Damit dürfte dann auch von der Höhe her, Malte Hartwieg nicht unbedingt gerechnet haben. Aber schaut man sich Urteile in Verfahren ähnlicher Größenordnung an, dann passt die Strafzumessung sicherlich schon ins Bild.
160 Millionen hat Malte Hartwieg den Anlegern an Vermögen genommen. Das Urteil wird keinem seinen Verlust zurückgeben, aber es ist eine Genugtuung, dass man mit solchen kriminellen Handlungen nicht durchkommt.
Hier ein Bericht des Handelsblattes dazu:
Als die Gerichtsverhandlung gegen den Vertriebsprofi Malte Hartwieg im Juni am Landgericht München 1 begann, fürchteten viele geschädigte Anleger, dass ein langwieriger Mammutprozess drohte. Nun ging es überraschend schnell. Nach nur zwei Monaten Verhandlung verkündete die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner das Urteil der sechsten Wirtschaftsstrafkammer: Hartwieg sei schuldig des gewerbsmäßigen Betrugs. Er muss deshalb eine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten antreten.
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