Die Bundesanwaltschaft in Deutschland hat ein Verfahren zur Einziehung von 720 Millionen Euro eingeleitet, die einer russischen Bank gehören. Diese Gelder befinden sich bei einem Finanzinstitut in Frankfurt am Main. Die Maßnahme erfolgt als Reaktion auf den Versuch der Bank, gegen die bestehenden Sanktionen gegen Russland zu verstoßen, indem sie versuchte, das Geld nach Russland zu transferieren.
Die Bundesanwaltschaft stellte bereits am 7. Juli beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Eröffnung des Einziehungsverfahrens. Dies erfolgte nachdem die betreffende russische Bank im Juni 2022 auf die Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt wurde. Diese Sanktionen umfassen unter anderem ein Verbot für die Bank, über ihre Guthaben bei europäischen Finanz- und Kreditinstituten zu verfügen.
Kurz nach ihrer Aufnahme in die EU-Sanktionsliste versuchten Verantwortliche der russischen Bank, die besagten 720 Millionen Euro aus Frankfurt abzuziehen. Der Überweisungsauftrag wurde von der Frankfurter Bank jedoch nicht ausgeführt. Das Einziehungsverfahren wurde initiiert, da im Zusammenhang mit diesem Verstoß gegen die Sanktionen derzeit keine spezifische Person strafrechtlich verfolgt oder verurteilt werden kann.
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