Das ist dann schon ein deutliches Minus, dass man da in der Bilanz auffindet. Fast 680.000 Euro. Das ist dann schon mal eine Hausnummer, wie man so schön sagt.
7x7energie GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Anlagevermögen | 2.126,00 | 2.633,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1,00 | 1,00 |
II. Sachanlagen | 2.125,00 | 2.632,00 |
B. Umlaufvermögen | 1.804.552,61 | 1.260.671,51 |
I. Vorräte | 74.234,28 | 227.047,50 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.678.737,09 | 1.033.382,07 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 51.581,24 | 241,94 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 763,00 | 763,00 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 677.274,23 | 1.078.164,46 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 2.484.715,84 | 2.342.231,97 |
Passiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Verlustvortrag | 1.103.164,46 | 730.572,76 |
III. Jahresüberschuss | 400.890,23 | -372.591,70 |
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag | 677.274,23 | 1.078.164,46 |
B. Rückstellungen | 136.355,02 | 27.047,72 |
C. Verbindlichkeiten | 2.348.360,82 | 2.315.184,25 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 2.484.715,84 | 2.342.231,97 |
7x7energie GmbH, Bonn
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der 7x7energie GmbH für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und 264 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine „Kleinstkapitalgesellschaft“.
Auf die Erleichterung gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wurde verzichtet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich – unverändert zum Vorjahr – wie folgt dar:
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungsneben- kosten, abzüglich Skonti aktiviert und – soweit abnutzbar – planmäßig abgeschrieben.
Planmäßige Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150,00 € bis zu 410,00 € werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sofort abgeschrieben.
Die in Ausführung befindlichen Aufträge werden mit den Anschaffung- oder Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert zum Abschlussstichtag beizulegen war. In die Wertermittlung sind anteilige Zinsen für Fremdkapital einbezogen worden.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend ab.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Sonstige Angaben
1. Gesellschaftsorgane
Zu einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern sind bestellt:
Herr Andreas Mankel, Kaufmann, Bonn
Herr Christof Schwedes, Diplom-Ingenieur, Dietzhölztal
Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Sonstiges
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Solarpark Mankel GmbH & Co. OHG, Bonn, und der UG Itsolution GmbH & Co. OHG i. L., Bonn.
Bonn, den 22.02.2017
sonstige Berichtsbestandteile
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251, 268 (7) HGB. |
Vorschüsse bzw. Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane im Sinne des § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB bestehen nicht. Die Hinterlegung erfolgt vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter. |
Bonn, den 28. Februar 2017 7x7energie GmbH |
Gez. Andreas Mankel (Geschäftsführer) |
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2017 festgestellt.
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