür sollen mit einem transdisziplinären partizipativen Ansatz im Verbund von Praxis und Wissenschaft besonders vielversprechende und innovative Maßnahmen identifiziert, auf Demonstrationsbetrieben in drei Modellregionen umgesetzt und so in die weinbauliche Praxis transferiert werden.

Der Nachhaltigkeitsverband Fair and Green e. V. sowie die drei biologischen Anbauverbände Demeter e. V., Bioland e. V. und Naturland e. V. sind für das Projekt verantwortlich und unterstützen die Demonstrationsbetriebe bei der Umsetzung von humuserhaltenden und -aufbauenden Maßnahmen. Wissenschaftlich begleitet wird das MuD vom Julius Kühn-Institut (JKI) und vom Thünen-Institut (TI).

Das Vorhaben umfasst drei Modellregionen. In jeder Region können über die oben genannte Bekanntmachung jeweils bis zu zwölf Demonstrationsbetriebe gefördert werden. Dabei sollen möglichst jeweils fünf öko-zertifizierte und sieben konventionelle oder nachhaltig zertifizierte Betriebe eine Modellregion bilden. Ein intensiver Wissensaustausch wird durch die Regionalbegleitungen, die regionsübergreifenden Koordinationsstellen sowie die wissenschaftliche Begleitung gewährleistet.

Im Vorhaben sollen sich sowohl Betriebe, die bereits humusfördernde Maßnahmen anwenden, als auch Betriebe, die bisher wenige oder keine entsprechenden Maßnahmen einsetzen, engagieren. Voraussetzung für die Teilnahme ist grundsätzlich ein hohes Interesse an Klimaschutz durch Humusaufbau als Maßnahme der ökologischen Optimierung der Produktionsweise sowie an der Generierung und dem Transfer von entsprechend gewonnenen Erkenntnissen zu den umgesetzten Maßnahmen.

In dem MuD „CarboVino“ werden auf den teilnehmenden Betrieben partizipativ Maßnahmen für den Humusaufbau festgelegt und umgesetzt. Die wissenschaftliche Begleitung (JKI und TI) des Projekts wird die Effektivität und Umsetzbarkeit der erprobten Maßnahmen untersuchen.

Demonstrationsbetriebe in den Modellregionen

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden Weinbaubetriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetrieb an dem Vorhaben „CarboVino“ beteiligen wollen. Diese müssen in den Modellregionen ihren Betriebssitz haben.

Der genaue Umfang der Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert. Mit der Vereinbarung wird insbesondere der betriebliche Datenschutz beachtet. Die Verbände sind für die kontinuierliche Betreuung der Demonstrationsbetriebe verantwortlich.

Die Demonstrationsbetriebe werden von den Projektpartnern durch folgende Leistungen unterstützt:

Erstellung eines betriebsspezifischen Konzepts für die Durchführung der humusfördernden Maßnahmen
Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten Flächen, auf denen die Maßnahmen umgesetzt werden sowie der Vergleichsflächen
Regelmäßige Vor-Ort-Besuche zur Unterstützung bei der Umsetzung der humusfördernden Maßnahmen
Unterstützung der Betriebe bei der Datenerhebung und Weitergabe entsprechend den Vorgaben der wissenschaftlichen Begleitung (WB)
Regelmäßig organisierte projektbezogene Treffen zum Austausch unter den Betrieben sowie mit den Regionalbegleitungen, regionsübergreifenden Projektleitungen und der wissenschaftlichen Begleitung (Regionalforen, Praxistage)
Erhebung und Bereitstellung bodenspezifischer Daten der Projektflächen über die Projektlaufzeit
Möglichkeit der Bereitstellung des flächen- und produktspezifischen CO2-Fußabdrucks des Weinbaus durch die WB
Bereitstellung projektspezifischer Kommunikations- und Informationsmaterialien

Es sind folgende Voraussetzungen von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:

Fachlich qualifizierter weinbaulicher Betrieb
Hohe Bereitschaft zur Erprobung von humusaufbauenden Maßnahmen, Neugier und Kommunikationsfreude
Geeignete Rebflächen als Maßnahmen- und Vergleichsflächen, auf denen die humusfördernden Maßnahmen umgesetzt und demonstriert werden können sowie deren Wirksamkeit im Abgleich mit den Vergleichsflächen bewertet werden kann, ohne dafür Flächen aus der Produktion zu nehmen
Vorliegen und Bereitstellung der schlag- und produktionsspezifischen Daten dieser Projektflächen über einen rückwirkenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren
Bereitschaft zur kontinuierlichen Teilnahme am Projekt für sechs Jahre (bis Frühjahr 2030), eventuell Weiterführung des Projekts unter Vorbehalt der Förderung
Lückenlose und zeitnahe Dokumentation sämtlicher weinbaulicher Maßnahmen auf den Projektflächen über die gesamte Projektlaufzeit
Unterstützung bei der Probenahme im Feld und bei kleineren Monitoringmaßnahmen (wenige Stunden pro Jahr)
Bereitstellung schlag-, produktions- und betriebsspezifischer Daten zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen und deren weinbaulichen und betrieblichen Effekte und für den Wissenstransfer
Unterstützung und Mitarbeit bei der Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (zum Beispiel Feldtage)
Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit allen Projektpartnern

Fördermöglichkeiten

Für die am MuD „CarboVino“ beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

Bei der Umsetzung von Maßnahmen, die über die gute fachliche Praxis und bestehende Förderprogramme des Bundes und der Länder hinausgehen und zu Mehraufwand beziehungsweise Ertragseinbußen führen können, können anteilig vorhabenbezogene Investitionskosten in einer Höhe bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsguts während der Projektlaufzeit gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für den Wirtschaftszweig „Weinbau und Weinhandel“ gefördert werden
In ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro pro Stunde (zum Beispiel Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden
In ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten finanziellen Mehraufwand für Betriebsmittel (zum Beispiel Saatgut) gewährt werden
Erstattung vorhabenbezogener Maschinenmieten (zum Beispiel Sämaschinen, Kompoststreuer et cetera)
Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (zum Beispiel Projekttreffen)

Interessensbekundung und Kontaktstellen

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit dem

Fair and Green e. V.
Graurheindorfer Straße 92
53117 Bonn
Ansprechpartner: Dr. Mario Kirchhoff
Telefon: 0228/​76378502
E-Mail: mario.kirchhoff@fairandgreen.com

oder

Demeter e. V.
Brandschneise 1
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Olympia Samara, M.Sc.
Telefon: 0151/​41273532
E-Mail: olympia.samara@demeter.de

Kontakt aufzunehmen.

Die Interessensbekundung soll bis spätestens 30. September 2024 eingereicht werden und soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit ein Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt beziehungsweise erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege et cetera) einzureichen. Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 335 – Kompetenzzentrum Proteine der Zukunft, Humus
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
E-Mail: Melanie.Herker@ble.de

Bonn, den 22. August 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Filipini

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