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66. Tage Verhandlung in Sachen BWF und kein Ende in Sicht

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Langmütigkeit wird gefordert von den Vertragspartnern der BWF Stiftung. Seit 67 Verhandlungstagen wird in Berlin vor der 24. Großen Strafkammer über die Verantwortlichkeiten von Personen rund um die BWF Stiftung verhandelt. Dabei scheint alles klar: die Stiftung war nicht rechtsfähig. Das spielt aber keine Rolle, weil diese in Rechtsträgerschaft eines Vereins war, namens BDT e.V. Bis zur Schließung und Insolvenz im Frühjahr hatte diese Stiftung alle Verträge mit Verbrauchern erfüllt.

Vertragsgrundlage waren Kaufverträge über Gold mit Rückkaufsoptionen. Die staatliche Aufsicht hatte keine Heldenrolle in dem Debakel. Die Staatsanwaltschaft Berlin und die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) waren von Anfang an dabei und saßen virtuell seit dem Vertriebsstart an Bord. Da die Stiftung und der Vertrieb das wussten, dachte man, es sei alles in Ordnung. Kurskorrektur nach 3,5 Jahren, ab da überlegte die staatliche Aufsicht es sich anders und schloss mit einer Untersagungsverfügung.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung kam dann raus, dass die BWF Stiftung in Rechtsträgerschaft des BDT e.V. „Opfer“ einer Manipulation durch den Edelmetallhändler eines Dienstleisters namens TMS GmbH geworden ist. Dann kam der Hammer. Im Tresor wurde Dekorgold gefunden, Katzengold oder wie man das nennen möchte. Diese TMS GmbH hatte den Goldhandel, die Goldlagerung und auch die Rückkaufsgarantien als Dienstleister übernommen. Der Händler G. Saik hat auch im Sommer 2016 in einer Aussage klargestellt, dass er alleine den Handel der TMS verantwortet hätte. Nicht alle Gelder für den Goldkauf wurden allerdings ordnungsgemäß verwandt.

Der Streit fängt an: stimmt es, dass der Händler Saik darauf vertraute, dass die Investitionen in die Schweizer Firma Yamamoto so viel Gold bringen würde, dass alle Kundenverträge unproblematisch bedient werden könnten? Wir liegen im Rechtsstreit mit der dem Chef der Yamamoto, der nicht möchte, dass negativ berichtet wird. Also halten wir uns zurück. Einer Ladung als Zeuge auszusagen kam er jedenfalls nicht nach. Da ist noch Musik drin, da der Insolvenzverwalter die investierten 4.5 Mio. € zurück haben möchte. Ansonsten sitzt die Bundesbank auf dem ansonsten echten Gold und die Anleger müssen langmütig warten, dass die Verwertung voranschreitet. Wann wisse er nicht, wie viel Geld für die Anleger zusammen käme, wisse er auch nicht, sagte der Insolvenzverwalter vor Gericht. Er sei alter Hase und nicht blöde mit solchen Versprechungen, dass müsse man verstehen. Es sei auch verrückt, offenbar hätte Jeder Forderungen angemeldet und er müsse sich jetzt durch diese vielen falschen Anmeldungen quälen. Eine Klage des Anwalts Pforr auf Herausgabe von Gold vor dem Landgericht Berlin gegen den Insolvenzverwalter wurde im Mai 2017 abgewiesen. Klagen gegen Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner wegen Prospekthaftung wurden ebenfalls vom Landgericht verneint. Dr. Schulte ist aus dem Strafverfahren raus / ausgeschieden. Bei dem Wirtschaftsprüfer W. dürfte das noch eine Frage der Zeit sein. Wie der Strafprozess weitergeht, ist schwierig zu beurteilen. Der Goldhändler hat gestanden, seine Aussage, dass das Dekorgold nur Platzhalter gewesen sei für die erwarteten Lieferungen von Yamamoto. Man kann es glauben, man kann es nicht glauben. Was die anderen Angeklagten gewusst haben, lässt sich nur herausfinden, wenn das Gericht nicht nur Vertriebsmitarbeiter und Kunden anhört.

Einige Anleger haben Vermittler verklagt. Manche Vermittler haben diese Prozesse gewonnen, manche verloren, manche haben sich verglichen mit den Kunden. Das wurde hier wild diskutiert. Die meisten Vermittler hätten das Geld nicht. Die Vermittler hätten keine Schuld auf sich geladen. Niemand hätte von außen sehen können, dass der Goldhandel nicht ordentlich läuft und es zu Unterschlagungen kommt. So sieht das auch die Staatsanwaltschaft Berlin und weigert sich gegen Vermittler strafrechtlich zu ermitteln. Die Frage, warum ein Anwalt, ein Vertriebschef, ein Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, die Ehefrau des Goldhändlers sowie der Wirtschaftsprüfer das hätten sehen sollen, erklärt die Staatsanwaltschaft nicht. Auch die Frage, ob das Rechtsgeschäft gegen das Kreditwesengesetz verstößt ist nicht geklärt. Der Insolvenzverwalter hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Anfechtungsklage erhoben. Bisher ist es wie immer: fragt man drei Juristen, bekommt man fünf Antworten.

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