Noch immer schlagen die Diskussionswellen im Internet zu genanntem Unternehmen hoch, denn mit der Innsolvenz des Unternehmens haben auch viele Anleger ihnen bei Vertragsabschluss zugesagte Mieten verloren. Nun sind diese Anleger Gläubiger der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Bis zum 18. Oktober müssen die Gläubiger ihre Forderungen nun beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Übrigens dann am gleichen Tag findet auch die erste Gläubigerversammlung der insolventen Gesellschaft in Hamburg statt. Dabei geht es sicherlich dann auch um den Fortgang des Insolvenzverfahrens.
Mit Spannung wird von Anlegerschutzanwälten und Anlegern selber diese Gläubigerversammlung erwartet, denn diese Gläubigerversammlung könnte dann etwas Licht ins Dunkel bei der Frage „Wer ist überhaupt Eigentümer der Container?“ bringen. Der Insolvenzverwalter vertritt die (einseitige) Auffassung, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Container haben und stützt sich dabei auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten, nachdem die Anleger nicht zu Eigentümern der Container geworden seien. Natürlich gibt es, vor allem von Anlegerschutzanwälten, dazu auch gegenteilige Auffassungen. Damit verbunden ist dann aber natürlich auch die Frage an, ob die Container der Insolvenzmasse zugeschlagen werden oder nicht. Das wiederum hat auch Auswirkungen auf die Insolvenzquote – nicht nur für die Anleger, sondern für alle Gläubiger der Magellan Maritime Services GmbH.
Wir raten Anlegern dringend ihre Forderungen zur Insolvenzmasse anzumelden bis zum genannten Datum,
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