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7x7invest AG-Hauptversammlung soll weitreichende Beschlüsse fassen

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7x7invest AG

Bonn

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu einer am Mittwoch, den 19. Juli 2017, 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der 7x7invest AG, Plittersdorfer Straße 81, 53173 Bonn, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und entsprechende Anpassung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht der Gesellschaft unter Aufhebung des Gewinnvorzugs (einschließlich aller nachzuzahlenden Vorzugsbeträge) in stimmberechtigte nennbetragslose Stammaktien umzuwandeln. Die Satzung der Gesellschaft ist hierzu in den § 3 Abs. 2, 4 und 6 (Grundkapital/Aktien) anzupassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Die insgesamt 20.405 nennbetragslosen Vorzugsaktien der Gesellschaft ohne Stimmrecht werden unter Aufhebung des Gewinnvorzugs (einschließlich aller nachzuzahlenden Vorzugsbeträge) in § 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft in nennbetragslose Stammaktien der Gesellschaft mit Stimmrecht umgewandelt.

b)

§ 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

Das aus Stückaktien bestehende Grundkapital ist eingeteilt in 90.405 Stammaktien. Alle Aktien sind Namensaktien.

c)

§ 3 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 des Aktiengesetzes geregelt werden.“

d)

§ 3 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 der Satzung werden aufgehoben und durch folgenden neuen Satz 1 ersetzt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. September 2019 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 14.595 auf bis zu EUR 105.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) zu erhöhen.“

Hinweis zu Tagesordnungspunkt 1

Zur Wirksamkeit des Beschlusses zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist außer der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung die Zustimmung der Stamm- und Vorzugsaktionäre, jeweils durch Sonderbeschluss, erforderlich.

2.

Sonderbeschluss der Stammaktionäre über die Zustimmung zur Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien unter Aufhebung des Gewinnvorzugs

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung vor, die insgesamt 20.405 nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht unter Aufhebung des Gewinnvorzugs (einschließlich aller nachzuzahlenden Vorzugsbeträge) in nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht umzuwandeln und die Satzung entsprechend anzupassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beschluss der Hauptversammlung zur Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien durch Sonderbeschlussfassung der Stammaktionäre wie folgt die Zustimmung zu erteilen:

„Die Stammaktionäre stimmen dem Beschluss der Hauptversammlung vom heutigen Tage über die Umwandlung der 20.405 Vorzugsaktien in Stammaktien unter Aufhebung des Gewinnvorzugs (einschließlich aller nachzuzahlenden Vorzugsbeträge) und den damit verbundenen Satzungsänderungen, Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung vom heutigen Tage, zu.“

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Aktien am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister werden gem. § 12 Ziffer 2 der Satzung während der letzten sieben Tage vor der Hauptversammlung nicht vorgenommen. Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge sind folgende Adresse zu richten: 7x7invest AG, Plittersdorfer Straße 81, 53173 Bonn, Telefax: 0228/377273-0409.

Bonn, im Juni 2017

7x7invest AG

Der Vorstand

Andreas Mankel

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